Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-09-08
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-09-08
Wortprotokoll
Diese Vorlage besteht aus zwei Teilen, nämlich zum einen aus der Änderung des AIA über Finanzkonten, den die Schweiz seit 2017 umsetzt. Zum andern, Sie haben es gehört, geht es um den neuen Standard für den AIA über Kryptowerte. Beide Standards sollen am 1.[NB]Januar 2026 umgesetzt werden, damit 2027 ein erster Datenaustausch auf Grundlage dieser Regelwerke stattfinden kann. Das entspricht dem international vereinbarten Zeitplan. Aufgrund des sachlichen Zusammenhangs zwischen den Standards soll deren nationale Umsetzung im gleichen Umsetzungserlass geregelt werden, dem AIAG. Deshalb und weil die Umsetzung beider Standards dem gleichen internationalen Zeitplan folgt, wurden beide Standards in eine Vorlage gefasst.
Konkret geht es in dieser Vorlage um die Schaffung der völkerrechtlichen und innerstaatlichen Rechtsgrundlagen, damit die Schweiz an beiden Formen des AIA teilnehmen kann. Die Frage, mit welchen Staaten die Schweiz diese Regelwerke umsetzt, die Frage nach den sogenannten Partnerstaaten der Schweiz, ist nicht Gegenstand dieser Vorlage, sondern wird separat geregelt. Der Ständerat wird am kommenden Mittwoch als Erstrat über die Partnerstaaten beschliessen. [PAGE 1315]
Ich komme nun zum ersten Teil, zur Änderung des Standards für den AIA über Finanzkonten. Der Standard wurde vom OECD-Rat im Jahr 2014 verabschiedet. Die Schweiz setzt ihn seit 2017 mit mittlerweile über 100 Partnerstaaten um. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen, die die OECD, der Finanzsektor und die Steuerbehörden weltweit mit diesem AIA gemacht haben, wurden punktuelle Änderungen vorgenommen. Diese wurden im Juni 2023 vom OECD-Rat verabschiedet. Es geht also vor allem um ein technisches Update. Da es sich beim OECD-Standard für den AIA über Finanzkonten um einen globalen Mindeststandard handelt, ist diese Aktualisierung von allen Staaten umzusetzen und nachzuvollziehen. Zur internationalen Umsetzung wurde ein Addendum, d.[NB]h. ein Zusatzprotokoll, zur multilateralen Vereinbarung verabschiedet.
Das Addendum tritt automatisch in Kraft zwischen allen AIA-Partnerstaaten, die untereinander den AIA über Finanzkonten aktiviert haben und die Änderung des Standards im nationalen Recht umsetzen. Sie haben gehört, dass es eine Ausnahme gibt, nämlich das AIA-Abkommen mit der EU. Das wird separat geregelt, das ist eine Vorlage, die separat unterbreitet wird. Bisher haben 87 Staaten bekannt gegeben, die Änderung per 1.[NB]Januar 2026 umzusetzen. Weitere Staaten können bis Ende Jahr hinzukommen.
Zum Teil 2, zur Umsetzung des Standards für den AIA über Kryptowerte: Hier geht es um die zunehmende Bedeutung der Kryptowerte, also beispielsweise Bitcoin. Deshalb wurde eine Erweiterung des AIA auch auf Kryptowerte beschlossen. Das ist ein separater Standard, damit auch die Staaten, die den AIA über Finanzkonten nicht umsetzen, an diesem AIA teilnehmen können. Der neue Standard wurde im Juni 2023 vom OECD-Rat verabschiedet. Die[NB]Staaten[NB]wurden[NB]dazu[NB]aufgerufen, diesen Mindeststandard ebenfalls per 1.[NB]Januar 2026 umzusetzen. Der AIA über Kryptowerte folgt der gleichen Systematik wie der AIA über Finanzkonten.
Die Schweiz soll den AIA über Kryptowerte über das multilaterale Instrument der OECD umsetzen. Der Bundesrat hat dem Parlament für die Herbstsession 2025 eine Vorlage zur Genehmigung der Partnerstaaten unterbreitet, das soll dann per 1.[NB]Januar aktiviert werden.
Die Umsetzung der Änderung des OECD-Mindeststandards über den AIA über Finanzkonten und des neuen AIA über Kryptowerte per 1.[NB]Januar 2026 ist ein folgerichtiger Schritt im Sinne einer Fortsetzung der von der Schweiz eingeschlagenen Strategie im Zusammenhang mit dem AIA über Finanzkonten. Die Schweiz kommt hier ihrer internationalen Verpflichtung im Bereich der Steuertransparenz nach, was entscheidend zum Erhalt der Glaubwürdigkeit und der Reputation des Schweizer Finanzplatzes beiträgt.
Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten. Bei den Artikeln 32 Absatz 2 und 32a Absatz 2 bitte ich Sie, der Minderheit Ryser zu folgen. In dieser Frage verweise ich auf die Ausführungen der Minderheitssprecherin, möchte aber noch anfügen, dass es sich hier nicht um einen Swiss Finish handelt. Zahlreiche Staaten kennen vergleichbare Regelungen, und es wäre wichtig, dass wir hier keine Lücke lassen.
[VS]