Schwander Pirmin · Ständerat · 2025-06-16
Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-16
Wortprotokoll
Ich danke der Kommissionssprecherin dafür, dass sie auch die Argumente der Minderheit, die Nichteintreten beantragt, vorgetragen hat. Ich möchte diese noch präzisieren.
Warum haben wir das Schengen-Abkommen angenommen? Dem Volk wurde 2005 vor der Volksabstimmung in unzähligen Diskussionen zugesichert - ich war selbst an über neunzig Diskussionen dabei -, Schengen sei notwendig, weil es dann einen Raum der Einheit, einen Raum der Sicherheit und einen Raum des Friedens geben würde. Und nun, was haben wir erreicht? Was war die damalige Ausgangslage?
Heute wird gesagt - die Kommissionssprecherin hat das auch erwähnt -, wir hätten eine neue Ausgangslage. Genannt wurden die Flüchtlingskrise, die Pandemie, die terroristische Bedrohung; ich könnte noch weitere Szenarien nennen. Ich muss Ihnen aber sagen, dass wir bereits 2005 sehr vertieft über Terrorismus sprachen und darüber, ob Schengen gegen Terrorismus etwas nützt. Das war in der Vorlage ein Thema. Ebenfalls ein Thema war Migration, die grosse Flüchtlingswelle und die Frage, ob Schengen/Dublin etwas nützt, wenn eine grosse Flüchtlingswelle kommt. Das waren also die Szenarien, die teilweise schon vorher eingetroffen waren, im grösseren oder im kleineren Stil. Wenn nun heute gesagt wird, wir hätten eine grundsätzlich neue Ausgangslage, muss ich das verneinen. Diese Diskussionen haben wir nämlich bereits 2005 geführt. Es wurde damit argumentiert, dass wir aus genau diesen Gründen Schengen brauchen würden, wegen Terrorismus, wegen Migration usw. Es hiess, wir würden Schengen brauchen, damit wir weniger Flüchtlinge und mehr Sicherheit haben. Das war die Argumentationslinie von damals. Ich glaube kaum, dass jetzt neue Argumente für Schengen vorhanden sind; die Ausgangslage ist praktisch die gleiche.
Nun, in den letzten knapp zwanzig Jahren haben wir Dutzende von Revisionen beschlossen - bei der 150.[NB]Revision habe ich aufgehört zu zählen. Es ging um die Sicherheit der Aussengrenze und darum, was dort gemacht wird. Ich habe mich auch schon dazu geäussert, dass es nicht wirklich gut ist, wenn die Schweiz bei dem, was an der Aussengrenze passiert, mitmacht. Bei all diesen Revisionen wurde gesagt, es gehe um strengere Kontrollen, um einfachere Regeln und um bessere Koordination. Das wurde immer wieder gesagt, bei jeder Revision.
Ich frage mich jetzt, was wir noch verbessern müssen, nachdem wir die Koordination 150-mal verbessert haben! Ich sehe den Mehrwert dieser Vorlage einfach nicht. In der Botschaft des Bundesrates steht, dass es um punktuelle Verbesserungen gehe. Es ging in den letzten knapp zwanzig Jahren immer um punktuelle Verbesserungen!
Wir müssen tatsächlich die Frage stellen, ob genau diese Vorlage einen Mehrwert gegenüber den anderen 150 Vorlagen hat. Wenn wir das genau anschauen, dann müssen wir sagen: Nein, es sind wieder Präzisierungen gemacht worden, die auch schon gemacht worden sind. Wir sagen, es gehe um den Raum der Einheit. Was heisst "Raum der Einheit", Herr Bundesrat? Ist es ein Raum der Einheit, wenn alle die Grenzkontrollen so machen, wie sie wollen, und nicht sanktioniert werden? Der Raum der Einheit kann gar nicht durchgesetzt werden. Mit der neuen Formulierung kann der Raum der Einheit und insbesondere der Raum der Sicherheit nicht durchgesetzt werden, weil keine Sanktionen befürchtet werden müssen. Jeder Staat macht momentan, was er will.
Mir kommt es vor, als ob mit jeder Revision und besonders auch mit dieser Revision versucht wird, das Scheitern von Schengen und Dublin - das wird auch teilweise in europäischen Ländern offen so diskutiert - zu vertuschen. Es ist bei jedem Projekt so: Wenn es nicht gut läuft, wechselt man den Projektleiter aus. Und wenn ein Gesetz nicht gut läuft, dann macht man eine Revision, um zu vertuschen, was man versprochen und nicht erreicht hat. Dieses Sanktionsregime garantiert gar keinen Raum der Einheit und gar keinen Raum der Sicherheit und schon gar nicht einen Raum des Friedens, wie 2005 gesagt worden ist.
