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Salzmann Werner · Ständerat · 2025-06-17

Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-17

Wortprotokoll

Die vorliegende Motion ist in abgeänderter Form zum zweiten Mal in unserem Rat. Der neue Text lautet wie folgt: "Der Bundesrat wird beauftragt, bei den Kantonen eine Erhebung zu den Auswirkungen durchzuführen, die eine Zulassung des Parteispendenabzugs für natürliche Personen [...] für beide Ehegatten pro Person hätte. [...] Gleichzeitig soll er prüfen, wie die Gleichbehandlung von verheirateten und unverheirateten Paaren ohne Mindereinnahmen erreicht werden kann." Das heisst, dass die bisherigen Abzüge - 10[NB]300 Franken im Jahr 2023 oder 10[NB]400 Franken im Jahr 2024 - sicher nach unten angepasst werden müssen, wenn das Ziel, keine Mindereinnahmen für den Bund, erreicht werden soll.

Der Nationalrat war sich wie wir dahin gehend einig, dass die Ungleichbehandlung von Ehepaaren und Konkubinatspaaren im Bereich des Parteispendenabzugs nicht gerechtfertigt und somit zu beseitigen sei. Ein Teil des Rates wollte die Anpassung aber sofort vornehmen und sprach sich deshalb für den ursprünglichen Wortlaut aus, während ein anderer Teil angesichts der knappen Bundesfinanzen dafür plädierte, der Bundesrat solle zunächst zusammen mit den Kantonen die nötigen steuerstatistischen Grundlagen erarbeiten und erst anschliessend einen Vorschlag zur Lösung des Problems vorlegen.

In der Gegenüberstellung nahm der Nationalrat die geänderte Motion schliesslich mit 99 zu 93 Stimmen bei 0 Enthaltungen an. Unsere Kommission schliesst sich den Überlegungen des Nationalrates an. Ihr zentrales Anliegen ist die Beseitigung der Ungleichbehandlung von Ehepaaren und Konkubinatspaaren. Vor dem Hintergrund der knappen Bundesfinanzen unterstützt sie jedoch diskussionslos die Änderung ihres ursprünglichen Motionstextes und entsprechend die Umwandlung in einen Prüfauftrag. Ihre WAK-S beantragt mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion in der geänderten Fassung anzunehmen.

Ich bitte Sie im Namen der Kommission, dem Antrag zuzustimmen.