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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-09-15

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-09-15

Wortprotokoll

Beim Eintreten habe ich es sehr kurz gemacht; ich möchte hier doch, weil es die wichtigste Frage ist, ein paar Überlegungen machen. Der Notenbankauftrag wird hier präzisiert. Uns scheint, das sei nötig, und [PAGE 1274] zwar deshalb, weil die Bundesverfassung lediglich festhält, dass die Nationalbank eine Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes führen soll. Bei einer solchen allgemeinen Formel ist es natürlich relativ schwierig, nachher irgendwie Rechenschaft abzulegen. Das bedeutet, dass wir diesen allgemein gefassten Verfassungsartikel präzisieren müssen, weil sich die Unabhängigkeit der Nationalbank auf einen klaren Auftrag beziehen muss. Dieser Auftrag ist dann eine zentrale Voraussetzung einer griffigen Rechenschaftspflicht.

Nun haben die Diskussionen im Rahmen der WAK wieder einmal bestätigt, dass die Meinungen über die Möglichkeiten und Grenzen der Geldpolitik doch stark auseinander gehen. Ich habe aber trotzdem den Eindruck, so wahnsinnig weit auseinander, wie es noch bei der letzten Debatte schien, seien wir vielleicht doch auch wieder nicht. Es besteht durchaus Einigkeit darüber, dass die Preisstabilität ein wichtiges Ziel ist und dass die Geldpolitik unter bestimmten Umständen auch Auswirkungen auf die Realwirtschaft haben kann. Ich glaube, das ist unbestritten. Die Frage ist nur, wie die beiden wirtschaftspolitischen Ziele beim Notenbankauftrag unter einen Hut gebracht werden können. Wie Sie der Fahne entnehmen können, besteht Uneinigkeit darüber - und Sie haben das jetzt in der Debatte gehört -, ob die Preisstabilität einerseits und die Stabilisierung der Konjunkturentwicklung und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit andererseits als gleichwertige Ziele genannt werden sollen oder nicht oder ob eben doch die Preisstabilität einen gewissen Vorrang haben soll, wenn auch nicht einen absoluten.

Für eine Priorisierung der Preisstabilität spricht ganz klar, dass Inflation und Deflation längerfristig einzig das Resultat der Geldpolitik sind, also monetäre Phänomene. Ich glaube, das ist unbestritten. Das bedeutet, dass die Geldpolitik langfristig für eine höhere oder eine niedrigere Teuerungsrate sorgen kann. Demgegenüber können Wachstum und Arbeitslosigkeit zwar kurzfristig durch die Geldpolitik beeinflusst werden, ihre Entwicklung hängt aber von zahlreichen zusätzlichen anderen Einflussfaktoren ab, welche ausserhalb der Steuerungsmöglichkeiten der Nationalbank liegen.

Es gelingt nicht, mit einem expansiven Kurs das Wachstumspotenzial zu erhöhen oder die Arbeitslosigkeit dauerhaft zu senken. Ich glaube, auch das kann man empirisch nachweisen. Es wäre deshalb falsch, Preisstabilität einerseits und Konjunktur- und Wachstumsziele andererseits völlig gleichberechtigt im Notenbankauftrag aufzulisten.

Herr Strahm hat vorhin Herrn Gehrig zitiert. Ich weiss, dass er Herrn Gehrig mehr glaubt als mir, wahrscheinlich auch zu Recht in Bezug auf diese Materie hier. Ich möchte deshalb aus einem Referat oder aus einer Gastvorlesung, die Herr Gehrig noch als Mitglied des Direktoriums im Januar in St. Gallen gehalten hat, zitieren: "Die vorrangige Stellung der Preisstabilität hat ihre überzeugende Rechtfertigung darin, dass langfristig, das heisst nach dem Ablauf aller Anpassungsprozesse, geldpolitische Impulse sich nur auf das Preisniveau auswirken, während die Effekte auf Beschäftigung und Wachstum vorübergehender Natur sind. Der Versuch, mit andauernder monetärer Stimulierung nachhaltige Wachstumswirkungen zu erzielen, wird aller Erfahrung nach scheitern, er wird in einer inflatorischen Fehlentwicklung enden. Um ein solches Fiasko zu vermeiden, muss die Preisstabilität Vorrang haben. Dadurch wird der Spielraum, in dem die Geldpolitik für Konjunktursteuerung eingesetzt werden kann, verbindlich begrenzt."

Er sagt dann noch etwas Wichtiges: "In konkreten Entscheidungssituationen sind Preis- und Konjunkturstabilität oft kompatible Ziele, ja, sie bedingen sich sogar. Ein in der Hochkonjunktur entstehender Inflationsdruck gefährdet die Preisstabilität, was die Notenbank dazu bewegt, die Geldpolitik restriktiver zu gestalten und die Konjunktur zu bremsen. In einer Rezession verschwindet dieser Inflationsdruck, und es können sogar deflationäre Tendenzen entstehen, was die Notenbank zwingt, eine expansive Politik zu betreiben, um das Inflationsziel nicht nach unten zu verfehlen."

