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Riner Christoph · Nationalrat · 2025-06-13

Riner Christoph · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-13

Wortprotokoll

Ich spreche für meine Minderheit, aber auch für den Initianten Lars Guggisberg: Ich bitte Sie, der parlamentarischen Initiative 24.453 Folge zu geben.

Es geht um die Einführung des Schweden-Modells: Wer in Schweden als Flüchtling anerkannt wird, erhält befristeten Schutz; nach drei Jahren wird überprüft, ob sich die Gefahrenlage im Herkunftsland verändert hat oder nicht. Dies wirkt sich deutlich auf die Attraktivität von Schweden als Asylland aus, gewährt aber wirklich Verfolgten weiterhin den nötigen Schutz. Die vorliegende parlamentarische Initiative fordert für die Schweiz die Einführung dessen, was in Schweden heute bereits funktioniert. Ziel muss es doch sein, die Attraktivität der Schweiz als Asylland zu senken und gleichzeitig wirklich verfolgten Menschen Schutz zu gewähren. Mit der dreijährlichen Überprüfung des Schutzstatus von anerkannten Flüchtlingen erreichen wir genau das; sie stärkt die Glaubwürdigkeit und die Akzeptanz unserer Asylpolitik - dies liegt im Interesse von uns allen.

Damit wir wirklich verfolgten Menschen Schutz gewähren können, solange sie ihn benötigen, müssen wir das Schutzbedürfnis regelmässig überprüfen; damit schaffen wir auch Integration. Gemeinden und Kantone stehen im Asylbereich und im Bereich der Integration vor immer grösseren Herausforderungen. Dies wird in Asyldebatten - gerade hier in Bern - zu oft vergessen oder ausgeblendet. Wenn die Bürger in unserem Land sehen, dass die Asylpolitik immer mehr an ihre Grenzen stösst, die finanziellen Belastungen und die Herausforderungen der Integration immer mehr werden, entsteht das Gefühl, dass das System nicht mehr gerecht funktioniert oder bald nicht mehr handhabbar ist. Wir können weitermachen wie bisher oder dem entgegenwirken. Wir können die Asylpolitik so gestalten und verändern, dass sie der humanitären Tradition der Schweiz weiterhin Rechnung trägt und gleichzeitig die vorhandenen Probleme und Herausforderungen angegangen und gelöst werden. Dazu braucht es hier und heute aber auch den Mut und den Willen zu Veränderungen.

Die Überprüfung der Flüchtlingseigenschaft nach drei Jahren ist kein Widerspruch zur humanitären Tradition der Schweiz - im Gegenteil, sie ist ein Instrument, um den Schutz verantwortungsvoll zu gestalten. Dieses würde das Vertrauen in das Asylsystem stärken, indem es zeigt, dass der Schutz so lange gewährt wird, wie er notwendig ist. Das ist im Sinne der humanitären Prinzipien, weil der Schutz auf diejenigen konzentriert wird, die ihn brauchen.

Was Schweden tun kann, kann die Schweiz auch tun. In der Asylpolitik ist die Zeit gekommen, die rosarote Brille abzulegen. Ebenso ging Schweden beim Familiennachzug neue Wege. Flüchtlinge und andere Zuwanderer können in der Regel dann Angehörige nachziehen, wenn sie für deren Unterhalt garantieren können. Eine Ausnahme gibt es für anerkannte Flüchtlinge innerhalb der ersten drei Monate. So wird die internationale Flüchtlingskonvention eingehalten - auch das fordert dieser Vorstoss. Damit werden Fehlanreize vermieden, die dafür verantwortlich sind, dass die Bevölkerung die immer kostenintensivere Asylpolitik zunehmend kritisch betrachtet.

Die Bevölkerung erwartet von uns, dass wir Fehlanreize in der Asylpolitik überparteilich verringern. Mit dieser parlamentarischen Initiative haben wir einmal mehr die Gelegenheit dazu.