Genner Ruth · Nationalrat · 2003-09-15
Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2003-09-15
Wortprotokoll
Die grüne Fraktion wird beim Nationalbankgesetz für Eintreten stimmen. Unsere Fraktion will hier in der Debatte im Wesentlichen drei Änderungen gegenüber dem Entwurf des Bundesrates erreichen:
1. Der Aufgabenbereich der Nationalbank darf den Aspekt der Beschäftigungslage nicht ausblenden.
2. Die grüne Fraktion will, dass die Rückstellungen der Nationalbank auch politisch verantwortet werden. Das heisst, dass die geld- und währungspolitisch relevante Höhe der Reserven mit dem Bundesrat abgesprochen wird.
3. Wir Grünen wollen eine politisch verantwortete Wahl des neuen, markant verkleinerten Bankrates. Aus diesem Grund soll der Bundesrat die Mitglieder des Bankrates wählen.
Ich gehe in der Detailberatung näher auf die Wahl des Bankrates ein und befasse mich nun mit dem Auftrag der Schweizerischen Nationalbank. Gemäss Gesetzestext ist die Gewährleistung der Preisstabilität das Hauptziel der Schweizerischen Nationalbank. Die konjunkturelle Entwicklung darf für sie offenbar nur ein Nebenschauplatz sein. Unserer Meinung nach ist aufgrund dieses Auftrages die Verfassungsbestimmung, dass die Schweizerische Nationalbank eine Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes führt, in keiner Art und Weise umgesetzt. Aufgrund des bedeutenden Einflusses der Schweizerischen Nationalbank auf die Konjunktur und die Beschäftigung muss die konjunkturelle Entwicklung ein geldpolitisches Hauptziel sein.
Die Forderung der Preisstabilität ist vor allem theoretisch begründet. Es ist jedoch allgemein bekannt, dass die gegenwärtig vorherrschende ökonomische Theorie auf unrealistischen Annahmen aufbaut. So unterstellt die Theorie beispielsweise, dass das Trendwachstum einer Volkswirtschaft von konjunkturellen Schwankungen unabhängig ist. Dagegen kann man jedoch einwenden, dass neue Technologien vor allem über Investitionen in neueste Anlagen installiert werden. Eine konjunkturell bedingte schwache Investitionstätigkeit zur Zeit eines Technologieschubes kann deshalb eine Volkswirtschaft gegenüber ihren Konkurrenten schnell in Rückstand bringen; durch die schwache Investitionstätigkeit sind die Anlagen nur in unzureichendem Mass auf den neuesten technischen Stand gebracht worden. Ein schönes Beispiel dafür ist die jetzige Energiepolitik.
Die Geldpolitik kann auch langfristig Auswirkungen auf die Arbeitslosigkeit haben, indem durch eine geldpolitisch verursachte oder verlängerte Rezession Langzeitarbeitslosigkeit entsteht, die in der Phase des Aufschwungs nurmehr unvollständig abgebaut wird. Denn die Langzeitarbeitslosen haben, da sie für die Kurzzeitarbeitslosen auf dem Arbeitsmarkt keine Konkurrenz darstellen, einen zu geringen Einfluss auf die Lohnsetzung. Da die Langzeitarbeitslosen arbeitsmarktrelevante Fähigkeiten verloren haben, ist es zudem aufwendig, sie zu rekrutieren.
Das Ziel einer tiefen Inflation impliziert eine höhere nicht inflationsbeschleunigende Arbeitslosigkeit, aufgrund von Rigiditäten bei den Nominallöhnen. Da die Nominallöhne gegen unten wenig flexibel sind, erfordert beispielsweise eine Veränderung der relativen Reallöhne durch Strukturwandel eine bestimmte Teuerung. Erst so lassen sich Reallöhne bei konstanten Nominallöhnen gegen unten anpassen. Lässt die Geldpolitik keine entsprechende Teuerung zu, behindert sie somit den Strukturwandel. Die Lohnsignale, welche die Beschäftigten zum Stellen- bzw. zum Branchenwechsel ermuntern sollen, werden so unterdrückt. In der Folge haben wir eine strukturelle Arbeitslosigkeit. Oft werden auch die Gefahren einer Deflation unterschätzt, insbesondere dann, wenn sie von so genannt perfekten Kapitalmärkten ausgehen. Schuldner existieren wenige, es dürfte jedoch klar sein, dass die Gefahr einer Deflation und somit einer Schuldenspirale bei einer geringeren Inflation tendenziell höher ist als bei einer höheren Inflation.
