Moser Tiana Angelina · Ständerat · 2025-06-16
Moser Tiana Angelina · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2025-06-16
Wortprotokoll
Wir sehen uns in der Schweiz vermehrt mit sicherheitspolitischen Herausforderungen im Zusammenhang mit ausländischen Personen konfrontiert, die sich ohne Aufenthaltsrecht oder Aussicht auf ein solches in der Schweiz aufhalten und gleichzeitig wiederholt und erheblich straffällig werden. Es sind oft Personen, die bewusst unser System ausnutzen, um zu delinquieren. Meist handelt es sich um Diebstähle oder Einbruchdiebstähle. Auch wenn die Personen festgenommen werden, können sie aus verschiedenen Gründen nicht genügend lange inhaftiert oder ausgeschafft werden. Sobald die Personen wieder auf freiem Fuss sind, werden sie wieder straffällig. Ich spreche hier deshalb ganz bewusst von Mehrfachtätern.
Die Kriminalitätsstatistik 2024 zeigt den Handlungsbedarf auch deutlich auf. Trotz der bestehenden Instrumente sowohl im Strafrecht als auch im Ausländer- und Integrationsgesetz zeigt sich in der Praxis, dass Zwangsmassnahmen wie die Administrativhaft zur Sicherstellung des Wegweisungsvollzugs nur ungenügend zum Einsatz kommen. Die Gründe dafür sind unterschiedlich. Teilweise liegt es an langwierigen Papierbeschaffungsverfahren, teilweise am fehlenden gesetzlichen Haftgrund oder daran, dass Haftgerichte die Administrativ-, Ausschaffungs- oder Vorbereitungshaft mit dem Hinweis auf die Verhältnismässigkeit respektive die sich nicht abzeichnende Ausschaffung ablehnen. In der Folge kann unser Rechtssystem ausgenutzt und kann zu wenig effektiv gegen straffällige Personen ohne Aufenthaltsrecht vorgegangen werden. Das ist inakzeptabel und erfordert entsprechende Anpassungen.
Ich verlange deshalb mit meiner Motion gesetzliche und vollzugstechnische Verbesserungen, die bei Mehrfachtätern eine Inhaftierung und den Wegweisungsvollzug sicherstellen. Im Zentrum steht dabei die Notwendigkeit, den gerichtlichen Ermessensspielraum bei der Beurteilung von Administrativhaft zu präzisieren und die Haftgründe zu schärfen. Es geht nicht um einen Automatismus. Vielmehr ist das Ziel eine einheitlichere und wirksamere Anwendung der bestehenden Massnahmen, insbesondere bei mehrfach straffälligen Personen.
Ich bin überzeugt, dass es Massnahmen braucht, mit denen die erwähnten Sicherheitsprobleme und der Missbrauch unseres Systems angegangen werden. Die Arbeiten der von Bundesrat Jans erwähnten Taskforce gehen in die entsprechende Richtung. Falsch verstandene Toleranz schadet allen. Nur wenn der Missbrauch konsequenter angegangen wird, wird die Schweizer Bevölkerung auch weiterhin bereit sein, ein humanitäres Asylsystem mitzutragen. Entsprechend danke ich dem Bundesrat auch dafür, dass er die Annahme dieser Motion beantragt.