Lexipedia

Rösti Albert · Bundesrat · 2025-06-19

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-06-19

Wortprotokoll

Die Klimafonds-Initiative wurde am 22.[NB]Februar 2024 eingereicht. Der Bundesrat empfiehlt, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Ich werde Ihnen gerne die Gründe dazu erläutern.

Ich danke für die spannende Debatte über den Klimaschutz. Ich glaube, es wurde von niemandem bestritten, dass sich das Klima verändert und wir uns entsprechend darauf ausrichten müssen, einerseits mit Schutz- oder Bekämpfungsmassnahmen, andererseits mit Anpassungsmassnahmen.

Die Initiative fordert, dass der Bund jährlich 0,5 bis 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts in einen Klimafonds einzahlt. Das wären derzeit zwischen 3,9 und 7,7 Milliarden Franken. Diese Mittel sollen unter anderem für die Dekarbonisierung von Verkehr, Gebäuden und Wirtschaft, für den Ausbau erneuerbarer Energien, für den effizienten Energieverbrauch sowie für die Stärkung der Biodiversität eingesetzt werden. Wie der Fonds und die bestehenden Massnahmen zusammenspielen würden, lässt der Initiativtext offen. Die Formulierung der gesetzlichen Grundlagen wird dem Bundesrat und den Räten überlassen. Somit könnte der Bund allenfalls bestehende Ausgaben oder zweckgebundene Erlöse in den Fonds umleiten. Doch selbst in diesem Szenario würde die Umsetzung der Initiative erfordern, dass Bundesmittel in hohem Umfang in den Fonds fliessen müssten. Dies wurde auch von keiner Seite bestritten.

Massnahmen im Klimaschutz und Energiebereich werden bereits stark finanziell unterstützt. Die Schweiz hat sich zum Ziel gesetzt, ihre Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 im Vergleich zu 1990 zu halbieren und bis 2050 netto null zu erreichen. Und ja, das ist eine sehr grosse Herausforderung. Mit dem Klima- und Innovationsgesetz, dem revidierten CO2-Gesetz und weiteren Massnahmen haben Bundesrat und Parlament bereits ein umfassendes und breit abgestütztes Klimapaket auf den Weg gebracht. Dieses Paket setzt klare Ziele und sieht umfangreiche finanzielle Mittel vor, insbesondere zur Stärkung der Anreize für die Dekarbonisierung und für verschiedene Förderinstrumente im Klima- und Energiebereich.

Wir vergessen vielleicht manchmal, dass wir in diesem Bereich sehr aktiv sind. Allein in diesem Jahr wurden vier von Ihnen, vom Parlament, formulierte Gesetze in Kraft und umgesetzt. Es sind Gesetze mit Verordnungen aus meinem Departement: Das Klima- und Innovationsgesetz enthält wichtige Massnahmen zur Innovationsförderung. Wir hoffen, dass wir Schweizer Innovationen auch exportieren können und so die Wirkung letztlich weit grösser ist, als dass sie nur auf die Schweiz begrenzt ist. Dann gibt es das revidierte CO2-Gesetz für die Periode 2025-2030. Es wurde rechtzeitig in Kraft gesetzt, damit die Ziele möglichst erfüllt werden können.

Einige haben gesagt, wir seien nicht auf Kurs. Im Rahmen der Gesetzgebung haben wir festgelegt, dass wir einen Drittel im Ausland kompensieren werden. Unser Departement hat die entsprechenden Verträge abgeschlossen und die nötige Basis geschaffen, damit beispielsweise keine Doppelzählung stattfindet. Ich erachte das als sinnvoll, denn Stand heute sind diese Massnahmen im Ausland günstiger zu haben. Die CO2-Wirkung ist dieselbe. Später müssen wir mehr bei uns [PAGE 1212] kompensieren, nämlich dann, wenn die Preise zur Kompensation in der Schweiz gesunken sind. Das ist ein ganz wichtiger Schritt.

Weiter haben wir das Stromversorgungsgesetz in Kraft gesetzt. Auch das war ein wichtiger Schritt. Die Bevölkerung hat es klar angenommen. Einen Teil der Verordnung haben wir per 1.[NB]Januar 2025 in Kraft gesetzt. Letztlich folgt die Klimapolitik der Energiepolitik. Wir können nur dekarbonisieren, wenn wir genügend Strom haben. Deshalb ist auch das ein ganz wichtiger Bereich.

