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Bischof Pirmin · Ständerat · 2025-06-12

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-12

Wortprotokoll

Man würde es nicht glauben, aber wir sind in der Eintretensdebatte. Wir diskutieren darüber, ob wir auf diese Vorlage eintreten sollen oder nicht. Die Ausgangslage ist eigentlich relativ klar: Es gibt eine Mehrheit, die Ihnen beantragt, etwas zu tun, und es gibt eine Minderheit, die Ihnen beantragt, nichts zu tun. Darüber kann man jetzt diskutieren. Die Ausgangslage scheint aber auch unbestritten zu sein: Vor der Annahme der 13.[NB]AHV-Rente hatten wir ein mittelfristiges Finanzierungsproblem bei der AHV. Seit der Annahme der 13.[NB]AHV-Rente haben wir ein kurzfristiges Finanzierungsproblem bei der AHV.

Sollen wir etwas tun, oder sollen wir nichts tun? Auf den ersten Blick, würde man meinen, ist es ja klar, dass wir etwas tun müssen. Das ist auch die Auffassung der Mehrheit. Man kann geteilter Meinung sein, wie man das Problem löst, aber man kann kaum geteilter Meinung darüber sein, dass man etwas tun muss. Nun sagt die Minderheit nicht einfach: Wir schlagen vor, nichts zu tun. Die Minderheit sagt zwei Dinge. Sie sagt erstens: Wir können warten, dem AHV-Fonds geht es ja gut. Man kann zuwarten, der Kommissionssprecher hat es gesagt, man kann bis 2027, 2030 oder 2034 warten. Das kann man, aber das kostet - das kostet! Heute diskutieren wir über die Erhöhung der Mehrwertsteuer um einen halben Prozentpunkt. Wir würden sie einmal oder zweimal um einen halben Prozentpunkt erhöhen. Der Kommissionssprecher hat es gesagt, wenn wir mit der Umsetzung bis 2027 warten, dann müssen wir die Mehrwertsteuer um etwa 1 Prozentpunkt erhöhen. Wenn wir bis 2030 warten, also nur drei Jahre länger, kostet es doppelt so viel, dann müssen wir sie um 2 Prozentpunkte erhöhen. Wenn wir bis 2034 warten, dann müssen wir sie um 3,4 Prozentpunkte erhöhen. Die Kosten steigen - immer umgerechnet in den Mehrwertsteuersatz.

Glauben Sie, eine derartige unsoziale Finanzierungserhöhung sei der Bevölkerung dann einfacher zu erklären? [PAGE 530] Zuwarten, ich sage das an die Minderheitssprecher gerichtet, zuwarten geht nicht.

Jetzt sagt die Minderheit: Aber es gibt noch eine zweite Möglichkeit, wir müssen bei der AHV einfach kurzfristig massive strukturelle Reformen machen. Damit bin ich vielleicht sogar einverstanden. Aber diese Reformen werden sich am Schluss auf eine Frage reduzieren, und das ist die Frage des Rentenalters. Beim Rentenalter muss man immerhin zur Kenntnis nehmen, dass das Volk in diesem Land vor einem Jahr - nicht vor zehn Jahren, vor einem Jahr! - eine Rentenaltererhöhung nur auf 66 Jahre mit einer Dreiviertelmehrheit abgeschmettert hat. Das ist heute die Realität. Eine kurzfristige Erhöhung des Rentenalters können wir, glaube ich, wenn wir realistische Politikerinnen und Politiker sind, vergessen.

Was wir tun können und was wir tun sollten - und in dieser Hinsicht bin ich vom Bundesrat enttäuscht -, ist, das Rentenalterthema wirklich anzugehen, aber mit der Frage: Ist die heutige Definition des Rentenalters noch richtig? Ist es richtig, dass die Serviertochter und der Bauarbeiter mit 65 Jahren pensioniert werden? Die haben mit 18 Jahren zu arbeiten begonnen. Der Jurist, der bis 28 Jahre zur Schule gegangen ist, und die Ärztin, wann werden die pensioniert? Auch mit 65. Stimmt das denn heute noch? Stimmt das noch, oder wäre es dieser zweiten Gruppe, die wesentlich weniger lange gearbeitet hat und die wesentlich mehr von staatlichen Leistungen bei der Ausbildung profitiert hat, nicht zuzumuten, länger zu arbeiten? Von mir aus bis 70. Das ist denkbar. Aber dem Bauarbeiter und der Serviertochter die Option aufs Auge zu drücken, dass sie bis 70 arbeiten müssen, ist ungerecht und völlig unrealistisch. Ich bin enttäuscht, dass der Bundesrat diese Arbeit nicht gemacht hat.

Er hat seit über zwei Jahren den Auftrag aus diesem Rat, einen Bericht über die Lebensarbeitszeit vorzulegen. Er hat es bis heute nicht geschafft, und auf Rückfrage hat er ausrichten lassen, er brauche für diesen Bericht - für einen Bericht! - noch mindestens bis Ende 2026. Dafür fehlt mir jegliches Verständnis. Wenn wir von strukturellen Reformen der AHV reden, und diese werden nötig werden, braucht es diese Grundlagen, und so kompliziert ist das nun auch wieder nicht.

Dann noch ein Letztes: Es ist störend, und zwar war es das schon vor der Annahme der 13.[NB]AHV-Rente, dass ein Drittel der AHV-Renten ins Ausland geht. Ein Drittel der AHV-Renten geht ins Ausland. Zugegebenermassen gehen sie nicht nur an Ausländerinnen und Ausländer, sondern zu einem guten Teil auch an Schweizerinnen und Schweizer, die aber an vielen ihrer Zielorte von viel tieferen Lebenskosten profitieren. Es handelt sich um eine Versicherung, das ist halt so. Jetzt kommt die 13.[NB]AHV-Rente, und diese müssen wir finanzieren. Dabei fällt uns im Moment nichts Klügeres ein, als ausschliesslich die Menschen in diesem Lande zahlen zu lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das über Lohnbeiträge oder die Mehrwertsteuer passiert. Es ist überall gleich: Ausschliesslich die Menschen, die hier wohnen und erst noch die höheren Lebenshaltungskosten haben, müssen diese 13.[NB]Rente, diese Milliardenbeträge, finanzieren. Das halte ich mittelfristig für nicht haltbar.

Wir können es heute nicht ändern. Wir haben Verträge mit der Europäischen Union, und wir haben eine ganze Reihe von Sozialversicherungsabkommen. Das stimmt, da sind wir gebunden. Aber bei der nächsten grossen Reform, die der Bundesrat für 2026 angekündigt hat, erwarte ich eine vertiefte, saubere Analyse, wie wir entsprechende Sozialversicherungsabkommen kündigen oder ändern können und wie wir vielleicht sogar mit der Europäischen Union eine neue Grundlage schaffen. Denn das wichtigste Sozialwerk dieses Landes lässt sich nicht nur von den Menschen finanzieren, die in diesem Land wohnen, wenn ein Drittel der Renten über die Grenze geht.

Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten und damit etwas und nicht nichts zu tun. Ich bitte Sie auch, nachher der Mehrheit zu folgen.