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Salzmann Werner · Ständerat · 2025-06-18

Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-18

Wortprotokoll

Ich würde gleich zu beiden Minderheiten etwas sagen, wenn Sie erlauben, Herr Präsident. (Zwischenruf des Präsidenten: Selbstverständlich.) Die Regelung von Offset-Geschäften betrifft auch wichtige rechtsetzende Bestimmungen. Aus diesem Grund ist eine Rechtsgrundlage in einem Gesetz im formellen Sinne zu schaffen, die nicht nur die Befugnisse zum Erlass weiterführender Bestimmungen an den Verordnunggeber delegiert, sondern auch den Rahmen der Regelung über das Offset festlegt.

In diesem Sinne enthält die neue Regelung zwei zentrale Elemente. Zum einen werden zentrale Grundsätze zu Offsets bei Rüstungsbeschaffungen im Gesetz verankert. Dazu gehört unter anderem das Ziel von Offsets, namentlich die Stärkung der sicherheitsrelevanten Technologie- und Industriebasis (Stib) der Schweiz. Das Gesetz legt weiter fest, welche Unternehmen und Forschungseinrichtungen für Offsets zugelassen sind, sowie die Maximalhöhe der Offset-Verpflichtung. Dabei gilt das Prinzip, dass Offset-Verpflichtungen höchstens dem Vertragswert der Beschaffung entsprechen dürfen. Zudem wird der Grundsatz festgehalten, dass für den Abschluss von Offset-Geschäften alle Landesgegenden angemessen und gemäss ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten berücksichtigt werden.

Zum andern wird der Bundesrat ermächtigt, ausführende Bestimmungen zu Offsets zu erlassen, welche im Detail regeln, wie die Organisation, Zuständigkeiten und Verfahren für die Abwicklung von Offsets gestaltet werden sollen. In Absatz 2 will die Minderheit Roth Franziska, dass der Bundesrat das Material in enger Absprache und Koordination mit den europäischen Partnern beschaffen soll. In Absatz 3 Buchstabe b will die Minderheit Broulis, dass für die Kompensationsgeschäfte neben der Verteidigung und Rüstung insbesondere auch Bereiche von Maschinenindustrie, Metallindustrie usw. ausgewählt werden können.

Ich bitte Sie, jeweils der Mehrheit zu folgen, weil das Ziel von Offset-Geschäften die Stärkung der Stib ist. Mit Offset-Geschäften werden sicherheitsrelevante Schwerpunkttechnologien und industrielle Kernfähigkeiten und Kapazitäten gefördert, welche die Verteidigungs- und Durchhaltefähigkeit der Schweizer Armee stärken. Die Ergänzung durch die von der Minderheit Broulis zusätzlich erwähnten Industrien respektive Bereiche würde die Kompensationsmöglichkeiten zu stark einschränken respektive ihr die Flexibilität nehmen. Der Bundesrat wird sich in der rüstungspolitischen Strategie exakt zur Frage der Zusammenarbeit mit Europa äussern. Ihre Kommission beantragt deshalb, diese Vorgabe nicht auf Gesetzesstufe zu regeln, wie es Frau Roth mit ihrem Minderheitsantrag verlangt.