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Giacometti Anna · Nationalrat · 2025-06-12

Giacometti Anna · Nationalrat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-12

Wortprotokoll

Am Abend des 10.[NB]Juni 2025 beriet die Finanzkommission das Bundesgesetz über den Solidaritätsbeitrag für die Bevölkerung von Blatten im Zusammenhang mit dem Bergsturz vom 28.[NB]Mai 2025 sowie den Bundesbeschluss über den Nachtrag Ia zum Voranschlag; dies, nachdem der Ständerat am gleichen Tag in einer ausserordentlichen Session sowohl das Gesetz als auch den Nachtrag Ia einstimmig angenommen hatte.

Die verheerende Naturkatastrophe, welche sich am 28.[NB]Mai in Blatten im Lötschental ereignete, ist ein ausserordentliches und dramatisches Ereignis. Die betroffene Bevölkerung und die lokalen Behörden stehen vor grossen Herausforderungen. Die Einwohnerinnen und Einwohner konnten rechtzeitig evakuiert werden, sie verloren aber ihr Hab und Gut. Eine Person wird leider immer noch vermisst. Die Schäden sind enorm.

Eine solche ausserordentliche Situation erfordert ausserordentliche Massnahmen. Der Bundesrat beantragt dem Parlament eine Finanzhilfe in der Höhe von 5 Millionen Franken, welche der Gemeinde Blatten ausbezahlt werden soll. Dieser Solidaritätsbeitrag soll für Sofortmassnahmen, die nicht durch Versicherungen oder Subventionen abgedeckt sind, und für Massnahmen zur Milderung von Härtefällen in der betroffenen Bevölkerung verwendet werden. Dafür braucht es eine gesetzliche Grundlage. Es handelt sich um eine Solidaritätsaktion.

Der Bund hat pro Einwohnerin und Einwohner mit festem Wohnsitz in Blatten mit einem Betrag von 15[NB]000 Franken gerechnet. Diese Soforthilfe ist auf 5 Millionen Franken beschränkt. Der Kanton Wallis hat bereits 10 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds zur Verfügung gestellt.

Drei Bundesräte waren vor Ort und drückten der Bevölkerung, der Gemeinde Blatten und dem Kanton Wallis ihre Solidarität aus und sagten Unterstützung durch den Bund zu. In der Finanzkommission wurden wiederholt die rasche Reaktion des Bundesrates sowie die unbürokratische Unterstützung der betroffenen Bevölkerung und der Behörden gewürdigt.

Es wurden aber auch viele und zum Teil kritische Fragen gestellt: zur Höhe der Gesamtschäden in Blatten, zu den ausbezahlten Bundesbeiträgen bei Naturkatastrophen in den letzten zehn Jahren, zur fehlenden obligatorischen Gebäudeversicherung im Kanton Wallis, zur Höhe der Soforthilfe pro Person und zu den Gründen, warum der Bund so schnell und dringend ausserhalb der ordentlichen Gesetzgebung helfen will.

Eine längere Diskussion entstand im Zusammenhang mit der Verteilung des Geldes an die betroffene Bevölkerung. In anderen Fällen, wie in Bondo, in Brienz/Brinzauls, im Misox und im Maggiatal, wurden jeweils unabhängige Kommissionen eingesetzt, welche für eine angemessene und gerechte Verteilung der Spendengelder zuständig waren oder sind. So wurde in der Kommission der Antrag gestellt, die Einsetzung einer unabhängigen Spendenkommission im Bundesgesetz über die Soforthilfe für Blatten festzulegen. Der Antrag beruht auf den gemachten Erfahrungen in anderen Gemeinden. Die Kommission lehnte den Antrag mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Einige Kommissionsmitglieder regten aber an, der Gemeinde Blatten Sinn und Nutzen einer solchen Kommission für die Verwaltung aller Spendengelder darzulegen.

Die Finanzkommission hiess sowohl das Bundesgesetz über die Soforthilfe für Blatten als auch den Bundesbeschluss über den Nachtrag Ia zum Voranschlag 2025 einstimmig gut. Sie beantragt Ihnen, diese ebenfalls zu genehmigen. Mit 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid der Präsidentin reichte die Kommission zudem eine Motion für eine gesetzliche Grundlage bezüglich der Katastrophenhilfe des Bundes ein.

Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.