Dann hat Herr Strahm hier noch die Schocks erwähnt oder gewisse importierte Teuerungen wie beim Öl und solche Dinge. Auch hier kann ich noch zitieren: "Diese berechtigten Einschränkungen dürfen indessen nicht davon ablenken, dass die Bereitschaft der Geldpolitik, auf Schocks zu reagieren, in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen hat." Ich will das nicht ausdeutschen, aber ich glaube, die Notenbank hat gezeigt, dass sie auf solche Schocks reagiert. Das kann die Geldpolitik, und dann kann sie vielleicht auch vorübergehend das Geldmengenziel etwas ausser Acht lassen.

Vorhin ist Herr Gysin mit der Verfassung zu mir gekommen und hat mir den Konjunkturartikel gezeigt; ich bin eigentlich froh darüber. Oft wird als Argument für eine gleichberechtigte Nennung der Vollbeschäftigung gerade dieser Konjunkturartikel zitiert, und der nimmt natürlicherweise keine Abstufung zwischen den Zielen vor. Er besagt nämlich, der Bund habe Massnahmen zu treffen "für eine ausgeglichene konjunkturelle Entwicklung, insbesondere zur Verhütung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Teuerung".

Nun besagt der Konjunkturartikel nicht, alle Bundesinstrumente hätten alles gleichzeitig zu tun. Ich übertreibe jetzt ein wenig: Er besagt nicht, auch die Armee sei gegen die Inflation oder gegen die Arbeitslosigkeit einzusetzen. Anders als der Notenbankauftrag, der sich nur auf die Geld- und Währungspolitik bezieht, deckt eben der Konjunkturartikel die gesamte Palette des wirtschaftspolitischen Instrumentariums ab. Das ist wie eine Orgel mit verschiedenen Registern: Da gibt es das Geld- und Kreditwesen, die Aussenwirtschaft, die öffentlichen Finanzen, Zuschläge und Rabatte auf bundesrechtlichen Abgaben, Arbeitsbeschaffungsreserven usw. Es wäre deshalb nicht sachgerecht, den genau gleichen Auftrag auch einem einzigen Instrument zu geben, nämlich der Geldpolitik, die dafür eben nicht so geeignet ist.

Nun, jedes Instrument hat seine Stärken und Besonderheiten, und ich glaube, mit keinem Instrument kann man alles gleich gut erreichen. Deshalb muss für jedes Instrument jenes Ziel im Vordergrund stehen, das damit am besten erreicht werden kann.

Ich meine nun aber, dass dieses Ziel der Preisstabilität nicht absolut formuliert sein sollte. Sie haben das ja auch selber erwähnt, und ich bin Ihnen dafür dankbar. Mit der Führung der Geldpolitik im Gesamtinteresse des Landes wird ganz klar die Einbindung der Nationalbank in die wirtschaftspolitische Gesamtverantwortung sichtbar und deutlich gemacht; das ist der erste Punkt. Die Hervorhebung der Preisstabilität trägt der erwähnten Tatsache Rechnung, dass Inflation und Deflation grundsätzlich monetäre Phänomene darstellen und die Preisstabilität auch eine der wichtigen Voraussetzungen für ein nachhaltiges Wachstum und für Wohlstand ist. Gleichzeitig - das sage ich hier auch ausdrücklich - hat die Geldpolitik mindestens kürzerfristig auch reale Auswirkungen, und damit hat die Notenbank auch ein wirksames wirtschaftspolitisches Instrument zur Konjunkturstabilisierung zur Verfügung.

Mit der Verpflichtung, auf die Konjunktur Rücksicht zu nehmen oder ihr Rechnung zu tragen - wir werden noch kurz darauf zu reden kommen -, wird der Nationalbank auch eine Mitverantwortung für die realwirtschaftliche Entwicklung übertragen. Ich glaube, hier sind wir uns dann wieder einig: Hier hat Ihre vorberatende Kommission vorgeschlagen, das im deutschen Text noch etwas stärker hervorzuheben, indem sie gesagt hat, die konjunkturelle Entwicklung sei nicht nur zu beachten, sondern es sei ihr auch Rechnung zu tragen. Der Bundesrat akzeptiert diese graduelle Verstärkung.