Zur zweiten Forderung der Grünen: Das vorliegende Nationalbankgesetz überlässt es der Schweizerischen Nationalbank, die Höhe ihrer Währungsreserven selber zu bestimmen. Sie kann nach eigenem Ermessen Rückstellungen bilden. Durch die Bildung von Rückstellungen wird die Ausschüttung der Gewinne an Bund und Kantone verringert. Diese Gebietskörperschaften müssten daher ihre Steuerzahlerinnen und Steuerzahler stärker belasten, was indirekt bedeuten würde, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Währungsreserven der Schweizerischen Nationalbank mitfinanzieren. Überlässt man die Bildung der Währungsreserven nun einzig und allein der Schweizerischen Nationalbank, mutet das in einem demokratischen Staat reichlich exotisch an. Es ist zwar klar, dass sich die optimale Höhe der Reserven nicht mit wissenschaftlicher Genauigkeit bestimmen lässt; aus der Vergangenheit wissen wir jedoch, dass die Schweizerische Nationalbank Reserven in einem Ausmass gebildet hat, das jenseits einer Kategorie "Genauigkeit", ja, schlicht und einfach viel zu hoch war.
Dies darf nicht verwundern. Lässt man eine Institution jenseits aller Kontrolle nach ihrem Gutdünken walten, dürfte diese in den meisten Fällen ihre Eigeninteressen verfolgen. Da die Finanzen von Bund und Kantonen dadurch jedoch tangiert werden, ist eine demokratische Kontrolle notwendig. Wir Grünen wollen deshalb den Bundesrat mit in die Verantwortung nehmen und postulieren in Artikel 30 die periodische Konsultation des Bundesrates.
Ein weiterer Aspekt zu den Währungsreserven: Andere Probleme könnten sich aus der Notwendigkeit ergeben, die Reserven Gewinn bringend anzulegen. Aufgrund von Rentabilitätserfordernissen wird die Schweizerische Nationalbank auch Engagements in Aktien tätigen. Hat sie viele Reserven, die sie aktiv bewirtschaften muss, droht eine Beeinflussung der Geldpolitik in Richtung einer möglichst rentablen Entwicklung ihrer Finanzanlagen. Dies kann jedoch dem wirtschaftlichen Gesamtinteresse zuwiderlaufen. Auch deshalb ist bei der Bildung von Reserven Zurückhaltung angezeigt.
Die Art und Weise, wie die Schweizerische Nationalbank ihre Reserven hält, ist verteilungsrelevant. Bildet sie Währungsreserven aus Rückstellungen, so beeinflusst dies die Höhe des Bilanzgewinns, der an Bund und Kantone ausgeschüttet werden muss. Schüttet die Schweizerische Nationalbank weniger Reserven aus, schwindet diese Einnahmenquelle von Bund und Kantonen.
Wir finden es wichtig, dass die Leistungen der Schweizerischen Nationalbank in ihrer Eigenschaft als "lender of last resort" und damit einer Versicherung für die anderen Banken hier auch abgegolten werden müssen. Die Leistungen der Schweizerischen Nationalbank kosten die Finanzinstitute jedoch nicht mehr als die übrigen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Damit wird aus unserer Sicht gegen das Verursacherprinzip verstossen.
Neben der unter dem Gesichtspunkt der Steuergerechtigkeit problematischen Finanzierung der "Versicherungsprämien" des Finanzplatzes durch die öffentliche Hand werden dadurch auch falsche Preissignale gesetzt. Wir könnten auch sagen, auf diese Art und Weise werde der Finanzsektor subventioniert. Wir meinen, dieser Verzerrung der relativen Preise könne durch die Einführung von Mindestreserven entgegengewirkt werden, indem die Finanzinstitute unverzinsliche Reserven bei der Schweizerischen Nationalbank halten müssten. Mit diesem Beschluss würden Sie den Leistungen der Schweizerischen Nationalbank und dem gesamten Finanzplatz Rechnung tragen.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und mitzuhelfen, diese drei Anliegen in unserem Sinne aufzunehmen.