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Burkart Thierry · Ständerat · 2025-06-19

Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-19

Wortprotokoll

Zuerst dürfen wir einmal zur Kenntnis nehmen, dass wir uns hier einig sind. Wir sind uns in diesem Land seit vielen Jahren einig, dass die Schweiz neutral ist und dass die Schweiz neutral bleiben soll.

Ich möchte anknüpfen an das, was Kollege Rieder gesagt hat: Wir müssen die Geschichte anschauen. Die Geschichte fängt in Bezug auf die Neutralität tatsächlich, wie Herr Kollege Salzmann gesagt hat, nach Marignano an. Damals begann sich die Neutralität zu entwickeln, was dazu führte, dass 1674 an der Tagsatzung erstmals statuiert wurde, dass die Schweiz neutral sei.

So weit, so gut. Aber was ist Neutralität? Herr Kollege Jositsch hat das mit seiner bestechend einfachen Logik erklärt - ich meine das ebenfalls positiv. (Teilweise Heiterkeit) Neutralität ist nämlich Nichtbeteiligung an einem fremden Krieg. Grundsätzlich ist das die Bedeutung von Neutralität, aber es ist Neutralitätsrecht. Daneben gibt es auch die Neutralitätspolitik, und Neutralitätspolitik ist eben das, was darüber hinausgeht. Neutralitätspolitik ist das Mittel zum Zweck, damit das Neutralitätsrecht glaubwürdig aufrechterhalten werden kann, gegen innen, aber auch gegen aussen. Das zeigt auch der Verweis, den ich auf 1674 gemacht habe. Damals wurde statuiert, dass wir neutral sind. Aber damals waren die Kantone in verschiedenen Bündnissen, in verschiedenen Defensivbündnissen - gemeinsam, aber auch einzeln, manchmal sogar mit widersprüchlichen Interessen innerhalb unseres Staatenbundes. Das war damals das Verständnis von Neutralitätspolitik. Später waren wir dann praktisch immer neutral, mit Ausnahme der Zeit der Helvetik und der Mediation, worauf Herr Kollege Rieder richtigerweise Bezug genommen hat. Herr Kollege Germann hat auf 1938 verwiesen, damals kehrte man wieder zur integralen Neutralität zurück. Ich möchte darauf verweisen, dass man 1939 mit Frankreich einen Vertrag abschloss, der als Operation H oder Manöver H bekannt ist. Es gab eine klare Abmachung, dass französische Truppen in die Schweiz kommen und die Schweizer bei der Abwehr der deutschen Truppen unterstützen, falls[NB]deutsche[NB]Truppen[NB]in[NB]Umgehung der Maginot-Linie auf Schweizer Boden gelangen sollten. Das wurde übrigens unter General Guisan und dem damaligen [PAGE 710] Bundesrat Minger vereinbart und wäre nach Lesart der heutigen Initianten neutralitätswidrig.

Im Zweiten Weltkrieg, das wissen wir auch alle, wurde verschiedentlich sogar gegen Neutralitätsrecht verstossen, immer in bester Absicht, nämlich mit der Absicht, die Schweizer Bevölkerung zu schützen. Genau darauf wurde nun verschiedentlich hingewiesen, dass das Neutralitätsrecht und die Neutralitätspolitik Instrumente zum Schutz der Schweizer Bevölkerung seien. Es sind Instrumente - nicht die einzigen, aber es sind wichtige Instrumente. Auch darüber wurde 1848 bei der Konstituierung der Bundesverfassung gesprochen. Man sagte nicht nur einfach, man wolle die Neutralität nicht kodifizieren, weil sie schon vom Wiener Kongress festgelegt worden sei. Man sprach vielmehr aktiv darüber und sagte klar, die Neutralität solle kein Selbstzweck sein, sondern eben ein Mittel zum Zweck. Daran sieht man, dass die Neutralitätspolitik immer wieder auch einem Wandel unterworfen war.

Diesen Wandel hat es sogar in jüngster Zeit gegeben, was sich an den folgenden zwei Beispielen zeigt: Letzte Woche hat uns Herr Kollege Jositsch erklärt, dass wir die Neutralität aufgeben würden, wenn wir anderen Staaten, die einmal von uns Waffen gekauft haben, die Weitergabe nicht verbieten. Deshalb müsse man die Schweizer Bevölkerung befragen, weil das faktisch eine Verfassungsänderung sei. Und heute hat er wieder gesagt, wir seien ein neutrales Land. Insofern kann sich bereits innerhalb einer Woche das Verständnis von Neutralitätspolitik ändern. Aber auch in Bezug auf die Initianten sieht man, wie es sich ändert. Dieselben Kreise, die nun die UNO als Referenz in die Initiative hineingeschrieben haben, sagten noch im Jahr 2001 bzw. 2002, als es um den UNO-Beitritt ging, klar, ein Beitritt zur UNO sei eine Verletzung der Neutralität. Die Beispiele zeigen, dass wir darauf angewiesen sind, dass dieses wichtige Instrument, an dem ich nicht rütteln möchte, eine gewisse Flexibilität hat.

