David Eugen · Ständerat · 2003-06-19
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-19
Wortprotokoll
Es ist noch eine Frage von Kollege Büttiker zu beantworten. Er hat sich nach der Verfassungsmässigkeit erkundigt. Die Kommission hat das geprüft. Die Vorlage stützt sich auf die Artikel 105 und 131 Absatz 1 Buchstabe b der Bundesverfassung. Artikel 105 gibt dem Bund die Kompetenz zur Alkoholgesetzgebung generell und insbesondere zum Gesundheitsschutz. Artikel 131 Absatz 1 Buchstabe b gibt dem Bund insbesondere das Recht bzw. die Kompetenz, Steuern auf Alkohol zu erheben. Die Fachleute des EJPD haben das auch geprüft und als taugliche und massgebliche Grundlage anerkannt.