Schliesslich haben Sie die Gesetzesänderungen zur Stärkung der Schweizer Kreislaufwirtschaft bzw. die Revision des Umweltschutzgesetzes in Kraft gesetzt, die uns eine bessere Ressourcennutzung ermöglichen.

Ich bin schon etwas erstaunt, wenn Herr Nationalrat Glättli - er ist gerade nicht hier - sagt, dass mein Departement nur bremse und nichts tun würde. Ich werde immer unter Druck gesetzt, nicht zu viel zu regulieren - ich bin ja auch dieser Meinung -, aber hier haben wir sehr stark im Interesse des Klimas reguliert. Sie haben das entschieden, und dann ist es meine Pflicht, es auch umzusetzen. Aber so zu tun, als hätten wir nichts getan oder den Klimaschutz in irgendeiner Art verzögert, ist einfach falsch, denn die Massnahmen sind umgesetzt.

Der Bund investiert dank diesen Massnahmen aktuell jährlich 2,4 Milliarden Franken direkt in der Schweiz, das sind 600 Millionen Förderfranken aufgrund des in Kraft getretenen CO2-Gesetzes - jawohl, da ist auch das Gebäudeprogramm dabei. Dann haben wir 400 Millionen Franken Investitionen im Rahmen des neuen Klima- und Innovationsgesetzes eingesetzt: 200 Millionen Franken, Sie kennen das, für die Innovationsförderung und 200 Millionen Franken für den Heizungsersatz in Mehrparteiengebäuden. Das macht zusammen 1 Milliarde Franken. Wir haben zudem 100 Millionen Franken für verschiedene Massnahmen aus dem Emissionshandelssystem und 1,3 Milliarden Franken aus dem Netzzuschlagsfonds eingesetzt. Das ergibt alles zusammen 2,4 Milliarden Franken. Wenn wir das Sanierungspaket umsetzen - Herr Nationalrat Wettstein sagte vorhin, eigentlich müsste auch die Vorsteherin des EFD hier sein, da die Finanzen eine grosse Rolle spielen -, zahlen wir jährlich immer noch unverändert 2 Milliarden Franken, das ist nicht zu vernachlässigen. Zu diesen 2 Milliarden Franken kommt über 1 Milliarde Franken für den Schutz der Biodiversität einerseits und für die internationale Klima- und Umweltfinanzierung andererseits. Das heisst, wir sind heute summa summarum bei jährlich 3 Milliarden Franken.

Deshalb bitte ich Sie, hier vorne nicht einfach so zu tun, als würde die Schweiz nichts machen. Die Schweiz ist in diesem Bereich sehr aktiv, ich unterstütze das voll und ganz; wir ziehen das durch, wir brauchen diese Massnahmen, das ist, glaube ich, unbestritten.

Worum ich Sie einfach bitte, auch wenn die Veränderungen im Klimabereich unbestritten sind: Seien Sie vorsichtig mit den Kausalitäten. Es ist so, dass Stand heute die Zunahme von Klimaereignissen im Rückblick statistisch nicht erhärtet ist. Es ist wissenschaftlich unbestritten, dass das Auftauen des Permafrostes zu einer Zunahme von Klimaereignissen führt, und das ist auch logisch. Aber im Rückblick hat nur die Zahl kleinerer Ereignisse zugenommen. Der Eindruck, dass mehr Leute betroffen sind, ist auch richtig, weil mehr Leute in diesen Regionen leben, weil die Bevölkerungszahl zugenommen hat - das einfach zu den Fakten. Dann zur Kausalität: Es ist nicht richtig, bei jedem Bergsturz mit erhobenem Zeigefinger zu sagen: Seht, das ist eben der fehlende Klimaschutz. Das ist gegenüber der Bevölkerung nicht empathisch und in einigen Fällen auch nicht richtig.

Blatten wurde jetzt oft erwähnt. Über die Tragik haben wir gesprochen, ich danke nochmals dem Parlament, dass man hier sehr schnell helfen konnte. Die Wissenschaft sagt heute, wir müssten zuerst genau analysieren, was da passiert ist. Ich glaube auch, dass Permafrost ein Faktor ist; aber man sagt, es seien mehrere Faktoren. Es gibt andere Bergstürze, die nicht auf den Klimawandel zurückzuführen sind.

