Jositsch Daniel · Ständerat · 2025-06-16
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-06-16
Wortprotokoll
Wie Sie vom Kommissionsberichterstatter gehört haben, hat sich der Antrag auf Nichtfolgegeben mit Stichentscheid des Präsidenten der Kommission für Rechtsfragen durchgesetzt. Von daher ist unschwer festzustellen, wer die entscheidende Stimme war, nämlich ich. Das hat dazu geführt, dass ich von verschiedenen Mitbürgern und vor allem von Mitbürgerinnen mit Mails beglückt worden bin. Deshalb erlaube ich mir, hier kurz meine Überlegungen zu äussern und darzulegen, warum ich gegen diese parlamentarische Initiative bin.
Das Strafrecht ist, wie ich immer wieder zu erklären versuche, nicht dazu geeignet, die Welt besser zu machen. Es wäre mir nicht bekannt, dass irgendein Übel dieser Welt mit strafrechtlichen Massnahmen gelöst werden konnte. Das Strafrecht ist vielmehr gemacht, um in Extremfällen strafend oder sanktionierend auf Täter oder Täterinnen einzuwirken, wenn es nicht anders geht bzw. wenn die Gesellschaft das verlangt. [PAGE 576]
Nun war das Sexualstrafrecht sehr stark moralisch aufgeladen. Man wollte sozusagen mit der Keule des Sexualstrafrechts die Leute im Bereich der Sexualität so erziehen, wie man das damals für richtig hielt. Im Laufe der Siebzigerjahre, der Achtzigerjahre, der Neunzigerjahre und bis in die Zweitausenderjahre hinein ist es in diesem Parlament gelungen, das Sexualstrafrecht zu entrümpeln, wie man gesagt hat, bzw. moralisch neutral zu gestalten. Seit ein paar Jahren gibt es nun eine gewisse Gegentendenz. Man versucht also wieder, das Strafrecht quasi moralisch aufzubauen und quasi als feministische Keule zu benutzen, um auf diejenigen einzudreschen, von denen man findet, dass sie sich nicht korrekt verhalten hätten.
Ich wehre mich dagegen, dass man das wieder tut. Ich tue das aus dem gleichen Grund wie in den Siebziger-, Achtziger- und Neunzigerjahren, als wir eingesehen haben, dass man mit dem Sexualstrafrecht niemanden erziehen kann. Das gilt heute ebenfalls, auch wenn die Kreise, die das Strafrecht heute wieder benutzen wollen, eigentlich diejenigen sind, die in den Siebzigerjahren dafür gekämpft haben, dass man das Strafrecht eben nicht als moralische Keule einsetzt.
Herr Rieder hat es absolut richtig ausgeführt: Artikel 128 des Strafgesetzbuches ist eigentlich eine Fehlkonstruktion - ganz grundsätzlich, jetzt schon, ohne dass wir ihn noch im Sinne der parlamentarischen Initiative erweitern. Das Strafrecht basiert auf dem Konzept, dass niemand dafür verantwortlich ist, als Bürger oder Bürgerin Straftaten zu verhindern bzw. die Ergebnisse von Straftaten zu verhindern. Dies ist Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden. Wenn ich sehe, dass jemand einen Raub verübt, muss ich also nicht eingreifen. Beispielsweise - das Beispiel ist etwas ironisch, aber es war so - ging ich am Samstag nachhause, ging vom Hauptbahnhof die Bahnhofstrasse entlang und am Demonstrationszug der Frauendemo vorbei und sah, wie mehrere Personen Sachbeschädigungen vornahmen. In solchen Situationen bin ich nicht verpflichtet einzugreifen, sondern das macht im Idealfall die Polizei. Man kann jetzt sagen, dass man das ändern möchte, weil das moralisch so nicht in Ordnung ist. Sie können mir den Vorwurf machen, dass ich nichts gemacht habe, oder Sie können jemandem den Vorwurf machen, wie bei diesem Bundesgerichtsentscheid, dass er nicht eingegriffen hat. Moralisch gesehen, kann man das. Aber, noch einmal, das Strafrecht ist nicht dazu da, die Moral durchzusetzen, sondern dazu, in Extremfällen sanktionierend einzugreifen. Diese Konzepte dürfen wir nicht verwechseln. Ob Sie es richtig oder falsch finden, wie sich der Mann in diesem Asylantenheim verhalten hat, steht nicht zur Diskussion, wenn wir das Strafrecht benutzen.
Aus diesen Überlegungen bin ich gegen die parlamentarische Initiative. Es sind grundsätzliche Überlegungen. Ich könnte mir das Leben einfacher machen, und ich hätte mir viele Mails ersparen können, wenn ich einfach gesagt hätte: Jaja, wir nehmen das an, und es kommt dann in der Praxis sowieso fast nie zum Zug, wie auch Artikel 128 faktisch nicht zum Zug kommt. Aber wir sind ja nicht hier, um uns das Leben möglichst bequem zu machen, sondern wir sind hier, um eine Gesetzgebung zu machen, die in sich einigermassen stimmt.
Der Vorstoss tönt gut. Sie werden dann auch merken, dass man Ihnen E-Mails schickt und Sie fragt: Warum hast du da nicht zugestimmt? Bist du jetzt für Vergewaltigungen? Nein, natürlich nicht. Wir sind nicht für Vergewaltigungen. Aber wir müssen ein Strafgesetzbuch machen, das einigermassen einen roten Faden und eine Struktur hat.
Deshalb, auch wenn es unangenehm ist, in solchen Fällen Nein zu sagen, müssen wir hier Nein sagen.