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Maissen Theo · Ständerat · 2000-03-16

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-16

Wortprotokoll

Am 21. Dezember 1995 beschlossen die eidgenössischen Räte eine Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG); diese trat auf den 1. Juli 1997 in Kraft. In Artikel 30c USG wurde neu vorgeschrieben, dass Abfälle vor der Ablagerung thermisch zu behandeln sind. Dieser Beschluss war an sich nicht unproblematisch, denn verschiedene Regionen und Abfallbewirtschaftungsverbände hatten vorher mit Unterstützung von Bund und Kantonen langfristig in das Konzept von Deponien investiert. Man könnte sich also fragen, ob hier nicht der Grundsatz von Treu und Glauben verletzt wurde.

Auch wenn nun diese Änderung akzeptiert worden ist und in verschiedenen Gebieten noch vor dem Inkrafttreten dieser Regelung Bestrebungen in Gang kamen, um dem Gebot der thermischen Behandlung nachzukommen, konnte das gemäss der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) ab 1. Januar 2000 vorgesehene Verbrennungsgebot beim besten Willen nicht überall fristgerecht realisiert werden. Es kann selbst dem Bund bzw. dem Bundesrat passieren, dass Termine, die in Verordnungen angesetzt werden, nicht eingehalten werden können. Grund dafür braucht nicht immer ein Mangel an gutem Willen zu sein, sondern es können unbeeinflussbare Rahmenbedingungen sein, die dazu führen.

Die Gründe dafür, dass dieses Verbrennungsgebot nicht überall rechtzeitig umgesetzt werden konnte, liegen darin, dass vor allem kleinere Regionen, die keine eigenen Verbrennungsanlagen haben und auch keine solchen errichten können, für ihre Abfälle irgendwelche Vertragspartner bzw. Abnehmer finden mussten. Das gelang nicht überall auf Anhieb; es gab auch Verbrennungsanlagen bzw. Trägerschaften von solchen, welche die Annahme von Abfällen von ausserhalb ihres Einzugsgebietes ablehnten.

Es ist auch so, dass nicht einfach jede Lösung zweckmässig ist. Es sollten langfristig optimale Lösungen gesucht werden, und diese liegen manchmal nicht einfach so auf dem Tisch. Unter dem Begriff "optimal" verstehe ich, dass es ökologisch Sinn machen und auch wirtschaftlich tragbar sein sollte. Beim Begriff "ökologisch" denke ich vor allem daran, dass die Abfälle nicht unnötig über riesige Distanzen transportiert werden sollten; man müsste danach trachten, die Abfälle möglichst in einer der am nächsten liegenden Kehrichtverbrennungsanlagen zu entsorgen. Wenn nun Verzögerungen von ein paar Monaten dort eintreten, wo die Bemühungen um das Einhalten der gesetzlichen Vorgaben konkret bestanden, technische Gründe aber zur Verzögerung geführt haben - es gibt eben den Fall, dass eine Kehrichtverbrennungsanlage noch nicht fertig erstellt ist -, dann sollte man diese Verzögerungen tolerieren. Es nützt auch nichts, wenn man wegen KVA-Betreibern, die heute Überkapazitäten haben, gegen diese Empfehlung ist. Überall dort, wo feste Regelungen bestehen, Verträge vorliegen, die aber noch etwas Zeit brauchen, um umgesetzt zu werden, spielt es nämlich keine Rolle - auch vom Umweltschutz her gesehen nicht -, wenn einige Tausend Tonnen während ein paar Monaten noch mehr oder weniger unbehandelt abgelagert werden.

Ich möchte dem Bundesrat und vor allem Bundesrat Leuenberger danken, dass er mit der Bereitschaft zur Entgegennahme der Empfehlung für diese Situation Verständnis zeigt. Hier beweist er Augenmass für die Situation, indem er noch im Jahre 2000 - an und für sich entgegen der bundesrätlichen Verordnung - eine Übergangsfrist zulässt. Es ist hier sinnvoll, keinen übertriebenen Formalismus zu betreiben und Verhältnismässigkeit zu wahren, zumal, wie ich bereits gesagt habe, hier, aus längerer Sicht betrachtet, kein Schaden für die Umwelt entsteht.

Wichtig wäre es nun, Herr Bundesrat, wenn Sie Ihre Haltung, die Sie in dieser Sache einnehmen, den betreffenden Kantonen mitteilen würden. Ich habe festgestellt, dass in diesen Kantonen zum Teil eine meines Erachtens unbegründete Aufgeregtheit besteht und es einen Übereifer in der Umsetzung der bundesrätlichen Verordnung gibt; hier scheint manchmal der Blick fürs Ganze verloren zu gehen. Ich danke Ihnen für diese Unterstützung, Herr Bundesrat, und ich hoffe, dass wir im Laufe des Jahres überall in diesen Regionen zu zweckmässigen Lösungen kommen, die dem Gesetz und der Verordnung des Bundesrates entsprechen.