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Rieder Beat · Ständerat · 2025-06-18

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-18

Wortprotokoll

Die drei Motionen Cattaneo behandeln alle die Förderung der Fotovoltaik. Alle drei Motionen waren zum Zeitpunkt der Eingabe vollkommen berechtigt und hatten auch ihren Sinn. Allerdings haben wir zwischenzeitlich einen Mantelerlass verabschiedet, und wir haben in diesem Mantelerlass verschiedene Gesetzgebungen verabschiedet; wir haben insbesondere raumplanungsgesetzgeberische Vorkehrungen zur Förderung der Fotovoltaik getroffen. Alle drei Motionen sind von der Kommission behandelt worden, und alle drei sind abgelehnt worden. Es gibt keine Minderheiten.

Zur ersten Motion, der Motion Cattaneo 22.4322, "Beseitigung bürokratischer Hürden für die Entwicklung der Agri-Fotovoltaik": Diese ist von der Kommission mit 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt worden. Der Motionär möchte den Bundesrat beauftragen, das Raumplanungsgesetz so zu ändern, dass die Erstellung von Agri-Fotovoltaikanlagen grundsätzlich zulässig ist. Voraussetzung für den Bau solcher Anlagen soll sein, dass sie auch für die Landwirtschaft [PAGE 639] Vorteile bringen und sie die Priorität der landwirtschaftlichen Nutzung nicht infrage stellen.

Die Kommission stellt fest, dass die Thematik der Agri-Fotovoltaikanlagen zum Zeitpunkt der Einreichung der Motion noch nicht gesetzlich geregelt war. Zwischenzeitlich wurde im Rahmen des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien jedoch eine Regelung verabschiedet. Das Raumplanungsgesetz wurde um den neuen Artikel 24bis ergänzt, dessen Absatz 2 regelt, unter welchen Bedingungen auch auf landwirtschaftlichen Nutzflächen Solaranlagen erstellt werden können. Dies ist möglich, wenn die Anlagen "die landwirtschaftlichen Interessen nicht beeinträchtigen und Vorteile für die landwirtschaftliche Produktion bewirken; oder landwirtschaftlichen Versuchs- und Forschungszwecken dienen". Diese Regelung wird zwar erst zu einem späteren Zeitpunkt vom Bundesrat in Kraft gesetzt, sie erfüllt aber das Anliegen des Motionärs in diesem Bereich.

Mit der zweiten Motion, der Motion Cattaneo 22.3440, "Nutzung von Deponien zur Erzeugung von Solarenergie", möchte der Motionär den Bundesrat beauftragen, die gesetzlichen Grundlagen für die Erzeugung von Solarenergie auf Deponien, auf wieder aufgefüllten Materialentnahmestellen und auf verändertem Terrain zu schaffen. Diese Motion ist mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt worden. Es gibt keine Minderheit. Auch hier stellt die Kommission fest, dass mit dem kürzlich verabschiedeten Mantelerlass bereits zentrale Grundlagen für dieses Anliegen geschaffen wurden. Der neu eingefügte Artikel 24bis des Raumplanungsgesetzes erlaubt die Bewilligung von Solaranlagen von nationalem Interesse auch ausserhalb der Bauzonen, sofern sie sich in wenig empfindlichen Gebieten befinden und standortgebunden sind. Damit wird das Verfahren auf ein breiteres Spektrum von Standorten ausgeweitet, als dies der Motionär vorsieht. Dieser umfassendere Ansatz entspricht der Haltung der Kommission, wonach die Erfordernisse der Standortgebundenheit und der geringen Empfindlichkeit des Geländes jeweils im Einzelfall sorgfältig geprüft werden sollten. Eine Sonderregelung für stillgelegte Deponien, rekultivierte Materialentnahmestellen oder modifizierte Terrains erachtet die Kommission als nicht zielführend.

Zur letzten Motion, der Motion Cattaneo 21.3518, "Weniger Bürokratie für neue Solaranlagen. Das Meldeverfahren muss ausgeweitet werden": Der Motionär möchte den Bundesrat beauftragen, das Meldeverfahren auf sämtliche Solaranlagen auf Hausdächern und an Hausfassaden in allen Industrie- und Gewerbezonen auszuweiten. Diese Motion ist mit 11 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt worden. Aus Sicht der Kommission ist das Anliegen der Motion weitgehend durch die Änderungen im Raumplanungsgesetz erfüllt, die mit dem Mantelerlass beschlossen wurden. Dieser sieht in Artikel 18a RPG unter anderem vor, dass Solaranlagen an Fassaden unter bestimmten Voraussetzungen auch dem vereinfachten Meldeverfahren unterstellt werden können. Da diese Änderungen noch nicht in Kraft getreten sind, möchte die Kommission zunächst deren Umsetzung und Wirkung abwarten, bevor sie weitere Massnahmen prüft. Allenfalls gibt es ein Delta zur Motion Cattaneo. Aber man möchte zuerst schauen, ob die Meldeverfahren nun auch in den Kantonen wirken. Zusätzlich weist die Kommission darauf hin, dass die Motion das Meldeverfahren auch auf Industrie- und Gewerbezonen ausdehnen will, nicht nur auf Bau- und Landwirtschaftszonen. Sie ist der Auffassung, dass dies möglicherweise zu stark in die kantonalen Kompetenzen eingreift.

Daher empfehlen wir Ihnen in allen drei Fällen die Ablehnung der Motionen, dies immerhin mit der Bemerkung, dass die ursprünglichen Anliegen von Herrn alt Nationalrat Cattaneo mittlerweile grösstenteils umgesetzt wurden.