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Rossi Viktor · 2025-06-16

Rossi Viktor · Bern · 2025-06-16

Wortprotokoll

Die Motionärin und die Motionäre möchten, wie wir jetzt mehrfach gehört haben, mit der digitalen Unterschriftensammlung, dem sogenannten E-Collecting, voranschreiten. Auch der Bundesrat möchte mit E-Collecting vorwärtsmachen und mit Versuchen Erfahrungen sammeln. Entsprechende Umsetzungsarbeiten hat er bei der Bundeskanzlei bereits in Auftrag gegeben. Mit der Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte hat er am 30.[NB]April 2025 bereits einen ersten Schritt gemacht. So enthält die Revisionsvorlage eine gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Versuchen mit E-Collecting.

Weshalb diese Versuche? Der Bericht des Bundesrates in Erfüllung des mehrfach erwähnten Postulates der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom November 2024 zeigt auf, dass die staatspolitischen Auswirkungen auf die Nutzung der Volksrechte durch das elektronische Sammeln von Unterschriften für Initiativen und Referenden ohne entsprechende Praxiserfahrung nicht vorausgesagt werden können. Kommen mehr Volksbegehren zustande, profitieren einzelne politische Akteure, während andere zu verlieren drohen. Es stellen sich weitere Fragen, und wir kennen die Antworten auf diese Fragen heute nicht. Es ist dem Bundesrat deshalb ein Anliegen, zuerst im beschränkten Rahmen Versuche durchzuführen, um Antworten auf diese Fragen zu erhalten. Auf dieser Grundlage soll das Parlament dann entscheiden können, ob und, falls ja, unter welchen Umständen E-Collecting gesetzlich eingeführt werden soll.

Damit solche Versuche so rasch wie möglich beginnen können, hat der Bundesrat gleichzeitig mit der Verabschiedung des Postulatsberichtes die Bundeskanzlei mit der Ausarbeitung der Grundlagen für beschränkte Versuche beauftragt. Der Postulatsbericht zeigt auch auf, welche Fragen sich im Vorfeld von Versuchen mit E-Collecting stellen und damit Gegenstand der Grundlagenarbeiten sind. Dabei handelt es sich um Fragen technischer, organisatorischer, aber auch rechtlicher Natur, und sie müssen nach Massgabe staatspolitischer Kriterien beantwortet werden. Es geht dabei um Fragen wie diese: Welche Rechte und Pflichten sollen Bund, Kantone, Gemeinden und Komitees haben? Braucht es besondere technische Möglichkeiten, um Betrugsversuche festzustellen? Wie weit muss der Schutz des Stimmgeheimnisses greifen? Welche Rolle spielt allenfalls die E-ID-Vertrauensinfrastruktur? Auch Fragen zu den Kosten und zur Finanzierung von Versuchen müssen weiter vertieft werden.

Es gilt zudem, für die Versuche ganz besonders zu berücksichtigen - und dieser Aspekt ist vielleicht bis jetzt noch zu kurz gekommen -, dass die Mitwirkung von Kantonen und Gemeinden unabdingbar ist, denn sie führen die Stimmregister, und zwar auf ganz unterschiedliche Weise. Es handelt sich bei diesen Versuchen daher um eine gemeinsame Aufgabe über die föderalen Staatsebenen hinweg, welche der Bund nicht alleine erledigen kann. In diesem Sinne wird die Bundeskanzlei als federführende Stelle eng mit der Digitalen Verwaltung Schweiz zusammenarbeiten.

Sie sehen also, es gilt, viele offene Fragen im Vorfeld und während der Versuche zu klären. Der Bundesrat will diese Fragen zügig angehen. Gleichzeitig will und muss ich darauf achtgeben, dass der Glaubwürdigkeit, der Sicherheit und dem Vertrauen der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, aber auch den Bedürfnissen der Kantone, Gemeinden und der politischen Akteure die nötige Aufmerksamkeit geschenkt wird.

Für die Arbeiten sieht der Bundesrat einen partizipativen Prozess vor, das heisst, die Kantone, die Gemeinden, interessierte Akteure aus Politik und Zivilgesellschaft sowie aus Wissenschaft und aus Fachkreisen werden zur Mitwirkung eingeladen. Auch die Idee der Motionärin und der Motionäre, die E-ID-Vertrauensinfrastruktur als technische Grundlage für die Umsetzung zu nehmen, ist nachvollziehbar und wird selbstverständlich berücksichtigt, auch wenn wir in einem ersten Schritt grundsätzlich auch anderen Lösungen gegenüber offen sind.

Die digitale Unterschriftensammlung - erlauben Sie mir noch, diesen Teil auszuführen - kann einen wertvollen Beitrag an die direkte Demokratie leisten. Gleichzeitig müssen auch neue Risiken, die mit digitalen Lösungen einhergehen, [PAGE 1104] antizipiert werden. Die Sicherheit muss auch beim E-Collecting, so, wie das auch beim E-Voting der Fall ist, eine hohe Priorität erhalten.

Gemäss der Motionärin und den Motionären - das haben wir vorhin verschiedentlich gehört - soll die technische Umsetzung möglichst einfach im Sinne eines minimal funktionsfähigen Produktes gehalten werden. Diesen Grundsatz nehmen wir als Vorgabe mit, aber auch hier erlaube ich mir zu sagen: Eine beliebige Vereinfachung ist nicht möglich. Man muss, egal, wie sehr man vereinfachen will, auch mit einer gewissen Komplexität leben können. Zudem, ich habe es erwähnt, wird auch die gebotene Sicherheit eine rote Linie darstellen.

Daher sage ich: Wir wollen vorwärtsmachen, dabei aber jederzeit mit der notwendigen Umsicht und Sorgfalt vorgehen. Bei der Vielzahl von Akteuren ist eine Prognose über das zeitliche Voranschreiten schwierig. Wir arbeiten auf das Ziel hin, dass der Bundesrat bereits Ende 2026 den Beginn der Versuche beschliessen kann. Damit würde der Bundesrat einen wichtigen Meilenstein in der Erfüllung der vorliegenden Motionen erreichen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Möglichkeit, weiterhin auch auf Papier zu unterschreiben, bis auf Weiteres bestehen bleiben muss. Die Motion Mühlemann lässt im vorliegenden Wortlaut dahin gehend aber wenig Spielraum; es wurde bereits erwähnt.

Der Bundesrat empfiehlt Ihnen deshalb, die Motion Mühlemann im Sinne des Antrages der vorberatenden Kommission anzunehmen, wonach Unterschriftensammlungen auch, aber eben nicht ausschliesslich über digitale Kanäle stattfinden sollen. Die sieben gleichlautenden Motionen mit dem Titel "Pilotbetrieb für E-Collecting mit der E-ID-Vertrauensinfrastruktur" empfiehlt der Bundesrat zur Annahme. Mit der Annahme der Motionen unterstützen Sie ein rasches, aber auch umsichtiges Voranschreiten hin zur Durchführung von Versuchen.