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Roth Franziska · Ständerat · 2025-06-19

Roth Franziska · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-06-19

Wortprotokoll

Ich halte schon den Titel der Initiative für irreführend. Er wirkt für mich sinnbildlich wie die Wasserschale, mit der Pontius Pilatus seine Hände in Unschuld wusch. Diese Form des Waschens ist vor allem gut fürs Geschäft, und allgemein im Leben ist das eine Haltung, mit der man sich selbst erlaubt wegzuschauen. Man ist zu nichts gezwungen, man kümmert sich um nichts, und man bleibt unbeteiligt. Man ist immun gegen die grässlichen Bilder der Zeit, man ist immun gegen das Leid, die Ungerechtigkeiten und die Widersprüche. Wer die Haltung der Schweiz so, wie es die Initianten vorsehen, gestalten will, braucht über gewisse Probleme nicht einmal mehr nachzudenken. Was auch immer an Schlimmem ausserhalb unserer Grenzen passiert, wir haben nur bedingt damit zu tun. [PAGE 707]

Ja, der Titel ist irreführend, denn es geht nicht um die Neutralität, sondern um ein fast totales Sanktionsverbot. Würde die Initiative heute angenommen, müssten wir die meisten Sanktionen gegen den Iran aufheben. Das Sanktionsverbot, das in der Initiative steht, halte ich für brandgefährlich - aussenpolitisch, sicherheitspolitisch und auch wirtschaftspolitisch. Denn würde die Schweiz wie gefordert jetzt sämtliche Sanktionen gegen Russland aufheben, würde unsere Wirtschaft unweigerlich zur Zielscheibe von Sekundärsanktionen, und wir kämen so auf eine schwarze Liste. Als global vernetztes Land können wir uns das aber schlicht nicht leisten. Ich staune, dass ausgerechnet jene, die sich sonst als Vertreter der Wirtschaft ausgeben, ein derartiges Risiko eingehen wollen und damit eine "Geschäftlimacher-Schweiz" und Profiteurin internationaler Konflikte verteidigen - eine "Geschäftlimacher-Schweiz", deren Finanz- und Rohstoffhandelsplatz zur Drehscheibe für Diktaturen ausgebaut würde und die bei Krieg, Unrecht und schwersten Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen wegschaut. Das, finde ich, ist nicht allein moralisch zutiefst verwerflich, sondern auch mit unerträglichen Risiken verbunden.

Als einzige Ausnahme vom absoluten Sanktionsverbot sieht die Initiative einen völkerrechtlich verbindlichen Beschluss des UNO-Sicherheitsrates vor. Die plötzlich entdeckte Liebe zum UNO-Sicherheitsrat von Kreisen, die bisher nichts unversucht liessen, um die UNO abzuwerten, ist ja neckisch. Bloss haben sich die drei Vetomächte USA, Russland und China derart weitgehend von einer völkerrechtlich geregelten globalen Ordnung verabschiedet, dass bei Konflikten, in denen es dann wirklich darauf ankommt, ein Beschluss des Sicherheitsrates leider nahezu undenkbar geworden ist.

Die Initiative gibt auch vor, Frieden zu fördern. Sie vertritt jedoch eine Weltsicht, in der das Recht des Stärkeren gilt. Das Recht des Stärkeren ist kein Recht. Jean-Jacques Rousseau hat dies knapp und überzeugend erläutert. Wenn sich der Stärkere durchsetzt, hat das nichts mit Recht zu tun. Der Stärkere nimmt sich dann einfach die Möglichkeit heraus, sich durchzusetzen. Ein Recht im demokratischen Sinne ist hingegen immer das Resultat partizipativer Prozesse. Frieden und Sicherheit erfordern ein Bekenntnis zu und den Einsatz zugunsten einer gerechten und regelbasierten internationalen Ordnung. Die Initiative will das Gegenteil und ist auch hinsichtlich der behaupteten Friedenspolitik zutiefst unglaubwürdig.

Ich teile die Auffassung des Bundesrates, dass uns die Verankerung einer starren, veralteten Form von Neutralität in der Verfassung die bewährte Flexibilität in der Handhabung der Neutralität nehmen würde. Neutralität war in der Geschichte der Schweiz nie ein Ziel - wir haben es heute gehört -, sondern ein flexibel angewandtes Instrument.

Ich ersuche Sie auch aus innenpolitischen Gründen, die Initiative abzulehnen. Sie will den Neutralitätsbegriff mythologisieren, um uns schlussendlich auseinanderzudividieren. Damit wird eine Identitätspolitik betrieben, die das Narrativ "Wir gegen die Anderen" verstärkt, und damit wird versucht, die Bevölkerung zu spalten. Das ist das Gegenteil einer freiheitlich-offenen Gesellschaft, wie ich sie mir wünsche.

Die gleichen Argumente sprechen für mich auch gegen einen Gegenvorschlag. Es besteht auf Verfassungsstufe kein Handlungsbedarf. Der Zweck der Eidgenossenschaft und die Ziele unserer Aussenpolitik sind in den Artikeln 2 und 54 der Bundesverfassung klar und hervorragend umschrieben. Auf Verfassungsstufe gibt es dem nichts hinzuzufügen. Die Weltordnung verändert sich aktuell rasend schnell. Es ist unsere Aufgabe, auf politischer Ebene eine Debatte darüber zu führen, welche Rolle die Schweiz vor allem in Europa und damit in der Welt einnehmen soll. Solche Debatten hat die Schweiz in ihrer Geschichte immer wieder geführt, und sie hat auch immer wieder Anpassungen vorgenommen. Sowohl die Initiative als auch der Gegenvorschlag helfen uns bei dieser wichtigen Debatte aber nicht weiter.

Zum Schluss noch ein Wort zu einem Beispiel, das immer wieder angeführt wird, vor allem von den Initianten: die Schule. Ich habe es schon beim Kriegsmaterialgesetz erwähnt. Gemäss Protokoll der Kommission wurde von einer Seite immer wieder erwähnt, dass es bedenklich sei, auf dem Schulhof zwischen Opfer und Täter zu unterscheiden, denn das würde heissen, nicht neutral zu sein. Gerade in der Schule ist es aber so, dass wir regelbasiert und vergleichbar mit dem Völkerrecht nicht einfach wegschauen und die Kinder streiten lassen. Und es ist auch nicht so, dass dort keine Sanktionen ergriffen werden. Das stimmt einfach nicht, im Gegenteil: Gerade in der Schule halten wir uns an Regeln. Wir haben Standards, die von Fachkräften, den Lehrpersonen und den Eltern mit den Streitenden besprochen werden. In dem Moment, in dem man an Schulen einen drohenden Kampf erkennt, bezieht man Position, und danach werden Entscheide getroffen. Und gerade an Schulen sieht man explizit - dies mit einem Hinweis an meinen Kollegen Jositsch, der bei der Diskussion zum Kriegsmaterialgesetz die Schule erwähnt hat, es ist im Amtlichen Bulletin nachzulesen -, dass das dem Neutralen die Kraft gibt, den Kampf zu verhindern. Neutralität ist also nicht nur dann wirksam, wenn es Krieg gibt, sondern sie hilft, Krieg zu verhindern, wenn man sie so anwenden kann, wie wir sie bis jetzt angewendet haben.

Ich ersuche Sie deshalb, sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag abzulehnen.