Dann noch ein letztes Argument: Wenn man sagt, das Ereignis sei auf den Klimawandel zurückzuführen, dann tut man so - auch wenn es in einigen Fällen, bei denen ich das nicht bestreite, stimmt -, als wäre es nicht passiert, wenn man mehr gemacht hätte. Das ist wiederum völlig falsch. Das Klima ändert sich dann, wenn die ganze Welt Massnahmen trifft und dieses 1,5-Grad-Ziel auch wirklich verfolgt. Da sind wir leider nicht auf Kurs. Natürlich müssen wir ein gutes Beispiel sein und vorangehen. Solange aber nicht alle etwas tun, ändern wir mit unseren Massnahmen das Klima nicht, und auch diese neuen Massnahmen ändern es nicht.

Man soll bitte aus Respekt gegenüber der betroffenen Bevölkerung nicht sagen, hätten wir dies und jenes getan, wäre dieser Bergsturz nicht passiert. Das stimmt einfach nicht. Das ist einfach eine falsche Kausalität. Und nochmals: Damit sage ich nicht, dass wir nichts tun müssen, sonst würde ich mit dem Bundesamt für Umwelt nicht all diese Massnahmen auch aus Überzeugung umsetzen. Diese Überzeugung können Sie mir wirklich abkaufen. Aber es ist wichtig, dass wir mehr Strom produzieren, um weniger CO2 auszustossen. Aber mehr Strom ist nicht eine Frage von noch mehr Förderung. Mehr Strom ist eine Frage der Akzeptanz der Technologien, seien es die Erneuerbaren, die vielerorts blockiert sind, seien es neue Technologien - wir kommen ja mit einem Gegenvorschlag zur Blackout-Initiative. Wenn wir diese Botschaft diskutieren, müssen Sie sich an all die Worte erinnern, die Sie hier gesagt haben. Ich hoffe, dass für Sie das Klima wirklich an erster Stelle steht.

Wenn wir das mit den Erneuerbaren machen können, umso besser. Aber dieser Beweis liegt nicht vor. Tagtäglich erlebe ich heute das Gegenteil. Dort habe ich die grössten Sorgen. Da können wir noch so viele Förderbeiträge zur Dekarbonisierung sprechen - wir brauchen eine alternative Energieversorgung, und das ist Strom. Wenn es bei jeder Anlage eine Gegnerschaft gibt, egal, um welche Technologie es geht, dann werden wir es nicht schaffen. Dann schaffen wir das auch nicht mit diesem Fonds. Deshalb bin ich der Meinung, dass das nicht die vordringlichste Massnahme ist, ohne hier die Zielsetzung infrage stellen zu wollen.

Natürlich birgt der Fonds auch finanzpolitische Risiken. Die vorgeschlagenen Klimaausgaben sollen nicht zu den ordentlichen Gesamtausgaben nach Artikel 126 Absatz 2 der Bundesverfassung zählen, die durch die konjunkturbereinigten Einnahmen plafoniert werden. Das bedeutet, dass sich der Bund vorübergehend verschulden könnte. Falls der Klimafonds ausschliesslich über neue Mittel finanziert wird, könnte dies zu einer Neuverschuldung von bis zu 6[NB]Prozent[NB]führen.[NB]In[NB]der[NB]aktuellen finanzpolitischen Lage ist das nicht opportun und scheint dem Bundesrat nicht tragbar zu sein.

Ich möchte Ihnen auch sagen, dass sich die Klimapolitik mit diesem Fonds fast ausschliesslich auf Bundesmittel abstützen würde. Ich meine, da haben wir mit dem heutigen Massnahmenmix ein zielführenderes Instrumentarium, das wir konsequent - Sie alle haben es formuliert - weiterführen sollten.

Die Initiative verlangt, die Verantwortung weitgehend auf den Bund zu übertragen. Dadurch könnte das Verursacherprinzip geschwächt werden, da insbesondere Unternehmen, die heute im Emissionshandelssystem sind, weniger Anreize hätten, eigenverantwortlich in klimafreundliche Massnahmen zu investieren.

