Weichelt Manuela · Nationalrat · 2025-06-11
Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2025-06-11
Wortprotokoll
Ich komme zuerst zur Minderheit bei Artikel 10 Absatz 1ter a. Hier beantragt meine Minderheit, dem Beschluss des Nationalrates zu folgen. Wir haben uns im Nationalrat am 19.[NB]Dezember 2024 intensiv mit der Vorlage beschäftigt und mit 129 zu 64 Stimmen eine gute Lösung gefunden. Es handelt sich um eine Lösung für Wohngemeinschaften mit der äusserst seltenen Konstellation, dass im gleichen Haushalt regelmässig und gleichzeitig mehrere Nachtassistenzpersonen notwendig sind und beschäftigt werden.
Denkbar ist die folgende Konstellation: In einer Wohngemeinschaft benötigen zwei Personen zur Verhinderung lebensbedrohlicher Situationen, z.[NB]B. für die Beatmung in der Nacht, je eine eigene Assistenzperson, denn eine Assistenzperson alleine kann die Betreuung beider Personen nicht sicherstellen. Der Nachtassistenzdienst muss also regelmässig und gleichzeitig von zwei Assistenzpersonen übernommen werden. Die beiden zusammen in einer Wohngemeinschaft lebenden Betroffenen müssen so beiden Nachtassistenzpersonen je ein eigenes Zimmer zur Verfügung stellen.
Es handelt sich um eine äusserst seltene Konstellation, aber genau deshalb brauchen wir die Lösung des Nationalrates. Sie ist auch nicht teuer. Es handelt sich um seltene, aber wichtige Fälle. Anders als die von Bundesrat und Ständerat vorgesehene Aufteilungsregel, wonach pro Wohnung und Haushalt nur ein Nachtassistenzzimmerzuschlag gewährt werden soll, beantragt Ihnen meine Minderheit, welche, wie gesagt, die Version des Nationalrates aufnimmt, dass die Aufteilung entfällt, wenn in einem Haushalt regelmässig und gleichzeitig mehreren Nachtassistenzpersonen je ein Zimmer zur Verfügung gestellt werden muss. Nur so lässt sich sicherstellen, dass Betroffene in diesen seltenen Konstellationen ihre Wohnungen über die Ergänzungsleistung finanzieren und damit auch weiterhin selbstbestimmt in einer Wohngemeinschaft leben können, anstatt in einem Heim leben zu müssen. Das ist eigentlich der Grundgedanke der ganzen Vorlage. Das Leben in einer Wohngemeinschaft ist immer noch viel günstiger. Für die wenigen Betroffenen ist es wichtig, dass diese Aufteilungsregel möglich[NB]ist.[NB]Aus[NB]diesen[NB]Gründen[NB]bitte ich Sie, hier der Minderheit und somit dem bisherigen Beschluss des Nationalrates zu folgen.
Bei Artikel 14a Absatz 1 ELG vertrete ich die Minderheit II. Hier geht es um den Kernartikel, um die Definition der Leistungen. Die Kantone sind für den Einbezug der psychosozialen Aspekte. Sie können alle Stellungnahmen der SODK lesen, welche auch eine Vision für das selbstbestimmte Wohnen von betagten Menschen und Menschen mit Behinderungen verfasst hat. Sie hat auch an der Vernehmlassung teilgenommen.
Dass man den psychosozialen Teil in diesen Leistungskatalog aufnimmt, ist entscheidend dafür, ob Heimeintritte vermieden oder verzögert werden können. Sowohl im Nationalrat als auch im Ständerat wurde die Notwendigkeit, den psychosozialen Teil aufzunehmen, mehrheitlich betont und so beschlossen. Die gesetzgeberische Umsetzung unterscheidet sich jedoch davon. Der Ständerat möchte es offenlassen, indem er einfach "insbesondere" einfügt. Meine Minderheit will auch hier am nationalrätlichen Beschluss vom Dezember 2024 festhalten. Damit wird die Leistung definiert und nicht alles offengelassen. Als gesetzgebende Gewalt sagen wir damit klar, was wir unter den zahlbaren Leistungen verstehen.
Die Maximalpauschalen werden nicht erhöht; sie bleiben gleich. Es gibt auch keinen Antrag, diese Pauschalen zu erhöhen. In den Kantonen gibt es die Bedarfsabklärungen, und erst nach diesen Abklärungen werden die Teilpauschalen für die Leistungen bestimmt.
Der Nationalrat wollte sich mit seinem Beschluss vom Dezember 2024 der Haltung der Kantone annähern. Es ist stossend, wenn Herr Müller im Kanton Aargau nicht die gleichen Leistungen erhält wie Frau Meier im Kanton Wallis.
Ich bitte Sie, die beiden Minderheitsanträge Weichelt, die dem Beschluss des Nationalrates vom Dezember 2024 entsprechen, zu unterstützen.