Jositsch Daniel · Ständerat · 2025-06-17
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-06-17
Wortprotokoll
Ich muss das noch vom Konzept her erläutern. Ich habe es vorhin angetönt: Wir haben jetzt quasi die Grunddefinition, was Beraterinnen und Berater sind, verabschiedet und sind jetzt bei den Ausnahmen. Erwähnenswert ist Folgendes: Wichtig ist Absatz 4 Buchstabe f, wo wir festgelegt haben, dass die klassische Anwaltstätigkeit nicht als geldwäschereirechtlich relevante Tätigkeit betrachtet wird, und jetzt geht es mit den Ausnahmen weiter. Bei Absatz 4bis geht es um die Revisionsstelle. Da haben Sie den Antrag der Mehrheit, die davon ausgeht, dass Berater für ihre Tätigkeit als Revisionsstelle von der Unterstellung unter das Geldwäschereigesetz ausgenommen werden, wohingegen die Minderheit ein weitergehendes Konzept beantragt und die von der Revisionsaufsichtsbehörde zugelassenen Personen generell in ihrer Tätigkeit von der Unterstellung unter das Geldwäschereigesetz ausnehmen möchte. Ich nehme an, dass die Minderheit Rieder ihre Überlegungen dazu noch erläutern wird.