Engler Stefan · Ständerat · 2025-06-18
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-18
Wortprotokoll
Es gibt dazu eine Stellungnahme des Bundesrates, die vom Entwurf der Kommission abweicht und damit auch von der durch die vorberatende Kommission beschlossenen Fassung. Der Bundesrat möchte bei der Vergabe dieser zusätzlichen Mittel an die lokalen und regionalen Radio- und Fernsehanstalten keinen Automatismus einführen. Die Erhöhung der Bandbreite um 2 Prozent wird von niemandem bestritten. Allerdings hat die Kommission in ihrem Entwurf eine zusätzliche Auflage ins Gesetz hineingeschrieben, wonach die jeweiligen Anteile der Konzessionäre so zu bemessen sind, dass sie die eingetretene Teuerung berücksichtigen und im Vergleich zur letzten Konzessionsperiode nicht reduziert ausfallen dürfen.
Die Kommission möchte damit vor allem aus Gründen der Planungssicherheit und des Investitionsschutzes festhalten, dass der jeweilige Anteil eines Konzessionärs nicht niedriger ausfallen darf als der in der vorausgegangenen Konzessionsperiode zugesprochene Anteil zuzüglich die eingetretene Teuerung. Damit soll verhindert werden, dass bei einer Erweiterung des Kreises der Konzessionäre die Anteile bisheriger Konzessionäre geschmälert werden. Mit der Erhöhung der Abgabenanteile für Veranstalter auf 6 bis 8 Prozent des Ertrages der Radio- und Fernsehabgabe lässt sich die vom Bundesrat im Rahmen der Radio- und Fernsehverordnung beschlossene Gebührensenkung mindestens noch kompensieren. Sollte allerdings die SRG-Initiative angenommen werden, dann sieht die Initiative vor, dass der Anteil der privaten Radio- und Fernsehveranstalter an der Abgabe für Radio und Fernsehen auch nach der Verfassungsänderung mindestens dem in der letzten Konzessionsperiode festgelegten Betrag entspricht. Dafür reicht dann diese Erhöhung der Bandbreite auf 6 bis 8 Prozent allerdings nicht aus.
Der Bundesrat beantragt daher in seiner Stellungnahme die Streichung des dritten Satzes von Artikel 40 Absatz 2, im Wesentlichen mit der Begründung, dass der Automatismus dazu führe, dass veränderten Rahmenbedingungen, etwa auch bezüglich Umfang des Leistungsauftrags, nicht Rechnung getragen werden könnte.
Die Kommission bittet Sie, an ihrer Fassung festzuhalten und damit dem Antrag des Bundesrates zu diesem Absatz nicht zu entsprechen.