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Schneider Meret · Nationalrat · 2025-06-12

Schneider Meret · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2025-06-12

Wortprotokoll

Am 3.[NB]Juni dieses Jahres wurde der neueste Schattenfinanzindex, der Financial Secrecy Index des Tax Justice Network, publiziert. Er förderte Beunruhigendes zutage. Die Schweiz steht hinter den USA auf Platz 2 der intransparentesten Finanzplätze der Welt. Das vor mehreren Jahren beschlossene Ziel, auf dem hiesigen Finanzplatz eine Weissgeldstrategie zu etablieren, wurde somit bei Weitem verfehlt, und der Handlungsbedarf ist gross. Möglichkeiten zur Geldwäscherei, zur Terrorismusfinanzierung oder zur Umgehung von Sanktionen sind nicht nur ethisch verwerflich, sondern gefährden auch den Wirtschaftsstandort Schweiz. Wirksame Massnahmen zur Stärkung der Integrität des Finanzplatzes wären daher von hoher Priorität.

Das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen soll hier zumindest ein Minimum an Transparenz gewährleisten. Dank des Registers sollen insbesondere die Strafverfolgungsbehörden schneller und zuverlässiger feststellen können, wer tatsächlich hinter einer Rechtsstruktur steht. Damit soll verhindert werden, dass Firmen in der Schweiz zur Geldwäscherei oder zur Verschleierung von Vermögenswerten genutzt werden. Es ist ausserdem eine Harmonisierung mit den internationalen Standards der FATF, der die Schweiz angehört.

Mit dem vorgeschlagenen Gesetz soll die Schweizer Gesetzgebung neuen Anforderungen gerecht werden. Aber hier beginnt bereits die Problematik: Die ursprüngliche Vorlage des Bundesrates wurde nämlich vom Ständerat und von Ihrer Kommission für Rechtsfragen massgeblich geschwächt. Sie würde in dieser Form höchstens Teile der wichtigen Ziele erreichen und den internationalen Standards nur ansatzweise entsprechen. So hat die Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen beispielsweise die Pflicht von Finanzintermediären zur Meldung von Unterschieden gestrichen, obwohl diese Unterschiedsmeldungen ein wichtiges Element sind, um Unstimmigkeiten zu entdecken. Finanzintermediäre sollten deshalb auch in der Schweiz verpflichtet werden, Abweichungen zu melden, wenn sie feststellen, dass die Angaben in ihren Kundendaten nicht mit jenen im Transparenzregister übereinstimmen.

Eine zentrale Schwächung der Vorlage bringt ausserdem der Minderheitsantrag Buffat zu Artikel 31 mit sich, der dem Register eine Richtigkeitsvermutung zuerkennen will und das Transparenzregister damit zu Makulatur verkommen lässt. Eine Richtigkeitsvermutung bedeutet, dass Einträge im Transparenzregister grundsätzlich als korrekt gelten. Die Richtigkeitsvermutung würde die Finanzintermediäre nicht von ihren Prüfungspflichten gemäss Geldwäschereigesetz entbinden. Dennoch würde sie beispielsweise für Banken den Anreiz schaffen, sich in falscher Sicherheit zu wiegen und ihre eigenen Kontrollen einzuschränken, obwohl das Transparenzregister die dafür nötige Datenqualität nicht gewährleistet. Zur Gewährleistung der Korrektheit des Registers ist die Richtigkeitsvermutung daher unbedingt aus dem Gesetz zu streichen. Ansonsten können wir uns die ganze Übung wirklich sparen.

Eine weitere Schwächung der Vorlage resultiert aus dem Antrag der Kommissionsmehrheit bei Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b, Stiftungen und Vereine gemäss Beschluss des Ständerates nicht mehr dem Geltungsbereich zu unterstellen, obwohl die Meldestelle für Geldwäscherei zwischen 2020 und 2024 mehrere hundert Verdachtsmeldungen zu Stiftungen und Vereinen erhielt. Zudem soll der Zugang zum Transparenzregister für Steuerbehörden gestrichen werden, was eine massive Erschwerung der Geldwäschereibekämpfung zur Folge hätte. Eine Verbesserung der Vorlage des Bundesrates resultiert hingegen durch den Antrag der Minderheit Dandrès auf einen neuen Artikel 35a. Sie will den Zugang für Medienschaffende mit Eintrag ins Berufsregister sowie für qualifizierte Nichtregierungsorganisationen gewährleisten.

Das Fazit bleibt jedoch ernüchternd. In Anbetracht der zahlreichen Lücken und Schlupflöcher der Vorlage beantragen wir von der Grünen Fraktion Ihnen, das Bundesgesetz an die Kommission zurückzuweisen, mit dem Auftrag, den Entwurf des Bundesrates integral zu beraten. Der Finanzplatz Schweiz ist global zu wichtig und die vorherrschende Intransparenz zu gross, als dass wir ohne Not so weit hinter den internationalen Standards zurückbleiben könnten. Mit einem Transparenzregister mit derart eingeschränktem Geltungsbereich und Zugang werden wir das selbst gesteckte Ziel der Geldwäschereibekämpfung kalkuliert verfehlen und riskieren, im nächsten Schattenfinanzindex sogar den unrühmlichen Platz 1 einzunehmen.

Ich bitte Sie also, Ihre Verantwortung als Parlamentarierinnen und Parlamentarier wahrzunehmen und die Vorlage an die zuständige Kommission zurückzuweisen.