Wasserfallen Flavia · Ständerat · 2025-06-11
Wasserfallen Flavia · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-06-11
Wortprotokoll
Ich darf diese starke Minderheit vertreten, welche Ihnen die vorliegende Motion zur Annahme empfiehlt. Ich glaube, es lohnt sich, diese Motion urteilsfrei gegenüber dem Motionär und ohne den Kontext vergangener Entscheide zur Elektromobilität im Detail anzuschauen und zu erkennen, was sie eigentlich fordert. Wir beschliessen heute über keinen einzigen Förderfranken, wie das suggeriert wurde. Es geht schlicht darum, ob wir die Rahmenbedingungen für die Lademöglichkeiten für viele Menschen, die in Mietobjekten oder in Stockwerkeigentum wohnen, vereinfachen wollen.
Bevor ich aber auf die Forderung der Motion eingehe, möchte ich doch noch in Erinnerung rufen, dass wir uns sowohl im Klima- und Innovationsgesetz wie auch im CO2-Gesetz Ziele gesetzt haben, die wir erreichen wollen und müssen. Beim Verkehr ist die Reduktion der fossilen Energien ein besonders herausforderndes Unterfangen, weil viele Menschen nicht auf den privaten Automobilverkehr verzichten können oder verzichten wollen. Eine Möglichkeit, die Ziele, welche wir uns selber vorgegeben haben, auch im Verkehrsbereich zu erreichen, ist die Elektrifizierung des Individualverkehrs. Wir müssen leider feststellen, auch wenn das in der vorangehenden Motion nicht gleich getönt hat, dass der Verkauf von Elektrofahrzeugen ins Stocken geraten ist. Ein Grund ist gerade die fehlende Lademöglichkeit im privaten Bereich, von der die grosse Mehrheit der Mietenden und der Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer in der Schweiz betroffen ist. Damit die Menschen auch in der Schweiz von Verbrennern auf elektrisch betriebene Autos umstellen, ist es absolut wichtig, dass sie die Möglichkeit haben, ihr Auto praktisch, pragmatisch und auch für das Netz effizient zu laden. Wann ist das möglich? Das ist dann der Fall,[NB]wenn[NB]die[NB]Autos[NB]zuhause[NB]oder[NB]am Arbeitsplatz herumstehen. Genau diese Zeit muss für den Ladevorgang genutzt werden.
Rund vier von fünf Personen, Sie wissen das sehr gut, leben in der Schweiz in einem Mietverhältnis oder im Stockwerkeigentum. Vielen von ihnen wird der Zugang zu Ladestationen von den Vermietern oder der Eigentümerschaft bis heute nicht gewährt. Sie müssen sich deshalb notgedrungen bei der Beschaffung von Fahrzeugen für Verbrenner entscheiden.
Wir können an dieser Wohnstruktur nichts ändern. Sie bedeutet für uns als Land eine ungünstige Voraussetzung für die notwendige Elektrifizierung des Verkehrs. Wir können aber nach Lösungen suchen. Wir können Lösungen finden, damit uns diese ungünstige Voraussetzung in der Energiewende nicht ausbremst. Genau hier setzt die Motion an. Sie bietet eine niederschwellige Lösung, damit das Laden zuhause einfacher wird.
Das Ziel ist klar: Wir wollen verbindliche Rahmenbedingungen für den Ausbau des privaten, verteilnetzschonenden Heimladenetzes schaffen. Offen formuliert ist, das müssen Sie eingestehen, über welchen Weg dieses Ziel erreicht werden soll. Der Motionär hat in seinem Votum im Nationalrat betont - das war auch Gegenstand unserer Diskussionen in der Kommission -, dass mit der Forderung die Eigentumsrechte der Immobilienbesitzenden gewahrt werden sollen. Wir haben in unseren Unterlagen gesehen, dies wurde auch bestätigt, dass eine Umsetzung solcher Rahmenbedingungen gemäss Aussagen des Bundesamtes für Justiz verfassungsmässig wäre.
Eine Möglichkeit, um die Eigentumsverhältnisse zu wahren und gleichzeitig das Ziel der Motion, verbindliche Rahmenbedingungen zu schaffen, umzusetzen, wäre eine ähnliche Umsetzung, wie wir sie im Fernmeldegesetz (FMG) mit der Glasfaserregelung bereits etabliert haben. In Artikel 35a FMG gibt es eine Art Duldungsregel mit der Unverbietbarkeitsklausel für Durchleitungen, welche Hauseigentümerinnen und -eigentümer und Mietende gleichermassen schützt. Die Idee ist - das ist mir wichtig zu erwähnen, weil ich diesbezüglich auch im Vorfeld viel Skepsis gehört habe -, dass die[NB]zusätzlichen[NB]Kosten, welche mit der Installation einer [PAGE 515] Ladestation den Hausbesitzenden anfallen, auf die Mietenden abgewälzt werden können.
Wie das im Detail funktioniert, haben verschiedene betroffene Branchen in einem Leitfaden niedergeschrieben. Dieser Leitfaden heisst "Ladeinfrastruktur in Mietobjekten". Ich muss Ihnen sagen, dass ich sehr beeindruckt davon bin, wie breit abgestützt dieser Leitfaden erarbeitet worden ist und schlussendlich auch getragen wird. Mit dabei sind Akteure von Swiss E-Mobility über den Hauseigentümerverband Schweiz, den Mieterinnen- und Mieterverband Schweiz bis hin zu Electrosuisse. Die Bundesverwaltung hat mitgearbeitet, ebenso Versicherungen, Vertreter der Autobranche usw. Es ist also möglich, es wird praktiziert. Aber hier geht es jetzt darum, ob wir einen Schritt weiter machen oder uns mit dem Status quo zufriedengeben wollen.
Ich fasse zusammen: Die Notwendigkeit zum Handeln in dieser Sache ist gegeben. Es gibt praktikable Umsetzungsvorschläge, die sehr breit getragen werden und pragmatische Lösungen bieten.
Ich bitte Sie daher, jetzt diesen dringend notwendigen Schritt für die Verkehrswende zu machen und der Motion zuzustimmen.