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Rutz Gregor · Nationalrat · 2025-06-19

Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-19

Wortprotokoll

Die Diskussion über diese Details zeigt, was für eine undurchdachte Bastelarbeit diese ganze Vorlage ist. Einfach damit wir uns wieder einmal vor Augen führen, um was es bei dem, was wir jetzt gerade diskutieren, geht: Es geht um Dublin-Verfahren. Was sind Dublin-Verfahren? Das sind Verfahren, wie es vorhin gesagt wurde, welche die Umsetzung des Dubliner Abkommens verbessern sollen. Es geht darum, zu prüfen, welcher Staat für die Prüfung eines Asylgesuchs zuständig ist, es geht darum, zu verhindern, dass eine Person in mehreren Staaten ein Asylgesuch stellen kann, und es geht darum, zu erreichen, dass ein Asylgesuch nur in einem Staat geprüft werden muss. Darum geht es.

Wenn man Ihnen jetzt zuhört, könnte man meinen, es gehe um die materielle Behandlung von Asylgesuchen. Darum geht es aber nicht. Es geht nur darum, zu prüfen, ob eine Person, die in diesem Land ein Asylgesuch stellt, ein Asylgesuch stellen darf oder ob man diese Person zurückschicken muss in den Staat, aus dem sie hergekommen ist - nicht in ihren Heimatstaat, sondern in der Regel nach Frankreich, nach Deutschland, nach Österreich, in eines unserer Nachbarländer. Darum geht es.

Wenn man Ihnen jetzt zuhört, heisst es: Wir brauchen längere Fristen, die Anwälte sind nicht in der Lage, in zehn Tagen einen Rekurs zu schreiben, wir brauchen Gratisanwälte, damit jeder einen ausreichenden Rechtsbeistand hat usw. Und der Gipfel ist dieser Absatz 2, den die Mehrheit hineinbasteln will, diesen müssen Sie sich einmal anschauen: "Die Haftanordnung ist zu begründen." Kann mir jemand in diesem Saal einen Fall nennen, bei dem es in der Schweiz zu einer Haftanordnung kam, die nicht begründet war? Das ist völlig absurd. Inhaltlich war es in der Kommission auch gar nicht bestritten, aber warum schreiben Sie denn solche Sachen ins Gesetz? Das ist doch wirklich ein Leerlauf.

Und noch besser wird es - das wird dann von Kollege Schmid vorgetragen - bei Artikel 80b, wo Sie auf Kosten der Steuerzahler Gratisrechtsbeistände fordern. Noch einmal, es geht hier nicht um die materielle Behandlung der Gesuche, es geht hier um eine relativ formelle Abklärung der Frage, ob eine Person in diesem Land ein Gesuch stellen soll und darf oder nicht und ob man sie in ein europäisches Land zurückführen soll und muss oder nicht.

Also wirklich: Wenn wir schon darüber sprechen, dass wir mit diesen Vorlagen, die wir hier diskutieren, mehr Effizienz gewinnen wollen, dass wir dazu beitragen möchten, dass dieses Dubliner Abkommen besser umgesetzt wird, dann hören Sie auf, solche Bastelarbeiten zu machen. Dann schauen Sie zu, dass es funktioniert. Ansonsten müssen Sie sich wirklich den Vorwurf gefallen lassen, dass Sie den Leuten mit viel, viel Gerede Sand in die Augen streuen. Und am Schluss haben wir wieder eine Situation, die schlechter ist als vorher.

Noch einmal: Wir müssen unsere Aufgaben machen, dann haben wir Sicherheit, und dann können wir denjenigen Leuten helfen, die Schutz und Hilfe nötig haben. Das wollen wir und nicht eine Bürokratieveranstaltung mit hohen Kosten und wenig Sicherheit. Das ist das, was Sie hier veranstalten, es tut mir leid.

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