Paganini Nicolò · Nationalrat · 2025-09-09
Paganini Nicolò · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-09
Wortprotokoll
Die vorliegende Motion der UREK des Ständerates steht in direktem Zusammenhang mit der Situation im Kanton St.[NB]Gallen, wo verschiedene Landwirtschaftsbetriebe ihre Fleischprodukte nicht mehr verkaufen konnten, weil die Erzeugnisse die Höchstwerte für PFAS-Rückstände überschritten. Die Rückstände gehen mutmasslich auf belastete Klärschlämme zurück, welche die Bauern auf ihren Feldern ausgebracht hatten.
Der Ständerat hat am 4.[NB]Juni 2025 mit 32 zu 12 Stimmen die Buchstaben a bis c der Motion und mit 34 zu 8 Stimmen den Buchstaben d angenommen. Der Bundesrat empfiehlt ebenfalls die Annahme der Motion.
Die UREK-N hat sich die Beratung der Motion nicht leichtgemacht. Sie hat in einem ersten Schritt verschiedene Anhörungen durchgeführt. Anhörungsteilnehmer kamen aus betroffenen Branchen, der Wissenschaft und von mit dem Thema befassten Exponenten der Kantone und Gemeinden. An einer weiteren Sitzung ist die Motion materiell beraten worden. Für die Mehrheit der Kommission zielt die Motion nicht auf eine Lex St.[NB]Gallen ab.
Klärschlamm auszubringen, war bis 2006 schweizweit möglich. Landwirte wurden geradezu animiert, Klärschlamm auf ihren Wiesen und Feldern auszubringen. Heute wissen wir, dass das keine gute Idee war.
Aus Sicht der Kommissionsmehrheit zielt die vorliegende Motion auf eine ganzheitliche Bearbeitung der Problematik ab. Eine komplette Sanierung der betroffenen Böden ist nicht finanzierbar. Zudem sollten die Landwirtschaftsbetriebe nun nicht einfach alleine die Problematik ausbaden müssen.
Buchstabe a der Motion will, dass bei der Festlegung der PFAS-Grenzwerte auch Aspekte wie die Vollzugstauglichkeit oder die wirtschaftlichen Folgen mitberücksichtigt werden. Die Mehrheit hat hier eine Ergänzung angebracht. Wo sich die Konzentrationen von PFAS ändern, soll dies berücksichtigt werden können. Dass es bei der Festlegung der Grenzwerte keine absoluten Wahrheiten gibt, zeigt der Umstand, dass die Grenzwerte für Wildfleisch oder Fisch zigmal höher liegen als etwa jene für Rindfleisch.
Buchstabe b fordert im Kern praxistaugliche Regelungen für den Umgang mit tierischen Lebensmitteln, wenn diese die Höchstgehalte erreichen. Das Vermischen von kontaminiertem und nicht kontaminiertem Fleisch wird mit dem Motionstext nicht gefordert, als mögliches Beispiel aber in der Begründung angeführt. Der Schweizer Fleisch-Fachverband hat sich diesbezüglich skeptisch gezeigt. Es wird am Bundesrat sein, bei der Umsetzung der Motion mit allen Beteiligten gangbare Wege zu finden.
Buchstabe c hat die UREK-N in dem Sinne abgeändert, als nunmehr geprüft werden soll, ob anstelle der Übernahme der Trinkwasserrichtlinie der EU eigenständige Regelungen erlassen werden können. Ziel soll sein, dass Milch und Fleisch von Tieren, die mit rechtlich einwandfreiem Trinkwasser getränkt wurden, in Verkehr gebracht werden können.
Buchstabe d fordert Unterstützung für die betroffenen Landwirte, wobei im Ständerat der Berichterstatter festgehalten hat, dass diese aktiv bei den Sanierungs- und Absenkmassnahmen mitmachen müssen.
Schliesslich hat die Kommission einen neuen Buchstaben e in die Motion eingefügt. Er zielt darauf ab, dass künftig möglichst wenig zusätzliche PFAS in die Umwelt gelangen. Eine weitere Ergänzung fordert die Berücksichtigung der Erkenntnisse verschiedener bereits angenommener Vorstösse.
Eine Minderheit beantragt, Buchstabe c abzulehnen. Aus ihrer Sicht bewährt es sich, das Schweizer Chemikalienrecht grundsätzlich auf jenes der EU abzustimmen.
Eine weitere Minderheit beantragt die Ablehnung der Buchstaben a und b, die ihrer Meinung nach das Schutzniveau bezüglich menschlicher Gesundheit und Umwelt beeinträchtigen könnten.
Insgesamt hat die Kommission die Motion in der ergänzten Fassung, wie sie Ihnen heute vorliegt, mit 20 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.