Rösti Albert · Bundesrat · 2025-06-12
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-06-12
Wortprotokoll
Ich weiss nicht, ob Sie mich falsch verstanden haben. Ich habe vor allem vom Druck all dieser Faktoren auf die Fruchtfolgefläche, die Landwirtschaftsfläche gesprochen. Die Landwirtschaftsfläche ist im Unterschied zum Wald nicht absolut geschützt. Für den Wald besteht heute noch ein absoluter Schutz. Diese Massnahme ist weit weg von einer Aufweichung des Waldgesetzes. Das ist eine kleine, bescheidene Flexibilisierung, denn der Grundsatz des Rodungsverbots im Waldgesetz bleibt ja bestehen. Das heisst, es gibt grundsätzlich keine Massnahme, die es rechtfertigt, den Wald zu roden. Es gibt aber Ausnahmen: Wenn die Standortgebundenheit gegeben ist - bei einem Strommast zum Beispiel -, dann kann eine Ausnahme gewährt werden; dann muss heute die vollständige Fläche ersetzt werden. Dies geht in der Regel auf Kosten von Landwirtschaftsland, aber nicht zwingend von Fruchtfolgeflächen. Die Motion will einzig, dass in diesen wenigen Fällen mit meist sehr kleinen Flächen die Hälfte des Rodungsersatzes als Aufwertungsmassnahmen oder Naturschutzmassnahmen innerhalb des Waldes getätigt werden kann.
Hier kann also in keiner Weise von einer Aufweichung gesprochen werden. Im Unterschied zur Situation vor einigen Jahrzehnten, als der Wald zurückging und aufgrund der Siedlung unter Druck war, ist er heute nicht unter Druck, sondern die Waldfläche nimmt zu. Die Waldfläche wird pro Jahr mehr[NB]zunehmen, als sie mit dieser Motion eingeschränkt würde.