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Rösti Albert · Bundesrat · 2025-09-09

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-09-09

Wortprotokoll

Wir befinden uns in der Differenzbereinigung eines sehr wichtigen Erlasses, um mit dem Zubau erneuerbarer Energien vorwärtszukommen. Sie haben es von mir schon öfters gehört: Ich mache mir Sorgen, dass es zu wenig schnell vorwärtsgeht. Wir brauchen mehr Energie, vor allem im Winter, und das stockt. Deshalb bin ich Ihnen für die bisherige Beratung dieses Erlasses dankbar, und ich möchte anfänglich nochmals darauf hinweisen, dass dieser Erlass wichtige und unbestrittene Punkte beinhaltet, nämlich das Zusammenlegen von Nutzungsplanverfahren und Baubewilligungsverfahren zu einem Plangenehmigungsverfahren, die Beschränkung des kantonalen Rechtsmittelzugs, der Ausschluss des Beschwerderechts von kantonalen und lokalen Organisationen - es gibt hier also schon eine Einschränkung -, den Verzicht auf die Festsetzung einzelner Windenergieprojekte innerhalb der Eignungsgebiete und Fristen für die Plangenehmigungsbehörde und die Gerichte sowie eine deutliche Vereinfachung für Ausgleichsmassnahmen. Ich bitte Sie, diese errungenen Punkte jetzt nicht infrage zu stellen mit Beschlüssen, die voraussichtlich zu einem Referendum führen könnten.

Ich komme zu den einzelnen Artikeln. Zu Artikel 83 des Bundesgesetzes über das Bundesgericht vom 17.[NB]Juni 2005: Hier geht es darum, ob Entscheide über die Gewährung von Wasserrechtskonzessionen für Anlagen nur gefällt werden sollen, wenn sich keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt. Wir haben immer gesagt, dass dies zu schwierigen Entscheidungen führen kann, weil zuerst eine Abgrenzung des Begriffs "grundsätzlich" erfolgen muss. Trotzdem meine ich, dass Sie hier im Sinne des Entgegenkommens an den Ständerat der Mehrheit Ihrer Kommission zustimmen können.

Zu Artikel 15 des Energiegesetzes, Abnahme- und Vergütungspflicht: Auch hier unterstützt der Bundesrat die Kommission des Nationalrates, insbesondere dort, wo der Bundesrat für Zeiten mit negativen Marktpreisen abweichende Regelungen vorsehen kann. Ich glaube, wir müssen auf diese Situation reagieren können, um Marktverzerrungen zu verhindern und unnötige Anreize zur Produktion und Einspeisung von Solarenergie bei negativen Preisen verhindern zu können. Ich befürworte auch eine Abspaltung dieser Vorlage für den Fall, dass es mit dem Beschleunigungserlass doch zu einem Referendum kommen sollte.

Der Kern der Vorlage, das haben Sie jetzt mehrfach gehört, liegt in Artikel 9a des Bundesgesetzes über die Stromversorgung, wo es darum geht, ob das Verbandsbeschwerderecht für die sechzehn Projekte gestrichen werden soll. Klar könnte man jetzt von mir erwarten, dass ich diese Streichung mit Feuer und Flamme unterstütze, weil ich ja immer sage, diese sechzehn Projekte müssen gebaut werden. Aber letztlich geht es genau darum: Wollen wir die Erfolge, die ich einleitend erwähnt habe, in den Beschleunigungserlass überführen, sodass wir wirklich eine Beschleunigung haben? Oder wollen wir eine Diskussion vor der Bevölkerung führen, die nach der Streichung des Verbandsbeschwerderechts voraussichtlich sagen wird, dass sie das Vertrauen in den Bundesrat verloren hat, weil der Bundesrat im Abstimmungsbüchlein klar gesagt hat, die Beschwerdemöglichkeit bleibe bestehen?

Aus dieser pragmatischen Überlegung bitte ich Sie, hier der Mehrheit der Kommission zu folgen und sich auf die Anforderung, wonach nur drei Organisationen Beschwerde erheben dürfen, zu beschränken. Ich denke, mit dem Druck auf Streichung des Verbandsbeschwerderechts hat man bereits einiges erreicht. So hat Aqua Viva die Beschwerde gegen das Projekt Trift zurückgezogen, ohne zu wissen, was jetzt hier im Rat entschieden werden wird. Die Berner Projekte Grimsel und Trift sind also in diesem Sinne nicht mehr gefährdet. Beim Projekt Gornerli hat sich auch die Stiftung Landschaftsschutz etwas bewegt, indem sie neu bereit ist, innerhalb der Begleitgruppe mitzuwirken, und ich erwarte natürlich, dass sie konstruktiv an einer Lösung mitwirkt.

Ich stelle auch fest, dass die Strombranche, also die betroffenen Unternehmen, die diese Projekte realisieren wollen, sich für die Version der Kommissionsmehrheit einsetzt, also für die Beschränkung auf drei Organisationen und nicht für eine Streichung des Verbandsbeschwerderechts. Letztlich tun sie dies auch, weil sie befürchten, dass sonst der ganze Beschleunigungserlass letztlich scheitern könnte, sei es hier drinnen oder an der Urne.

Im Sinne eines pragmatischen Vorgehens bitte ich Sie hier deshalb, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. In anderen Bereichen kann man dem Ständerat folgen, dann gibt das einen schönen Kompromiss, und wir haben wirklich eine Vorlage, die den Prozess beschleunigen kann. Die Entscheidung bei Artikel 9a Absatz 3ter ist abhängig davon, was Sie bezüglich des Verbandsbeschwerderechts beschliessen. Wenn Sie der Minderheit folgen und für die Streichung des Verbandsbeschwerderechts stimmen, ist dieser Absatz als kleine Abfederung sinnvoll, sonst braucht es ihn nicht. Ich bin auch damit einverstanden, dass man bei Artikel 33d der Kommission des Nationalrates folgt.

Also nochmals: Der zentrale Absatz betrifft die Frage, ob eine Beschwerde durch drei Organisationen zugelassen oder ob das Verbandsbeschwerderecht gestrichen werden soll. Wenn man diesen Beschluss zum Erfolg bringen will, bitte ich Sie - auch im Sinne der Stromwirtschaft, die diese Projekte bauen will -, hier der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.