Reimann Maximilian · Ständerat · 2000-03-20
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-03-20
Wortprotokoll
Ich darf mit Genugtuung feststellen, dass die Schweiz eine zweckmässige und effiziente Wirtschafts- und vor allem Aussenwirtschaftspolitik betreibt, und zwar seit Jahren. Wäre dem nicht so, dann fänden wir unser Land nicht in verschiedensten Bereichen weltweit in Spitzenpositionen; ich denke insbesondere an die tiefe Arbeitslosenquote, an die ebenso tiefen Zins- und Inflationsraten, an das hohe Pro-Kopf-Einkommen, an den hohen Anteil an ausländischen Arbeitskräften sowie nicht zuletzt an das wieder intakte Wirtschaftswachstum. Diese Feststellung mache ich bewusst wieder einmal an die Adresse jener notorischen Miesmacher, die nicht müde werden, immer und überall unsere angebliche Stagnation, Isolation usw. zu bejammern. Ich denke, schlagendere Fakten zum Beweis des Gegenteils gibt es kaum.
Die Schweiz steht wirtschaftlich im weltweiten Vergleich - und vor allem im Vergleich zu unseren direkten Nachbarn - ausserordentlich gut da. Auch der Bundesrat hat mit seiner Wirtschaftspolitik seinen Beitrag zu diesem guten Ist-Zustand unserer Volkswirtschaft geleistet. Es besteht also im Grossen und Ganzen keine Notwendigkeit, vom eingeschlagenen Kurs abzuweichen. Mit dem Zustandekommen der bilateralen Verträge mit der EU dürfte dieser Kurs noch gefestigt werden. Deshalb liegt es sicher im Interesse einer sehr grossen Mehrheit unseres Volkes, dass diese Verträge die Hürde der Volksabstimmung nehmen. Was allerdings in den letzten Wochen innerhalb der EU vorgefallen ist, nämlich die Ächtung eines Mitgliedstaates, nur weil dessen Bevölkerung anders gewählt und eine andere Regierung eingesetzt hat, als es offenbar gewissen Europäern lieb und recht gewesen wäre, hat in unserem Land nun Stimmen laut werden lassen, die davor warnen, mit einer selbstherrlichen Institution wie der EU überhaupt so weit reichende Verträge abzuschliessen wie eben diese bilateralen Abkommen.
Ich teile diese Lagebeurteilung nicht, habe aber vor zwei Wochen aus einer gewissen Sorge um das Abstimmungsergebnis vom 21. Mai heraus eine dringliche Interpellation zu diesem Thema eingereicht. Diese wird nun zwar nur als gewöhnliche Interpellation behandelt, aber weil der Bundesrat schon letzte Woche - völlig zu Recht - den Auftakt zum Referendumskampf gegeben hat, hat er dem Gebot der Dringlichkeit bereits ausreichend Rechnung getragen.
Ob das weiterhin in Brüssel "gelagerte" EU-Beitrittsgesuch der Schweiz mit Datum Mai 1992 allerdings weiterhin Sinn macht, möchte ich zumindest ernsthaft in Frage stellen. Der 6. Dezember 1992 und das dannzumal ausgerufene "Trainingslager" lassen grüssen.
Des Weiteren möchte ich die Gelegenheit dieses Votums dazu nutzen, mich zu den im Bericht unter Ziffer 8.2.4 gemachten Angaben zum Thema Umschuldung zu äussern. Ich habe nichts dagegen einzuwenden, wenn die Schweiz zu Umschuldungsaktionen zugunsten höchst verschuldeter Länder der Dritten Welt Hand bietet. Das kann fallweise bis zur vollständigen Schuldenstreichung gehen wie etwa im jüngsten Beispiel von Mozambique, wo ein armes Land von einer verheerenden Unwetterkatastrophe getroffen worden ist.
Grösste Bedenken, Herr Bundesrat, habe ich allerdings bei Umschuldungsaktionen im Falle von Ländern wie Russland, Pakistan oder Indonesien, werden diese Abkommen nun allein von der Schweiz oder bilateral im Rahmen des Pariser Clubs oder des IWF abgeschlossen. Selbst wenn diese Umschuldungsabkommen nicht einmal konzessioneller Natur sind, habe ich Bedenken! Mit Russland helfen wir doch einem Land, das in einer seiner Provinzen die Menschenrechte mit Füssen tritt; da könnte doch von Russland die Schuldenerstreckung dazu genutzt werden, um diesen widerlichen Krieg weiter finanzieren zu können. Oder das Beispiel Pakistan: Da rüstet sich ein Land allen internationalen Verboten zum Trotz atomar auf, und wir helfen indirekt bei der Finanzierung mit. Oder das Beispiel Indonesien: ein Land, wo sich eine kleine Oligarchie rund um den diktatorischen Herrscher über Jahrzehnte am Volksvermögen bereichert hat. Soll da die Schweiz mit einseitiger Lockerung der finanziellen Verpflichtungen auch noch dazu beitragen, dass solche Länder für dieses rechtswidrige Tun noch belohnt werden? Herr Bundesrat, ich bitte Sie, in jedem Einzelfall genau zu prüfen, ob die Schweiz zu Umschuldungsaktionen Hand bieten soll. Weniger wäre vielleicht mehr und vor allem: Länder wie Russland oder Pakistan, die sich in der Völkergemeinschaft unbotmässig verhalten, sollten von der Schweiz nicht noch belohnt werden!