Diese Flexibilität hat auch dazu geführt, dass Herr Kollege Salzmann richtigerweise gesagt hat, man müsse im Falle eines Angriffs die Möglichkeit haben, mit anderen Staaten zusammenzuarbeiten. Das bedingt, dass man diese Zusammenarbeit vorher trainieren können muss. Diese Notwendigkeit ist in der heutigen Zeit gegeben; diesbezüglich hat sich die Situation schlichtweg verändert. Die Systeme und Kooperationen sind viel anspruchsvoller als vielleicht noch vor siebzig oder achtzig Jahren.

In Bezug auf Sanktionen haben ebenfalls Veränderungen stattgefunden. Aber auch hier müssen wir Folgendes klar festhalten: 1951 beispielsweise, in der Zeit des Kalten Krieges, galt zwar noch nicht die Bindschedler-Doktrin - diese galt erst ab 1953 -, aber es war völlig klar, dass man eine sehr konservative Auffassung von Neutralität hatte. Selbst damals beteiligte sich die Schweiz jedoch zusammen mit den westlichen Staaten am Boykott gegen die kommunistischen Staaten und bezog damit klar Position in Bezug auf die Sanktionspolitik. Sie tat also genau das, was heute mit der Initiative ausgeschlossen würde. Diese Flexibilität hätten wir dann nicht mehr.

Wir brauchen die Flexibilität in Bezug auf die militärische Kooperation zum Schutz unseres eigenen Landes. Wir brauchen die Flexibilität aber auch in Bezug auf die Sanktionen - so, wie sie in der Vergangenheit durchaus auch schon gehandhabt wurde. Deshalb komme ich klar zum Schluss, dass die Initiative nicht im Interesse unseres Landes und nicht im Interesse des Schutzes unserer Bevölkerung ist. Mit der Initiative würde der Schweiz ein zu enges Verständnis von Neutralität auferlegt werden, das vielleicht in ein paar Jahren oder Jahrzehnten zum Gegenteil führen würde: Es würde nicht der Schutz der Schweizer Bevölkerung erreicht werden, sondern es käme allenfalls sogar zu aussenpolitisch so schwierigen Situationen, dass die Schweiz in einen Krieg hineingezogen würde. Das kann und darf nicht das Ziel sein.

Wenn ich jetzt den von der Minderheit II (Würth) beantragten direkten Gegenentwurf anschaue, muss ich Ihnen sagen, dass ich sehr viel Sympathie dafür hätte. Festzuschreiben, dass die Schweiz neutral ist und die Neutralität immerwährend und bewaffnet ist, halte ich grundsätzlich für etwas, das man tun könnte. Das ist auch nicht bestritten. Das würde auch nicht dazu führen, dass aus einem Instrument ein Selbstzweck würde. Allerdings muss ich Ihnen sagen, dass ich mit Absatz 2 schon eher meine Mühe habe. Denn dort heisst es, der Bund müsse die Neutralität nutzen, um Konflikte zu verhindern oder zur Lösung von Konflikten beizutragen. Das tun wir alle gerne, wenn wir es können. Dass dies aber der Zweck der Neutralität sein soll, der jetzt auch noch in der Verfassung festgeschrieben werden soll, möchte ich doch in Zweifel ziehen. Insofern bin ich nicht wirklich davon überzeugt, dass dieser Gegenentwurf in der Sache richtig ist.

Im Übrigen bin ich auch etwas verwirrt, zumal die Interpretationen unterschiedlich sind. Auf der einen Seite hat Herr Kollege Würth gesagt, der Gegenentwurf lege die aktuelle Neutralitätspolitik fest. Nun ja, dazu können wir heute wahrscheinlich alle Ja sagen, vielleicht mit Ausnahme von Kollege Jositsch. Aber Spass beiseite: Wie sieht es in zehn Jahren aus? Ist es dann immer noch die aktuelle Neutralitätspolitik, die massgebend sein soll, damit wir den Schutz unserer Bevölkerung, unseres Landes und unserer Unabhängigkeit wahren können? Insofern nimmt uns Absatz 2 eine gewisse Flexibilität.

Auf der anderen Seite ist Herr Kollege Jositsch sogar der Meinung, der Gegenentwurf würde zu einer Einengung der aktuellen Neutralitätspolitik führen. Eine solche möchte ich aber gerade nicht. Aus diesen Gründen tue ich mich mit dem Gegenentwurf sehr schwer.

Polittaktisch sehe ich aber den Vorteil, dass mit einem Gegenentwurf zur Volksinitiative vermieden würde, dass das Festschreiben der Neutralität in der Verfassung sozusagen der Variante, nichts zu tun, gegenübergestellt wird. Demgegenüber würde mit dem Gegenentwurf die eine Variante der Neutralität der anderen Variante der Neutralität gegenübergestellt werden, und es ginge einfach um die Frage, wie die Neutralität festgeschrieben werden soll. Es ist klar, dass die zweite Variante für diejenigen, die der Auffassung sind, die Initiative sei falsch, wahrscheinlich erfolgversprechender ist. Ich bin jedoch nicht glücklich damit, wie der Gegenentwurf jetzt formuliert ist.

Nichtsdestotrotz werde ich, weil wir Erstrat sind, jetzt dem Antrag der Minderheit II (Würth) für einen direkten Gegenentwurf zustimmen. Ich hoffe aber, dass im Zweitrat und dann in der Differenzbereinigung am Gegenentwurf Korrekturen angebracht werden, insbesondere zum Beispiel eine Streichung von Absatz 2. Andernfalls werde ich dem Gegenentwurf am Schluss nicht zustimmen.