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Rösti Albert · Bundesrat · 2025-06-12

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-06-12

Wortprotokoll

Wir haben im Raumplanungsgesetz 2 festgelegt, dass die Umnutzung bestehender Bauten auch ausserhalb von Wohnzonen etwas leichter möglich ist, dass wir auch Sonderzonen ausscheiden können, spezifische Zonen, beispielsweise für Tourismusgebiete, für spezifische Nutzungen ausserhalb der entsprechenden Zonen. Das vermindert den Druck auf die eigentlichen Bauzonen etwas, da gebe ich Ihnen recht. Aber diese Entlastung ist, denken wir nur an die Bevölkerungsentwicklungsperspektiven bis 2050 - über 10 Millionen Menschen -, sicher deutlich kleiner als der zusätzliche Wohnbedarf in der ordentlichen Bauzone. Das heisst, es wird in Zukunft weitere Einzonungen nach dem Raumplanungsgesetz 1 geben müssen, ausser man findet tatsächlich Lösungen der inneren Verdichtung, was ich sehr begrüssen würde; beispielsweise könnte man mehr in die Höhe bauen. Ich sehe aber eine andere Entwicklung: Dort, wo das Potenzial ausgeschöpft ist, können nach dem vom Volk angenommenen Raumplanungsgesetz der ersten Etappe neue Zonen ausgeschieden werden. Es können dort neue Bauzonen geschaffen werden, was das Landwirtschaftsland unter Druck setzt.