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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2025-06-17

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2025-06-17

Wortprotokoll

Die EU hat im Rahmen der Schengen-Verträge einen neuen Standard für Visumanträge für den kurzfristigen Aufenthalt definiert. Künftig müssen solche Anträge online auf einer europäischen Plattform eingereicht werden. Als Schengen-Staat beteiligt sich die Schweiz an dieser Modernisierung und passt ihr nationales Recht entsprechend an.

Eine wichtige Präzisierung gleich zu Beginn: Es ist weiterhin möglich, in Ausnahmefällen auf die Nutzung der Online-Plattform zu verzichten. Ein solcher Ausnahmefall wäre beispielsweise, wenn besondere humanitäre Gründe vorlägen oder aufgrund höherer Gewalt der Zugang zum Internet erschwert wäre. Auch in Zukunft darf es nicht sein, dass das Stellen eines Visumantrages aus rein technischen Gründen, die nicht im Einflussbereich der Antragstellenden liegen, verunmöglicht wird. Diese Ausnahmen wird der Bundesrat auf Verordnungsstufe festhalten. Die Kommission wird konsultiert werden und sich dazu auch äussern können.

Was sind die Kernpunkte der Vorlage? Erstens werden Visumanträge für den kurzfristigen Aufenthalt künftig über die Online-Plattform eingereicht. Zweitens erfolgt auf dieser Plattform eine automatische Vorprüfung. Dann werden die Daten ins nationale Visumsystem heruntergeladen. Dort bleiben sie für die Dauer der Überprüfung. Erst wenn der Entscheid vorliegt, werden sie wieder auf die EU-Plattform hochgeladen. Die Antragstellenden werden informiert, dass sie ihr digitales Visum herunterladen können. Drittens gibt es das Visum künftig ausschliesslich in digitaler Form. Der Bundesrat beabsichtigt, es auch bei Anfragen für einen längeren Aufenthalt so zu handhaben, also auch die langfristigen Schengen-Visa digital auszustellen.

Wichtig zu betonen ist, dass wir das nicht nur machen und dem nicht nur zustimmen, weil es von der EU so vorgeschrieben ist, sondern weil die Prozesse durch diese Digitalisierung klar vereinfacht werden, sowohl für die Antragstellenden wie auch für die Bearbeitenden in den Behörden. Last, but not least werden auch die Betrugsrisiken reduziert, das Fälschen von Visa wird also schwieriger.

In der Vorlage gibt es auch noch zwei Elemente, die aufgrund einer Konsultation bereits jetzt angewendet werden. Das betrifft die EU-Verordnung zum Austrittsabkommen zwischen der EU und Grossbritannien. Erstens wird dort der Geltungsbereich des Visa-Kodexes präzisiert, das heisst, das Austrittsabkommen betrifft eben Aufenthaltsrechte von Drittstaatsangehörigen sowie von Familienangehörigen britischer Staatsbürger. Weiter wird beim Flugtransit festgehalten, dass auch Personen aus Grossbritannien im Flugtransit weiterhin kein Visum brauchen.

Die Minderheit Addor beantragt Nichteintreten. Begründet wird dies mit einer grundsätzlichen Skepsis gegenüber der automatischen Rechtsübernahme im Zusammenhang mit Schengen und mit der Ablehnung eines Diktates der EU. Zudem seien betreffend die Effizienz, die Auswirkung auf das Personal und die Kosten grosse Fragezeichen zu setzen. Die Minderheit äusserte auch Skepsis gegenüber der fast vollständigen Abschaffung des physischen Verfahrens.

Eine Minderheit Glättli beantragt Ihnen schliesslich einen neuen Artikel 111h, der die Überprüfung der kantonalen Datenschutzbestimmungen sicherstellen soll. Der Bundesrat betonte in der Kommission, dass die kantonalen Datenschutzgesetze sowieso an das Übereinkommen des Europarates angepasst werden müssen. Das heisst, es sei zu erwarten, dass das in allen Kantonen rechtzeitig umgesetzt werde. Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen darum, den Antrag der Minderheit Glättli, den sie als unnötig betrachtet, abzulehnen.

Ich fasse zusammen: Diese Revision bringt aus Sicht der Kommissionsmehrheit eine Verbesserung der Abläufe für Antragstellende und Behörden, stärkt den Kampf gegen gefälschte Visa und klärt gleichzeitig die nötigen Datenschutzbestimmungen.

Entsprechend beantragt die Kommission dem Rat Eintreten und Zustimmung zur unveränderten Vorlage.