Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-06-10
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-06-10
Wortprotokoll
Die Volksinitiative wurde am 15.[NB]Februar 2023 eingereicht. Mit der Initiative soll gemäss den Aussagen des Initiativkomitees der Erhalt des Bargeldes in der Schweiz gesichert werden. Konkret soll Artikel 99 der Bundesverfassung zur Geld- und Währungspolitik um zwei Absätze ergänzt werden. Erstens soll der Bund sicherstellen, dass Münzen und Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen, und zweitens soll festgelegt werden, dass ein allfälliger Ersatz des Schweizerfrankens durch eine andere Währung Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden muss.
Auch der Bundesrat anerkennt die grosse Bedeutung von Bargeld für die Wirtschaft und für die Gesellschaft. Bargeld soll als breit nutzbares Zahlungsmittel erhalten bleiben. Er teilt also grundsätzlich das Ziel der Initiative. Aber man muss auch sagen, dass wir alle es in der Hand haben, das Bargeld zu erhalten. Die Umfrage der Nationalbank hat gezeigt, dass sich 95 Prozent der Befragten weiterhin Bargeld wünschen, aber es sind nicht 95 Prozent der Befragten, die heute täglich Bargeld benutzen, sondern es wird immer mehr elektronisch bezahlt.
Sowohl die Sicherstellung der Bargeldversorgung mit Münzen und Banknoten als auch die Festlegung des Frankens als Schweizer Währung sind heute bereits im Nationalbankgesetz (NBG) und im Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) verankert. Eine Umsetzung der Initiative hätte daher keine praktische Auswirkung, sondern in erster Linie symbolischen Charakter. Um aber die Bedeutung von Bargeld zu unterstreichen, ist der Bundesrat bereit, diese Regelung von der Gesetzes- auf die Verfassungsstufe zu heben.
Hingegen erachtet der Bundesrat die Formulierungen in der Initiative als nicht geeignet. Sie sind im Vergleich zu den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen teilweise ungenau und auch nicht nötig, um das Ziel zu erreichen. Um diese Nachteile zu korrigieren, legt Ihnen der Bundesrat einen direkten Gegenentwurf vor. Der direkte Gegenentwurf sieht ebenso wie die Initiative eine Anpassung von Artikel 99 der Bundesverfassung vor. Der Artikel soll um die folgenden zwei Absätze ergänzt werden: "Die schweizerische Währung ist der Franken" und "Die Schweizerische Nationalbank gewährleistet die Bargeldversorgung". Diese Formulierungen entsprechen weitgehend den bereits heute geltenden Gesetzesbestimmungen im NBG und im WZG. Sie würden jedoch neu auf Verfassungsstufe gehoben.
Der Vorteil dieses Gegenentwurfes ist, dass es bereits eine gefestigte Auslegung und Praxis zu diesen Bestimmungen gibt. Mit dem direkten Gegenentwurf kann folglich das Anliegen der Initiative mittels bewährter rechtlicher Regelungen aufgenommen werden. Zur Differenz, die beim Gegenentwurf noch besteht, äussere ich mich nachher.
Ich bitte Sie, auf den Gegenentwurf einzutreten und ihn gutzuheissen. Bei der Initiative bitte ich Sie, sie Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.