Jenny This · Ständerat · 2003-06-18
Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-06-18
Wortprotokoll
Ich danke dem Bundesrat für die speditive Beantwortung der Motion. Ich bin mit der Umwandlung der Motion in ein Postulat einverstanden. Zu meinen Interessenbindungen: Ich bin weder Turnierreiter noch Pferdezüchter oder gar ehemaliger Kavallerieoffizier. Da sich Tiere aber sehr schlecht wehren können, braucht es Gruppen, die ihre Interessen wahrnehmen. Am einfachsten geht das, wie überall, wenn immer möglich über den Geldbeutel. Das ist leider auch hier die effizienteste Methode.
Was will ich mit meiner Motion? Ich will niemandem etwas wegnehmen, noch will ich bestimmte Gruppen schikanieren oder gar bevormunden. Ich will lediglich erreichen, dass bei nichttierschutzkonformer Haltung keine öffentlichen Beiträge ausbezahlt werden. In der Schweiz wird leider immer noch vielen Pferden weder ausreichende Bewegung noch ausreichender Kontakt zu Artgenossen ermöglicht. Die Tiere werden oft einzeln gehalten, können ihren Stammplatz während Tagen nicht verlassen und werden teilweise sogar noch angebunden gehalten. Das ist die traurige Wahrheit und eindeutig tierschutzwidrig. Dass an solche Pferdehalter sogar noch öffentliche Beiträge ausbezahlt werden, ist stossend und unbefriedigend. Bei allen anderen Nutztieren ist dies nämlich nicht der Fall. Wieso sind denn ausgerechnet für die Pferde in der Tierschutzgesetzgebung keine entsprechenden Angaben vorhanden? Auch bei kantonalen Veterinärämtern fehlen taugliche Vollzugsinstrumente, da für jeden Fall zuerst ein rechtsgültiger Entscheid vorliegen muss, und in der Praxis ist das nicht durchführbar. Wenn Tierhalter mit tierschutzwidriger Haltung von öffentlichen Geldern profitieren, widerspricht dies sowohl den Interessen der Steuerzahler und der Konsumenten als auch dem Willen des Gesetzgebers. [PAGE 662]
Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme zu Recht, die meisten Pferde seien keine landwirtschaftlichen Nutztiere im eigentlichen Sinne und all diese wären von meiner Motion nicht betroffen. Eine tiergerechte Haltung sei am effizientesten durch klare, umsetzbare und verbindliche Vorschriften in der Tierschutzverordnung und einen korrekten Vollzug zu erreichen. Herr Bundesrat, dem gilt es gar nichts, rein gar nichts beizufügen, nur muss dies bei der Revision des Tierschutzgesetzes auch durchgesetzt werden, das ist wichtig. In Ihrer Stellungnahme zuhanden des Parlamentes schreiben Sie weiter: "Im Rahmen der entsprechenden Revision der Tierschutzverordnung ist geplant, Vorschriften für die Haltung von Pferden, Ponys, Eseln, Maultieren und Mauleseln zu erlassen. Die bestehenden Rechtslücken werden damit geschlossen, und die Haltung von Pferden kann bezüglich der Direktzahlungen gleich behandelt werden wie diejenige der übrigen landwirtschaftlichen Nutztiere." Einverstanden! Damit sind meine Anliegen grundsätzlich berücksichtigt, nur sollte das Wort "geplant" durch eine verbindlichere und griffige Formulierung ersetzt werden, aber wenn das durchgesetzt wird, bin ich zufrieden.
Gestatten Sie mir trotzdem noch einige Fragen:
1. Heute ist es doch so, dass sämtliche Tierhalter bei Missachtung der Tierschutzverordnung Abzüge bei den Direktzahlungen in Kauf nehmen müssen, ausser bei Pferden, Mauleseln, Ponys usw. Gibt es einen nachvollziehbaren Grund für diese Ungleichbehandlung?
2. Ist es denkbar, dass bei der Vernehmlassung zur Revision des Tierschutzgesetzes die Pferdeschutzvorschriften bei entsprechenden Widerständen der Pferdelobbys - diese sind zu erwarten - wieder abgeschwächt werden?
3. Auf wann beabsichtigt der Bundesrat, das neue Tierschutzgesetz in Kraft zu setzen?
Ich danke Herrn Bundesrat Deiss und seiner Verwaltung, dass sie sich dieser Anliegen annehmen werden.