Hegglin Peter · Ständerat · 2025-06-12
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-12
Wortprotokoll
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 3.[NB]April 2025 das am 13.[NB]Juni 2024 eingereichte Postulat Hurni beraten. Mit dem Postulat soll der Bundesrat beauftragt werden, in einem Bericht sechs Aspekte zu Krebserkrankungen im Zusammenhang mit Asbest zu behandeln: erstens, wie viele der rauchbedingten Krebserkrankungen in den letzten Jahren durch Asbest verschlimmert wurden und in welchem Ausmass; zweitens, was gegen eine systematische Untersuchung auf Asbest bei Thorax- oder Lungenerkrankungen spricht; drittens, wie stark die Kosten dieser Krebserkrankungen die Krankenversicherungen belasten; viertens, welche Mittel es zur Früherkennung der Folgen einer Asbestexposition derzeit gibt, wie wirksam sie sind und wie sie sich allenfalls verbessern lassen; fünftens, wie sich Informationen und Präventionskampagnen auswirken, wie wirksam sie sind und wie sie sich verbessern lassen, und sechstens, welche Produkte Asbest enthalten können und ob es möglich ist, die Liste dieser Produkte allen besonders gefährdeten Personen zugänglich und verständlich zu machen.
Durch die Einatmung von Asbestfeinstaub erhöht sich unbestrittenermassen das Risiko für verschiedene Erkrankungen, wie ein Tumor im Brust- oder im Bauchfell oder wie Lungenkrebs. Die Zahlen zeigen, dass asbestbedingte Todesfälle trotz des Verbots im Jahr 1990 steigen. Ein Grund dafür liegt in der langen Latenzzeit: Vom Einatmen bis zum Ausbruch der Krankheit können vierzig oder mehr Jahre vergehen. Aber auch das teilweise mangelnde Bewusstsein, sowohl im Baugewerbe als auch bei Heimwerkern, ist eine mögliche Ursache. Die Kommission kommt dennoch wie der Bundesrat zum Schluss, dass das Postulat zur Ablehnung zu empfehlen ist, dies aus mehreren Gründen.
Erstens liegen keine Zahlen vor, wie viele der rauchbedingten Krebserkrankungen in den letzten Jahren durch Asbest verschlimmert wurden; dies insbesondere, da bei einer Krebserkrankung selten genau evaluiert werden kann, wodurch sie konkret verursacht worden ist.
Zweitens werden die Kriterien in Bezug auf ein Früherkennungsprogramm wissenschaftlich gewählt, und der Nutzen muss das Risiko überwiegen. Asbestfasern selbst können nur durch Gewebeproben nachgewiesen werden. Dies wären chirurgisch invasive Eingriffe, die in einem Screening-Programm bei gesunden Personen in keinem Verhältnis zum Risiko stehen würden. Zur Früherkennung von Lungenkrebs gibt es ein systematisches CT-Screening-Programm, das auch angewendet wird. Zur Früherkennung eines Mesothelioms gibt es aber noch keine Screening-Methode, deren Nutzen wissenschaftlich nachgewiesen ist.
Drittens können die Kosten nur für die Unfallversicherung ausgewiesen werden, da die Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht nach Ursache der behandelten Erkrankungen ausgewiesen werden. Die Kosten sämtlicher Versicherungsleistungen aller Unfallversicherer für asbestbedingte Berufskrankheiten betragen seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung im Jahr 1984 insgesamt 1,75 Milliarden Franken. Allein im Jahr 2021 wurden Versicherungsleistungen von insgesamt 108 Millionen Franken erbracht. Für nicht berufsbedingte Asbesterkrankungen erbringt seit 2017 die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer Leistungen.
Viertens kann die Suva auf Basis der Fallzahlen, der Anzahl Asbestermittlungen, aber auch durch Befragungen bei den betroffenen Personengruppen Aussagen zur Wirksamkeit sowie zur möglichen besseren Sensibilisierung machen.
Fünftens ist die Gefährlichkeit von Asbest in den betroffenen Branchen auch aufgrund von Präventionskampagnen grundsätzlich bekannt. Dennoch fehlt teilweise das Bewusstsein in den betroffenen Branchen, dass auch sie von einer Erkrankung betroffen sein könnten. Das Risiko ist wohl auch aufgrund der langen Latenzzeit abstrakt und schwer erfassbar.
Sechstens kann eine Liste aller Produkte, in denen jemals Asbest eingesetzt wurde, nicht erstellt werden, da es kaum ein Produkt gibt, in dem nicht irgendwann einmal asbesthaltige Varianten gefunden wurden.
Das Problem beim korrekten Umgang mit Asbest liegt jedoch nicht an einer fehlenden Liste. Aus heutiger Sicht geht es primär um die noch vorhandenen Anwendungen in Baumaterialien. Um dieses Wissen den betroffenen Branchen zugänglich zu machen, hat die Suva verschiedene Informationen, wie zum Beispiel das virtuelle Asbesthaus, veröffentlicht.
Da, wie dargelegt, gewisse Punkte des Postulates nicht erfüllt werden können bzw. bereits beantwortet sind, wird ein zusätzlicher Bericht nicht den gewünschten Mehrwert bringen. Wie ausgeführt, werden einige Massnahmen, die der Bundesrat gemäss dem Postulat prüfen soll, bereits umgesetzt, wie etwa die Evaluation der Präventionskampagne der Suva. Andere geforderte Massnahmen sind schwer umsetzbar, eben die Ermittlung der genauen Ursache einer Krebserkrankung, ein systematisches nicht invasives Asbest-Screening für die Lunge oder die Erstellung einer vollständigen Liste von Produkten, die Asbest enthalten könnten. Die Kommissionsmehrheit erachtet es deshalb als sinnvoller, alle Akteurinnen und Akteure der Baubranche stärker für das Thema Asbest zu sensibilisieren, weswegen sie die Ablehnung des Postulates beantragt.
Die Kommissionsminderheit weist darauf hin, dass gemäss den jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnissen Asbest nicht nur bestimmte Erkrankungen verursache, sondern auch gewisse beschleunige. Dieser Aspekt bleibe in der öffentlichen Politik weitgehend unbeachtet. Ich gehe aber davon aus, dass die Kommissionsminderheit ihre Argumente noch selber vortragen wird.
Ich empfehle Ihnen namens der Kommission, das Postulat abzulehnen. Das Abstimmungsresultat betrug 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung.