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Flach Beat · Nationalrat · 2025-06-12

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2025-06-12

Wortprotokoll

Wir beraten heute in zwei Blöcken das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen. Der Entwurf des Bundesrates enthält Massnahmen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung, unter anderem neue Sorgfaltspflichten für Berater wie Anwälte und Notare. Ausserdem enthält er Bestimmungen zum Immobilien-, Edelmetall- und Edelsteinhandel. Der Entwurf orientiert sich an der 2022 überarbeiteten Empfehlung 24 der Financial Action Task Force (FATF).

Die FATF ist eine internationale Organisation, die 1989 auf Initiative der G-7 gegründet wurde. Ihr Ziel ist es, weltweit einheitliche Standards zur Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und der Finanzierung von Massenvernichtungswaffen zu entwickeln und durchzusetzen. Die FATF hat ihren Sitz in Paris und arbeitet eng mit der OECD zusammen. Sie ist jedoch eine eigenständige Organisation.

Die Schweiz ist seit 1990 Mitglied der FATF. Für die Schweiz ist die FATF-Mitgliedschaft von strategischer Bedeutung. Als [PAGE 1000] international bedeutender Finanzplatz steht unser Land besonders im Fokus solcher Überprüfungen. Überprüft wird der Nachvollzug der gemeinsam erarbeiteten Bestimmungen. Die nächste Länderprüfung der Schweiz durch die FATF ist für das Jahr 2027 vorgesehen. Ein ungenügendes Ergebnis dieser Prüfung könnte dazu führen, dass die Schweiz als Hochrisikostaat eingestuft würde - mit entsprechend negativen Auswirkungen für unsere Banken, für unsere Finanzinstitute, für unsere Dienstleistungen und für unsere Wettbewerbsfähigkeit ganz allgemein, aber natürlich auch[NB]für[NB]unsere[NB]internationale Reputation. Daher ist die Umsetzung der FATF-Standards, etwa durch das neue Gesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen, nicht nur eine rechtliche und eine juristisch teilweise recht technische Frage, sondern auch eine wirtschaftlich und politisch zentrale Aufgabe.

Die zentralen Gründe für dieses neue Gesetz sind folgende:

Die Transparenz juristischer Personen ist teilweise mangelhaft. Heute ist oft nicht klar, wer tatsächlich hinter einer Gesellschaft steht. Das gilt insbesondere für komplexe Beteiligungsstrukturen und für Briefkastengesellschaften. Die mangelnde Transparenz erschwert die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden, und sie ermöglicht auch Missbrauch. Daher ist das Transparenzregister ein sehr wichtiges internationales Instrument zur Bekämpfung der Kriminalität, denn Schattenwirtschaft und Finanzkriminalität schwächen auch unsere Wirtschaft.

Die bisherigen Regeln im Obligationenrecht zur Meldung wirtschaftlich Berechtigter sind lückenhaft, uneinheitlich und teilweise ineffizient. Es fehlt eine zentrale, rasch zugängliche Informationsquelle für Behörden. Insbesondere für die Marktteilnehmer braucht es klare Regeln, wie sie die FATF und das Global Forum der OECD fordern. Sie fordern von der Schweiz auch mehr Transparenz bei den wirtschaftlich Berechtigten. Viele andere Staaten haben solche Register bereits eingeführt. Die Schweiz läuft Gefahr, abgehängt respektive auf eine graue Liste gesetzt zu werden.

Das Gesetz schafft ein notwendiges Instrument, um wirtschaftlich berechtigte Personen und juristische Personen systematisch zu erfassen, um Missbrauch zu verhindern und um die internationale Glaubwürdigkeit der Schweiz zu sichern.

Der Ständerat ist im Dezember 2024 auf das Geschäft eingetreten und hat beschlossen, das Geschäft in zwei Entwürfe aufzuteilen: Entwurf 1 betrifft das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen, über das wir nun beraten können. Entwurf 2 enthält Massnahmen betreffend die geldwäschereirechtlichen Sorgfaltspflichten für Anwältinnen und Anwälte und andere Beraterinnen und Berater.

Die Kommission des Nationalrates hat diese Vorlage in mehreren Sitzungen von Januar bis April 2025 beraten. Die Verwaltung wurde zur Unterstützung um ergänzende Informationen gebeten, vor allen Dingen im Zusammenhang mit der Auswirkung des Einbezugs von Stiftungen und Vereinen, aber auch im Zusammenhang mit dem Wegfall von Artikel 31, der eine sogenannte Richtigkeitsvermutung des Ständerates beinhaltete, sowie mit entsprechenden Vergleichen mit Nachbarstaaten.

Die Kommission ist am 16.[NB]Januar mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung auf diesen Entwurf eingetreten. Es wurde betont, dass die Schweiz trotz ihrer Mitgliedschaft bei der FATF in Bezug auf die Erfassung wirtschaftlich berechtigter Personen heute noch hinterherhinkt. In 167 von 196 Staaten - dazu gehören die USA, das Vereinigte Königreich, Singapur und die gesamte EU - sind solche Informationen heute in einer Form verfügbar, in der die Staatsanwaltschaften usw. darauf zugreifen können. Die Schweiz als wichtiger Finanzplatz ist besonders exponiert, und bei einem schlechten Resultat im Jahr 2027 würden wahrscheinlich entsprechende Massnahmen ergriffen. Das wäre für unsere Wirtschaft äusserst schädlich.

Die Kommission hat die Beratung auch im Hinblick auf eine Zweiteilung des Geschäftes geführt und hat mit 17 zu 8 Stimmen der Teilung des Geschäftes zugestimmt, wie sie der Ständerat vorgesehen hat. Es macht aus Sicht der Mehrheit der Kommission keinen Sinn, zu versuchen, in dieser Phase die beiden Teile wieder zusammenzufügen und die Geldwäschereifragen gleichzeitig mit den Fragen betreffend die Transparenz zu beraten. Eine Minderheit war gegen die Teilung, und eine Minderheit ist auch gegen Eintreten auf dieses Bundesgesetz, weil sie es für unnötig hält.

Ich bitte Sie namens der Kommission, einzutreten und den Antrag auf Rückweisung zurückzuweisen, das Geschäft also zu beraten. Es ist bereit für Sie.

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