Ich komme zum Minderheitsantrag Strahm: Wir können diesen Antrag nicht unterstützen. Der Auftrag an die Notenbank, eine "niedrige Teuerung und eine ausgeglichene konjunkturelle Entwicklung" anzustreben, hat folgende Mängel: Den ersten Mangel habe ich vorhin genannt, und zweitens scheint uns auch die Formulierung nicht besonders gelungen zu sein. Dies deshalb: Niedrige Teuerung bedeutet noch nicht umfassende Stabilität, weil niedrige Teuerung die Deflation nicht umfasst. Man könnte sagen, Deflation sei die niedrigste aller Teuerungen, nämlich eine negative Teuerung. Deshalb meinen wir, dass das Wort "Preisstabilität", das wir benützen, eben besser ist. Zudem kann ich hier [PAGE 1275] bestätigen, dass die Preisstabilität bis auf die Höhe einer Inflation von 2 Prozent gehen kann, aber auch Deflation ausschliesst. In diesem Sinne ist "Preisstabilität" eben der umfassendere Begriff, den wir jetzt nicht mit dem Begriff "niedrige Teuerung" ersetzen sollten. Wir meinen auch, dass das Wort "anstreben" nicht wahnsinnig gut sei, denn wir möchten die Nationalbank nicht daran messen, was sie anstrebt, sondern an dem, was sie dann auch wirklich erreicht.

Ich habe zur Vollbeschäftigung schon etwas gesagt. Es ist nicht sinnvoll, explizit von der Vollbeschäftigung zu reden. Das kann sogar riskant sein, weil die Arbeitsmarktentwicklung natürlich auch von anderen Faktoren, vielleicht sogar viel stärker von anderen Faktoren, abhängt. Sie hängt z. B. von struktureller Arbeitslosigkeit ab, die Sie noch so heftig mit Teuerung bekämpfen können, es wird nichts nützen, aber es wird Sie in eine Inflationsspirale treiben. Deshalb stellt sich auch immer die Frage: Welche Arbeitslosigkeit meinen wir eigentlich? Die Minderheitsanträge beauftragen die Nationalbank, Ziele zu verfolgen, die sie aus ökonomischer Sicht alleine nicht aus eigener Kraft erreichen kann.

Noch ein weiterer Gedanke: Nach der Aufhebung der Goldbindung des Frankens sind auch gewisse Ängste aufgetaucht, die eher im psychologischen Bereich liegen. So hiess es, das könne längerfristig negative Auswirkungen auf die Stabilität des Frankens haben. Wir meinen, dass der Notenbankauftrag hier ohne das Gold eben eine vertrauensbildende Funktion hat, auch für unseren Werk- und Finanzplatz. Deshalb meinen wir, dass die Unabhängigkeit der Nationalbank zusammen mit dem Auftrag eine Art vertrauensbildendes Geflecht bildet, das letztlich für uns alle nützlich ist.

Ich will jetzt nicht mehr von den internationalen Standards sprechen. Unsere Formulierung ist noch etwas offener als diejenige der Europäischen Notenbank. Weil die Schweizerische Notenbank einen soliden Ruf hat, ist das auch vertretbar.

Zum Antrag der Minderheit Gysin Remo zu Artikel 6: In Artikel 6 ist der Grundsatz der Unabhängigkeit der Notenbank verankert, der auch in der Bundesverfassung aufgeführt ist. Der Ständerat und die Mehrheit der WAK waren denn auch mit der Umschreibung der Unabhängigkeit der Notenbank einverstanden, wie wir sie hier haben. Nun schlagen Herr Gysin und seine Minderheit einen Vorbehalt zu dieser Unabhängigkeit der Notenbank vor, indem in Absatz 1 die Unabhängigkeit der Notenbank zwar postuliert, in Absatz 2 aber gleich wieder aufgehoben wird. Man sagt dort, das Parlament solle langfristig Ziele betreffend Preisstabilität und Vollbeschäftigung vorgeben dürfen. Gerade das muss man ja vermeiden, dass die Politik der Nationalbank Vorgaben macht. Mit diesem Vorbehalt würde die Unabhängigkeit wieder ausgehebelt. Warum man aber nicht alle drei Dinge des Konjunkturartikels bei der Notenbank erwähnen soll, habe ich vorhin erklärt. Deshalb meinen wir: Wenn unser Parlament einen solchen Antrag annehmen würde, wäre es schon rein psychologisch ein Signal, vor dem ich grossen Respekt hätte, weil dadurch natürlich signalisiert würde: Die Unabhängigkeit der Notenbank ist sehr stark relativiert. Das könnte durchaus auch die Inflationserwartungen verändern und damit auch die Inflation wieder beeinflussen. Das möchten oder sollten wir verhindern.

Deshalb bitte ich Sie, im Sinne des Ständerates und der Kommissionsmehrheit unserem Vorschlag zuzustimmen, mit der kleinen Verschärfung der konjunkturellen Komponente mit den Wörtern "Rechnung tragen". Ich möchte noch einmal betonen, dass das nicht eine monetaristische, völlig unbewegliche Grundhaltung ist, sondern dass mit dem "Gesamtinteresse" am Anfang und mit dem "Rechnung tragen" auch des konjunkturellen Umfeldes die Nationalbank die nötige Flexibilität mitbekommt.