Wenn ich sage, wir sollten uns auf die bestehenden Massnahmen stützen, dann kann ich Ihnen auch versprechen, dass das CO2-Gesetz für 2030 bis 2040 bei uns aktuell in der Entwicklung ist. Wir werden dem Bundesrat demnächst die Eckwerte vorlegen. Bis Juni 2026 werden Sie ein CO2-Gesetz für 2030 bis 2040, wie es das Klima- und Innovationsgesetz fordert, in der Vernehmlassung haben. Auch hier soll es keine Verzögerung geben. Dann können Sie 2027, in Kenntnis darüber, wo wir stehen, das Gesetz[NB]für[NB]2030[NB]bis[NB]2040[NB]aufgrund der Botschaft in aller Offenheit diskutieren und sagen, ob es zusätzliche Massnahmen braucht.

Wir werden gleichzeitig ein Rahmengesetz, gestützt auf eine Motion, die Sie verabschiedet haben, vorlegen. Es geht um die Speicherung in den restlichen, nicht vermeidbaren CO2-Bereichen; es betrifft den Flugbereich, die [PAGE 1213] Zementindustrie, die Landwirtschaft. Hier gibt es das sogenannte Carbon Capture and Storage, die Einlagerung von CO2. Auch hier werden wir rechtzeitig bereit sein, im Bewusstsein, dass wir das vielleicht erst in zehn, fünfzehn Jahren wirklich brauchen. Aber bis eine Pipeline steht, bis wir die nötigen Kapazitäten haben, braucht es einen Vorlauf. Das war der Grund, weshalb ich diese Woche in Norwegen ein Abkommen unterschrieben habe: Wir möchten rechtzeitig die nötigen Kapazitäten haben. Es braucht dazu noch viele Schritte, das ist noch weit weg. Aber wir wollen dabei sein, wenn es darum geht, auch Kapazitäten für die Einlagerung sicherzustellen. Das geschieht aber erst am Schluss. Man muss heute anfangen, damit wir dahin kommen.

Heute geht es um die weitere Dekarbonisierung im Bereich Verkehr, im Bereich Gebäude und im Bereich Industrie. Da meine ich, dass wir die notwendigen Massnahmen haben. Ich sage aber nicht, dass wir überall auf Kurs seien. Die Herausforderung ist riesig.

Wir haben festgestellt - oder Sie haben festgestellt, das räume ich ein -, dass wir bei den Massnahmen der Initiative "Vorbild Energie und Klima" des Bundes Verzögerungen haben, denn der Bundesrat will hierzu das Preisschild kennen, bevor er bereit ist, Massnahmen vorzuschlagen. Die ganze Geschichte kostet, und wir können das nicht losgelöst von den finanzpolitischen Gegebenheiten, von den anderen Bedürfnissen im Bereich der Armee, im Bereich der AHV, die einen ebenso hohen Stellenwert haben, diskutieren. Deshalb bitte ich um Verständnis dafür.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen aufzeigen, dass sehr viele Massnahmen laufen und wir uns jetzt auf diese Massnahmen stützen sollten. Die Massnahmen sind so konzipiert, dass die Bevölkerung mitkommt, dass wir sie mitnehmen können; die Bereitschaft, hier mitzumachen, ist da, sonst hätte es letztes Mal beim CO2-Gesetz ein Referendum gegeben. Wir wollen keine Blockade.

Mit dieser Initiative aber, scheint mir, werden wir es schwer haben. Deshalb schlägt der Bundesrat die Fortführung der jetzt geschilderten Klimapolitik in der Schweiz vor und bittet Sie, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und ihr auch keinen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Wir stellen einfach fest, dass Lenkungsabgaben ökonomisch und von der Wirkung her zwar durchaus Sinn machen; das hat auch Herr Gaillard in seinem Expertenbericht zur Sanierung der Bundesfinanzen vorgeschlagen. Doch wir haben in verschiedenen Fällen festgestellt, dass Lenkungsabgaben bezüglich der Wirkung so hoch angesetzt werden müssen, dass sie politisch nicht akzeptiert werden - dann haben wir wieder ein Gesetz, das abgelehnt wird, und das bringt uns, glaube ich, nicht weiter.

Deshalb bitte ich Sie, hier nicht zurück auf diesen Pfad zu gehen, der nicht erfolgreich war, also keinen Gegenvorschlag zu beschliessen und den Minderheitsantrag abzulehnen.