Burkart Thierry · Ständerat · 2025-06-11
Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-11
Wortprotokoll
Die grundsätzlichen Ausführungen habe ich bereits in der Eintretensdebatte gemacht. Es geht hier um die Frage der Wiederausfuhr. Wir diskutierten dieses Thema an sich vor rund zwei Jahren, am 6.[NB]März 2023, aufgrund einer Motion, die ich am 7.[NB]Juni 2022 eingereicht hatte, schon einmal. Allerdings gibt es jetzt einen entscheidenden Unterschied, und zwar ist expressis verbis aufgenommen worden, dass die Änderungen in Bezug auf das Wiederausfuhrregime nur ab Inkrafttreten dieser Bestimmung gelten sollen. Es war damals eine umstrittene Frage, ob die Änderungen auch auf Sachverhalte angewendet werden könnten, die bereits abgeschlossen sind, bzw. ob Verträge geändert werden könnten, die bereits in der Vergangenheit abgeschlossen wurden. Dies ist jetzt so ausgeschlossen.
Ich erlaube mir, noch einmal folgenden Hinweis zu machen: Es geht hier um die Frage, ob ein Land, das einmal vor Jahren für sich selber Rüstungsgüter aus der Schweiz gekauft hat, diese Rüstungsgüter weitergeben darf oder nicht. Heute ist es so, dass man aufgrund dieses Wiederausfuhrverbots jeweils die Schweiz, den Schweizerischen Bundesrat, fragen muss, ob man das tun dürfe. Der Bundesrat muss das auf Grundlage der aktuellen Gesetzgebung ablehnen, d.[NB]h., wenn es den Bestimmungen des KMG widerspricht, namentlich dann, wenn die Weitergabe an ein Land erfolgt, das im Krieg ist, bzw. wenn das anfragende Land selber im Krieg ist. Das führt in Europa aufgrund unseres Verbots der Interchangeability auf der einen und der europäischen Verteidigungskonzeption, die immer mehr auf Zusammenarbeit fusst, auf der anderen Seite dazu - wir haben es vorhin ausgeführt -, dass keine Rüstungsgüter aus der Schweiz mehr beschafft werden. Dies haben wir in der Eintretensdebatte ausgeführt.
Ich erwähne noch einen weiteren Punkt. Ich habe es auch ausgeführt: Wenn es so ist, dass der Bundesrat jeweils entscheiden muss, bringt man ihn in eine schwierige Situation. Nehmen wir das Beispiel der Ukraine, es könnte auch ein anderes sein: Wenn zum Beispiel Deutschland Waffen, die es vor Jahren gekauft hat, in die Ukraine weitergeben möchte, muss der Bundesrat dies heute ablehnen. Das führt eben nicht zu einer neutralen Haltung, sondern in der Wahrnehmung - und wir haben gesagt, Neutralität sei auch eine Frage der Wahrnehmung - dazu, dass wir dann eben den Aggressor Russland unterstützen. Würde man seitens des Bundesrates Ja sagen, würde man ebenfalls einseitig Position beziehen. Es ist also eine unmögliche Situation, die beendet werden sollte.
Deshalb soll die Regelung nicht irgendwie auf politischen Bewertungen basieren, sondern einzig und alleine auf der Konzeption hinsichtlich der Staaten gemäss Anhang 2 der Kriegsmaterialverordnung. Dies sind die 25 Länder, die den wichtigsten internationalen Rüstungskontrollregimen beigetreten sind; ich habe sie genannt. Es sind die europäischen Staaten, es sind die USA, Kanada, Australien, Argentinien, Japan und Neuseeland. So kommt man auf diese 25 Staaten, also in dem Sinne wertfrei, aber einfach aufgrund des Kriteriums, ob sie ähnlich hohe Anforderungen an die Waffenausfuhr bzw. Rüstungsgüterausfuhr haben wie die Schweiz. Hier würde man entsprechend ansetzen und supponieren, dass man diesen Ländern, also den europäischen Ländern, die ich genannt habe, grundsätzlich vertraut, dass sie mit der Weitergabe sorgsam umgehen.
Jetzt stellt sich noch die Frage der Umgehung. Hier ist die Frage: Könnte man mit dieser Regelung in der Schweiz Rüstungsgüter kaufen, die die Schweiz nicht an ein anderes Land liefern dürfte? Kann ein drittes Land Rüstungsgüter kaufen und diese dann sofort weitergeben? Das wäre eine Umgehung, und eine solche müsste ganz klar - und das ist auch mein Appell an den Bundesrat, sollte der Antrag angenommen werden - entsprechend in der Bewilligung verhindert werden. Es wäre nicht die Idee, es wäre nicht die Ratio Legis, dass wir mit dieser Bestimmung quasi eine Umgehung in Bezug auf die Ausfuhrthematik befördern.
Das waren die Aspekte, die ich kurz beleuchten wollte. Noch eine letzte Bemerkung: Wenn man verhindern möchte, dass irgendwann einmal irgendwo auf dieser Welt ein Rüstungsgut der Schweiz in einem Krieg auftaucht, muss man ehrlich sein. Dann soll man sich entscheiden: Entweder wollen dann wir keine Rüstungsindustrie in der Schweiz, oder die Rüstungsgüter dürfen nur direkt ins Museum oder mit dem Vermerk "nur in Friedenszeiten anwendbar" geliefert werden. Das wäre dann ehrlich. Wenn Sie aber der Auffassung sind, dass Sie eine Rüstungsindustrie möchten, die funktioniert, die exportfähig ist und damit zur bewaffneten Neutralität unseres Landes beiträgt, dann bitte ich Sie, diesen Einzelantrag anzunehmen.