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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-09-08

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-09-08

Wortprotokoll

Dem Bundesrat ist es ein grosses Anliegen, die Massnahmen im Too-big-to-fail-Bereich als Gesamtpaket zu betrachten. Entsprechend hat er mit seinem ausführlichen Bericht vom April 2024 zur Bankenstabilität und mit seiner Kommunikation vom [PAGE 1333] vergangenen 6.[NB]Juni zu den Eckwerten einen Gesamtüberblick vorgenommen. Dabei hat der Bundesrat die Zielsetzungen und das Zusammenwirken zwischen den verschiedenen Massnahmen ausführlich dargelegt. Zudem liegt auch eine Einschätzung zu den Risiken und der Wichtigkeit der verschiedenen Massnahmen vor. Ausserdem haben wir bereits im letzten Jahr eine externe Studie in Auftrag gegeben, die eine Einschätzung zur Zielerreichung der Massnahmen in Bezug auf die Too-big-to-fail-Ziele geben soll. Aktuell planen wir, die Studie noch in diesem Herbst zu veröffentlichen, zusammen mit der Eröffnung der Vernehmlassung zur Eigenmittelunterlegung bei ausländischen Tochtergesellschaften. Die Studie bietet eine weitere Gesamtsicht auf das Massnahmenpaket und seine Wirkung.

Inhaltlich hat sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme bereits deutlich geäussert. Ich gehe noch einmal kurz darauf ein:

1.[NB]Ein Überblick über das Gesamtpaket liegt bereits vor. Ich habe es erwähnt, es gibt den Bericht zur Bankenstabilität und diverse Gutachten. Es gibt den Bericht der PUK mit diversen Gutachten. Der Bericht der PUK liegt im Wesentlichen auf der Linie des Berichtes des Bundesrates. Und es gibt - das blendet man aus - Analysen der Schweizerischen Nationalbank und der Finma. Diese liegen auch vor. Es liegt also alles auf dem Tisch.

2.[NB]Die geplante Vorgehensweise in Etappen stellt sicher, dass die im Zusammenhang mit der Krise der Credit Suisse erkannten Risiken für die Gesamtwirtschaft und die Steuerzahlenden rasch und kontinuierlich verringert werden können. Wir führen jetzt eine Vernehmlassung zur Eigenmittelverordnung durch, die Ende Monat endet. Hier geht es im Wesentlichen darum, dass eine vorsichtige Bewertung der Bilanzpositionen vorgenommen wird. Sie können sich erinnern, dass das bei der Credit Suisse ein Problem war. Da gab es latente Steuerforderungen, da gab es beispielsweise auch Informatik in der Bilanz. Beide Positionen bilden im Krisenfall kein hartes Eigenkapital. Das möchten wir schnell verbessern. Das etappenweise Vorgehen ist hier richtig. Wir möchten Ende September die Vernehmlassung zur Unterlegung der ausländischen Töchter mit Eigenkapital eröffnen. Hier geht es darum, dass man das Wachstum im Ausland eben nicht mit Fremdkapital und Schulden finanzieren soll, sondern mit hartem Eigenkapital, womit man eben auch das Risiko für die Steuerzahlenden verringert.

3.[NB]Die geforderte Zusammenfassung des Gesamtpaketes in einer Vorlage würde zu einer deutlichen Verzögerung führen. Das ist einfach so. Wir können die Verordnung jetzt aufwerten und auf den 1.[NB]Januar 2027 in Kraft setzen.

Ich muss Ihnen sagen, dass die Vernehmlassungsvorlage für Fragen wie Senior-Manager-System und Bussen Mitte 2026 kommen wird. Ich betone: die Vernehmlassungsvorlage, nicht die Botschaft an das Parlament. Das bedeutet, dass man ebendiese Frage der Eigenmittel, die der Finanzstabilität dient, wirklich auf den Sankt-Nimmerleins-Tag vertagen würde.

Herr Nationalrat Müller hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die Motion auch institutionelle und staatspolitische Fragen umfasst. Normalerweise ist es so, dass das Parlament mit einer Motion den Bundesrat dazu auffordert, etwas zu tun. Hier wird der Bundesrat dazu aufgefordert, etwas zu unterlassen. So etwas habe ich eigentlich noch nie gesehen, und wir haben es hier schon mit einer Frage der Gewaltentrennung zu tun, denn die Verordnung, die sich jetzt in der Vernehmlassung befindet, liegt in der Kompetenz des Bundesrates. Wir können sie in Kraft setzen. Auch die Eröffnung einer Vernehmlassung liegt in der Kompetenz des Bundesrates. Sie, das Parlament, haben es in der Hand, zum Zeitpunkt, zu dem die Botschaft zur Eigenmittelunterlegung ausländischer Töchter kommt, zu sagen, dass Sie das sistieren wollen.

Es wäre nun aber ein absolutes Präjudiz, wenn man dem Bundesrat verböte, eine Verordnung in Kraft zu setzen. Wenn Sie den Motionstext anschauen, dann geht es genau darum, und nur der Motionstext ist ausschlaggebend, nicht das, was Sie hier im Saal hören. Gerne lese ich Ihnen vor, was hier für ein Auftrag erteilt wird: "Von einer vorzeitigen Verabschiedung einzelner Teilmassnahmen, auch auf Verordnungsebene, insbesondere im Bereich der Kapitalisierung mit der nun laufenden Vernehmlassung zur Eigenmittelverordnung, ist abzusehen." Das ist der Auftrag, und dass das passiert, ist staatspolitisch tatsächlich ein Novum.

Der Bundesrat erachtet es als richtig, diese Massnahmen gestaffelt zu bringen und damit eben auch die Bankenstabilität zu erhöhen. Es ist nämlich nicht so, dass wir im Moment im Finanzsystem keine Risiken haben.

Zusammenfassend möchte ich auch noch darauf hinweisen, dass es den Banken immer ein Anliegen war, Rechtssicherheit zu haben. Sie haben immer gesagt, dass der Prozess zu lang dauere. Aus Respekt vor dem Parlament hat der Bundesrat zuerst die Arbeiten der PUK abgewartet, sonst hätten wir jetzt vielleicht eine Botschaft. Aber die Banken haben immer damit argumentiert, dass es ihnen wichtig sei, zu wissen, was gilt.

Ich bitte Sie im Namen des Bundesrates, diese Motion abzulehnen.