Bezüglich Sicherheit: Die Kriminalität hat massiv zugenommen, trotz der Kontrollen an den Aussengrenzen und dem, was dort gemacht worden ist, trotz der Kontrollen, die einzelne EU-Länder machen. Wir in der Schweiz machen ja diese Grenzkontrollen offensichtlich nicht, weil sie nicht notwendig sind.
Was die neuen Regeln anbelangt: Es geht nicht nur um neue Regeln oder um die Präzisierung neuer Regeln. Die EU-Kommission bestimmt die Präzisierung dieser Regeln, nicht die Schweiz, nicht der Bundesrat. Wenn die EU-Kommission der Schweiz empfiehlt, Grenzkontrollen einzuführen - offenbar geht es hier nur um eine Empfehlung -, sagt die EU-Kommission, welche Kriterien bezüglich Notwendigkeit und Verhältnismässigkeit angewendet und welche Alternativen geprüft werden müssen, bevor Grenzkontrollen von der EU aus eingeführt werden können oder müssen.
Der Bundesrat sagt jetzt in der Botschaft - er hat es auch in der Kommission gesagt -, letztendlich entscheide dann der Bundesrat. Tatsache ist aber, dass gemäss Text die EU-Kommission Grenzkontrollen empfiehlt und dann gleichzeitig noch die Kriterien zur Beurteilung der Notwendigkeit und vor allem des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit vorgibt.
Ich fasse die Entwicklungen zusammen, auch bezüglich Schengener Informationssystem, das ebenfalls ein wichtiger Bestandteil davon ist: Es wurden immer wieder Präzisierungen gemacht, aber die Sicherheitslage hat sich verschärft, [PAGE 555] die Sicherheit hat sich nicht verbessert. Darum gibt es hier meines Erachtens und nach Meinung der Minderheit keinen Mehrwert.
Ich komme noch zur gesundheitlichen Notlage: Es geht hier um Reisebeschränkungen. In der Botschaft steht, am Schluss entscheide auch hier der Bundesrat. Das stimmt schlichtweg nicht. Wenn Sie schauen, was bei der Corona-Pandemie passiert ist, dann sehen Sie, dass die Grenzen geschlossen wurden. Es geht also nicht um Beschränkungen, sondern die Grenzen wurden geschlossen, und niemand, kein einziger Staat, kann dem anderen etwas Entsprechendes vorhalten. Die Reisefähigkeit wurde eingeschränkt. Was also ist eine gesundheitliche Notlage? Ich habe es schon bezüglich einer anderen Vorlage gesagt: Die Schweiz muss definieren, was eine gesundheitliche Notlage ist. Wir sollten aus der Pandemie lernen, was eine gesundheitliche Notlage ist und wie gefährlich eine solche Notlage ist.
Was die Grenzkontrollen und die gesundheitliche Notlage anbelangt, geben wir hier de facto Kompetenzen ab; formell können Sie schon sagen, dass es nicht genau so im Gesetzestext steht, der Gesetzestext ist hier einmal mehr sehr schwammig formuliert. Aber ich möchte dann sehen, ob der Bundesrat in einer gesundheitlichen Notlage tatsächlich anders entscheiden würde, als es die EU-Kommission vorgibt, ob er anders entscheiden würde, wenn sie sagt, die EU- oder die Schengen-Länder müssen jetzt Grenzkontrollen durchführen.
Zusammenfassend stelle ich fest: Es sind wieder neue Kontrollen vorgesehen. Man sagt, es gäbe jetzt einfache Regeln, man würde besser koordinieren. Das hat man in der Vergangenheit bei x Vorlagen auch schon gesagt, aber es ist nicht besser geworden. Deshalb stellen wir von der Minderheit den Mehrwert dieser Vorlagen infrage.
Ich bitte Sie daher, nicht einzutreten und dem Bundesrat die Möglichkeit zu geben, sich hier für ein Sanktionsregime einzusetzen. Egal was Sie machen, solange kein Sanktionsregime vorhanden ist, nützt gar nichts in dieser Vorlage. Den Beweis haben wir in den letzten fast zwanzig Jahren gesehen.
Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.