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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-09-15

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-09-15

Wortprotokoll

Kurz: An sich wäre die Wahl aller Bankratsmitglieder durch den Bundesrat denkbar. Die Nationalbank ist immerhin ein staatliches Monopol. Aber dadurch würde die Rechtsform der Aktiengesellschaft wirklich zur Fiktion. Die Aktionärsrechte sind schon heute eingeschränkt - wegen des öffentlichen Auftrages selbstverständlich! Wenn wir nun den Aktionären das Wahlrecht völlig absprechen, wird das wirklich zum Papiertiger. Die Kantone sollten mindestens noch an der Wahl des Bankrates beteiligt sein; sie sind die Hauptaktionäre, und sie haben seinerzeit diese Aktien als Entgelt dafür bekommen, dass sie ihre Notenmonopole der Nationalbank abgetreten haben.

Gleiches gilt natürlich auch für den Eventualantrag. Ich muss allerdings sagen, dass der Eventualantrag ungefähr dem heutigen Verhältnis zwischen den vom Bundesrat und den von der Generalversammlung Gewählten entspricht. Der Bundesrat könnte mit dem Eventualantrag sicher leben. Wir möchten Sie aber sehr bitten, den Hauptantrag der Minderheit abzulehnen, weil wir meinen, dass es wirklich falsch wäre, hier den Kantonen und der Generalversammlung überhaupt kein Wahlrecht mehr zu geben.

Ich möchte Ihnen also empfehlen, dem Antrag des Bundesrates zuzustimmen, beifügend, dass der Eventualantrag aus der Sicht des Bundesrates nicht der "Weltuntergang" wäre.

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