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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-09-08

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-09-08

Wortprotokoll

Der Bundesrat beantragt Ihnen, den Vorstoss abzulehnen. Der Vorstoss verlangt die Herauslösung von Postfinance aus der Schweizerischen Post AG, sodass die Dividenden von Postfinance künftig direkt in den Bundeshaushalt fliessen.

Postfinance ist eine systemrelevante Inlandbank und muss damit zusätzliche Too-big-to-fail-Eigenkapitalvorschriften erfüllen. Dies ist für Postfinance angesichts des gesetzlich definierten Geschäftsmodells eine Herausforderung. Wie Sie wissen, darf Postfinance keine Kredite und Hypotheken vergeben und muss einen Grundversorgungsauftrag im Zahlungsverkehr erfüllen. Sie können sich an die Botschaft 2021 zur Änderung des Postorganisationsgesetzes erinnern, welche die Privatisierung von Postfinance und den Eintritt in den Kredit- und Hypothekenmarkt vorsah. Hier ist das Parlament bekanntlich nicht eingetreten.

Zu den Dividenden gebe ich gerne einen Überblick über die letzten fünf Jahre, also 2019 bis 2023. Die Schweizerische Post hat von Postfinance in diesem Zeitraum Dividenden von insgesamt 610 Millionen Franken erhalten. Gleichzeitig hat die Post Postfinance insgesamt 440 Millionen Franken zur Stärkung der Eigenkapitalbasis zur Verfügung gestellt. Die Nettoausschüttung belief sich somit auf knapp 170 Millionen Franken. Im gleichen Zeitraum hat der Bund von der Post Dividenden in der Höhe von 400 Millionen Franken erhalten. Die Gewinne von Postfinance werden also weitgehend dafür benötigt, die Eigenkapitalvorschriften zu erfüllen. Es ist also nicht zutreffend, dass die Post ihre Akquisitionen aus Gewinnen von Postfinance finanziert. Das mag im Einzelfall sicherlich auch einmal zutreffen, aber nicht vollumfänglich.

Ich bitte Sie also, die Motion abzulehnen.