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Fässler Daniel · Ständerat · 2025-06-16

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-16

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, die Motion Burkart der dafür zuständigen Kommission zur Vorprüfung zuzuweisen. Erlauben Sie mir, dazu ein paar Ausführungen zu machen.

Die vorläufige Aufnahme ist in Asyldebatten ein ständiges Thema und auch regelmässig Gegenstand von parlamentarischen Vorstössen. Ständerat Burkart verfolgt mit seiner Motion einen grundsätzlichen Ansatz; er möchte die vorläufige Aufnahme auf Personen beschränken, die in akuten Schutzsituationen Hilfe benötigen. Die vorläufige Aufnahme ist entgegen der Formulierung in der Motion Burkart kein vorläufiger Schutzstatus, sondern eine vorübergehende Aufenthaltsbewilligung für Personen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, deren Rückkehr in das Herkunftsland aber nicht möglich oder zumutbar ist. Es handelt sich nicht um eine reguläre Aufenthaltsbewilligung, sondern um eine Ersatzmassnahme für einen nicht vollziehbaren Wegweisungsentscheid.

Die Motion verdient es dennoch, vertiefter geprüft zu werden. Dabei wird es vermutlich weniger um die vom Motionär geforderte Schaffung von Kriterien gehen, sondern vielmehr um grundsätzliche Fragen. Die Kritik am Status der vorläufigen Aufnahme ist nicht neu. Wer sich schon länger mit diesem Thema befasst, erinnert sich möglicherweise an einen Bericht des Bundesrates vom 12.[NB]Oktober 2016 mit dem Titel "Vorläufige Aufnahme und Schutzbedürftigkeit: Analyse und Handlungsoptionen". Der Bundesrat stellte darin fest, dass die grosse Mehrheit der vorläufig aufgenommenen Personen nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft in der Schweiz bleibt, weil eine Rückkehr in den Heimatstaat nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Der Nationalrat nahm damals in der Folge eine Idee des Bundesrates auf und verlangte mit der Motion 17.3270, den Status der vorläufigen Aufnahme durch einen neuen Status der voraussichtlich länger dauernden Schutzgewährung zu ersetzen.

Unser Rat lehnte diese Motion in der Frühjahrssession 2018 auf Antrag der Kommission deutlich ab. Die Ablehnung wurde von der SPK-S damit begründet, dass die Asylpolitik für die Bevölkerung nur dann glaubwürdig bleiben könne, wenn sie dem Schutz von wirklich verfolgten Personen diene; es stosse zunehmend auf Unverständnis, dass Personen ohne Asylgründe die Sozialhilfe belasten, nachdem sie wegen Undurchführbarkeit oder Unzumutbarkeit der Wegweisung vorläufig aufgenommen worden seien. Ich zitiere aus der Medienmitteilung der SPK-S vom 29.[NB]August 2017: "Die Zielsetzung sollte nicht die Integration, sondern die Rückreise dieser Personen in ihr Herkunftsland sein, sobald diese Rückreise möglich wird." An dieser Einschätzung hat sich seither wohl nicht viel geändert.

Die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Burkart zeigt, dass eine Änderung der rechtlichen Grundlagen und des Vollzugs mit diversen Schwierigkeiten verbunden wäre. Angesichts der hohen Zahl von vorläufigen Aufnahmen - 2024 wurde eine solche in 6459 Fällen verfügt - ist meines Erachtens eine Vorprüfung durch die Kommission und damit eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema trotzdem oder erst recht angezeigt.

Ich bitte Sie in diesem Sinne, den Ordnungsantrag gutzuheissen.