Wettstein Felix · Nationalrat · 2025-06-19
Wettstein Felix · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2025-06-19
Wortprotokoll
Vorweg meine Interessenbindung: Ich bin Mitglied des Initiativkomitees.
Ich beginne mit der Frage, was der Fokus dieser Initiative ist und was sie von Initiativen und Gesetzesvorhaben unterscheidet, die wir in den letzten Jahren diskutiert haben oder zum Teil noch debattieren. Es handelt sich in erster Linie um eine finanzpolitische Vorlage. So gesehen, Herr Bundesrat Rösti, müsste eigentlich Ihre Kollegin Karin Keller-Sutter hier sitzen.
Die Initiative gibt Antwort auf eine doppelte Frage. Erstens: Wie viele Finanzmittel benötigen wir zur Erreichung der Klimaziele, die wir bereits beschlossen haben, mehrfach, auch mit Volksabstimmungen? Zweitens: Was ist dafür das geeignete finanzpolitische Instrument? Das Entscheidende ist der Begriff "Fonds". Ein Fonds ist das beste und das geeignetste finanzpolitische Instrument zur Realisierung der grossen Investitionen, die unser Land tätigen muss, um die bereits beschlossenen Ziele zu erreichen: einerseits den Ersatz der fossilen Energien - Ziel netto null -, andererseits die Bewältigung der Folgen der unabwendbaren Klimaerhitzung, wozu auch die Verbesserung der Biodiversität gehört. Ohne zusätzliche Finanzmittel werden wir die gesetzten Ziele verfehlen.
Warum ist ein Fonds das richtige Instrument? Weil es sich in erster Linie um Geldbedarf für Investitionen handelt, teilweise für aufwendige Investitionen. Sie zu realisieren, erstreckt sich oft über mehrere Jahre. Darum stösst die übliche Steuerung über Jahresbudget und Jahresrechnungen an ihre Grenzen. Die Regelmässigkeit und strategische Planbarkeit erreichen wir mit Einlagen in den Fonds. Über diese Einlagen wird das Parlament Jahr für Jahr im Rahmen des Voranschlags entscheiden können, und das ist richtig so. Wir kennen das von den beiden bestehenden grossen Infrastrukturfonds, dem BIF und dem NAF: Seit die Schweiz diese Instrumente hat, ist die mittelfristige Planung und Finanzierung der Verkehrsinfrastrukturen viel klarer und stetiger. Das schaffen wir auch bei den Klimamassnahmen, wenn wir wollen.
Zurzeit betragen die Klimaschadenskosten, welche der Schweizer Konsum verursacht, über 40 Milliarden Franken pro Jahr. Diese Zahl leitet sich aus dem Ansatz von 430 Franken pro Tonne CO2 ab, den das Bundesamt für Raumentwicklung als Mindestschädigung errechnet hat. Ein bedeutender Teil dieser Kosten fällt nicht in unserem Land, sondern in den Produktionsländern von importierten Produkten an. Erst recht müssen wir handeln, um das Netto-null-Ziel zu erreichen. Eine Einlage von 4 bis 8 Milliarden Franken pro Jahr ist also keineswegs extrem. Sie rechnet sich volkswirtschaftlich, da wir ein Mehrfaches an Bewältigungskosten vermeiden.
Zur Speisung des Klimafonds müssen wir nicht nur an allgemeine Steuermittel denken, ganz im Gegenteil. Die Schweiz ist immer noch weit davon entfernt, alle Treibhausgase zu bepreisen, und zwar genügend hoch, in der Höhe der Klimaschadenskosten, die sie verursachen. Ich erinnere daran, dass wir auf Treibstoffen, im Unterschied zu den Brennstoffen, immer noch keine CO2-Abgabe haben, auch nicht auf dem Kerosin für den steil wachsenden Flugverkehr. Das sind weitere Quellen für die Speisung des Fonds.
Ein Wort noch zum Thema Schuldenbremse: Die Einlagen in den Klimafonds sollen nicht der Schuldenbremse unterstellt sein, was jetzt verschiedentlich kritisiert wurde. Diese Ausnahme ist jedoch folgerichtig. Die Mittel aus dem Klimafonds dienen Investitionen, von denen wir über Jahre oder Jahrzehnte profitieren. Sie verhindern, wie erwähnt, ein Mehrfaches an Folgekosten. Das ist auch der Unterschied zu den Verkehrsinfrastrukturfonds: Dort bewirken die sinnvollen und erwünschten Investitionen und Ausbauten immer auch zusätzliche laufende Kosten. Ausserdem ist der Klimafonds begrenzt: Wenn wir die nationalen und internationalen Klimaziele erreicht haben, können wir die Einlagen reduzieren, auch das steht in den Übergangsbestimmungen. Beides zusammen rechtfertigt die Ausnahme von der Schuldenbremsenregel, denn zurück bleibt keine Schuld, sondern ein Vielfaches an Gewinn für die Umwelt, die Biodiversität, die Gesundheit, die Lebensqualität.