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Spoerry Vreni · Ständerat · 2003-06-19

Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-19

Wortprotokoll

Ich begrüsse es, dass wir eine schlanke Finanzordnung vorlegen, und empfehle Ihnen zu dieser Vorlage Eintreten und Genehmigung.

Es sind ja im Prinzip nur zwei Punkte, die zur Diskussion Anlass gegeben haben: einerseits die Frage, ob diese Finanzordnung weiterhin befristet sein soll oder nicht, und andererseits die Möglichkeit, im ordentlichen Verfassungsrecht für Beherbergungsleistungen einen Sondersatz vorzusehen. Ich möchte mich zu diesem zweiten Punkt äussern und auch gleich festhalten, dass ich diese Vorlage unterstütze, obwohl ich natürlich im Grundsatz die Bestrebungen des Bundesrates teile - zwecks Vereinfachung der Mehrwertsteueradministration, aber auch wegen des wichtigen Grundsatzes der Allgemeinheit der Steuer -, bei der Mehrwertsteuer möglichst wenig verschiedene Sätze vorzusehen und im Prinzip mit dem Normalsatz und dem reduzierten Satz zu fahren.

Warum ich trotzdem die Möglichkeit eines Sondersatzes für Beherbergungsleistungen unterstütze, möchte ich kurz ausführen. Als wir die Mehrwertsteuer einführten, sahen wir davon ab, bei Beherbergungsleistungen einen Sondersatz zu gewähren. Der Grund dafür lag darin, dass wir damals einen Mehrwertsteuersatz von 6,5 Prozent hatten. Das war ungefähr die Höhe des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen, wie ihn unsere touristischen Konkurrenzländer kennen. Sie wissen, dass die EU-Länder einen wesentlich höheren Normalsatz haben - 15 Prozent im Minimum, in der Regel mehr - und dass, mit Ausnahme von drei EU-Ländern, alle EU-Länder ihrer Hotellerie einen Sondersatz gewähren, der sich in der Höhe zwischen einem Drittel und der Hälfte des Normalsatzes bewegt.

Deswegen war es dannzumal vertretbar, keinen Sondersatz vorzusehen. In den Übergangsbestimmungen haben wir später wegen der Frankenaufwertung eine Ausnahme gemacht. Jetzt geht es um die Frage, wie die Hotellerie in Zukunft aufgrund des ordentlichen Verfassungsrechtes behandelt werden soll.

In der Zwischenzeit - seit wir die Mehrwertsteuer eingeführt haben - sind wir bereits bei einem Satz von 7,6 Prozent angelangt, und wir haben in dieser Session die Kompetenz dafür geschaffen, weitere 1,8 Prozent zu erheben. Mit anderen Worten: Wir werden voraussichtlich in absehbarer Zeit einen Mehrwertsteuersatz von 9,4 Prozent haben, und das Ende der Fahnenstange ist nicht abzusehen.

Wenn wir nun in Zukunft keine Möglichkeit hätten, der Hotellerie einen tieferen Satz zu gewähren, würden wir für einen [PAGE 678] der wichtigsten Wirtschaftssektoren der Schweiz im Verhältnis zu unseren touristischen Konkurrenzländern einen Wettbewerbsnachteil kreieren. Frankreich beispielsweise kennt einen Sondersatz von 5 Prozent für die Hotellerie, und es kann ja nicht unsere Absicht sein, in diesem Bereich ungleich lange Spiesse zu schaffen.

Wir haben in der Kommission intensiv darum gerungen, eine Formulierung zu finden, welche diesen Überlegungen Rechnung trägt und diese Überlegungen zum Ausdruck bringt. Es war nicht ganz einfach, besonders deshalb, weil man nicht wollte, dass die EU in der Verfassung Erwähnung findet. Aber das Ziel dieser Bestimmung ist ganz klar, nämlich die Wettbewerbsfähigkeit unserer Hotellerie im Vergleich zu unseren touristischen Konkurrenzländern - insbesondere innerhalb der EU - im Bereich der Mehrwertsteuer zu gewährleisten. Aus diesem Grunde kann ich in der Möglichkeit, im ordentlichen Verfassungsrecht einen Sondersatz für Beherbergungsleistungen vorzusehen, weder eine unerwünschte Strukturerhaltungspolitik noch eine unzulässige Subventionierung erkennen.

Ich möchte aber betonen, dass dies kein Präjudiz für weitere Sondersätze sein darf; da möchte ich die Befürchtung von Kollege Leuenberger aufnehmen und betonen: Das ist nicht das Ziel und nicht die Absicht. Wir behandeln hier die ganz spezielle Situation der Tourismusbranche, der Hotellerie, die im direkten Konkurrenzkampf mit derjenigen vergleichbarer Länder steht, die auch gute Feriendestinationen sind.

Aus diesem Grunde bitte ich Sie, auf diese Vorlage einzutreten und sie in der Form, wie sie die Kommission vorlegt, zu genehmigen.

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