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Trede Aline · Nationalrat · 2025-09-09

Trede Aline · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2025-09-09

Wortprotokoll

Ich möchte noch einmal eine Ebene höher gehen. Worüber sprechen wir überhaupt? Warum brauchen wir diesen Beschleunigungserlass? Wir haben letztes Jahr - die Bevölkerung hat über das Stromversorgungsgesetz abgestimmt - den Auftrag bekommen, dass die erneuerbaren Energien bis 2035 im Umfang von 35 Terawattstunden an die Stromproduktion beitragen. Das ist eine sehr grosse, ambitionierte Zielsetzung; aber wir können das schaffen, wenn wir es gemeinsam tun. Für uns Grüne, für die Grüne Fraktion waren immer die beiden Punkte, die jetzt hier auch wieder umfangreich debattiert werden, wichtig: Das eine ist das Verbandsbeschwerderecht, das gegeben sein muss, und das andere sind die Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen, über welche wir auch bereits mehrere Debatten geführt haben.

Ich möchte Ihnen noch einmal den Absatz aus dem Abstimmungsbüchlein vorlesen - und ich weiss, ich habe das hier drin schon gemacht -, das die Bevölkerung letztes Jahr zur Abstimmung über das Stromversorgungsgesetz gesehen, gelesen und auf dessen Grundlage sie auch abgestimmt hat. Das Kapitel heisst "Beschwerdemöglichkeit und Rechtsstaatlichkeit". Es steht geschrieben: "Mit der Aufnahme von Projekten für Wasserkraftwerke ins Gesetz ist deren Überprüfung durch Gerichte eingeschränkt. Die Beschwerdemöglichkeiten von Privaten und Verbänden bleiben aber bestehen." Das war der O-Ton im Abstimmungsbüchlein, und das war unser Versprechen; das haben wir auf jedem Podium vertreten. Wir kämpften oft gemeinsam, auch mit dem Bundesrat, auf der gleichen Seite - fast alle hier drin waren auf der gleichen Seite. Nun, es ist sehr viel passiert. Wir besprechen dieses Geschäft nicht zum ersten Mal, auch nicht zum ersten Mal hier drin, und wir werden in dieser Session hoffentlich zu einer guten Lösung kommen. Aber der Beschleunigungserlass wurde sogar sistiert, damit man die Abstimmung über das Stromversorgungsgesetz noch abwarten konnte; es besteht also ein direkter Zusammenhang.

Wir sind dem Ständerat sehr stark entgegengekommen, wir haben in der zweiten Runde noch einmal Kompromisse geschluckt. Wenn wir jetzt vom Ursprungsversprechen ausgehen, sind es noch einmal zwei wichtige Punkte, in welchen wir dem Ständerat entgegengekommen sind. Die Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen - mein Vorredner Jon Pult hat es gesagt - sind noch einmal ein Kompromiss, und wir haben gesagt: Okay, auch im Sinne einer Einigung mit dem Ständerat machen wir noch einmal einen Schritt in dessen Richtung. Deshalb haben wir hier auch keine Minderheit mehr gebildet; wir werden bei den Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen dem Kompromiss folgen. Woran wir betreffend die Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts aber in der UREK-N ganz klar festhalten müssen und in der Mehrheit auch ganz klar festgehalten haben: Wir müssen verhindern, dass das Verbandsbeschwerderecht bei den sechzehn Projekten ganz kippt. Bereits in der nationalrätlichen Version wird das Versprechen eigentlich nicht gehalten, das wir der Bevölkerung abgegeben haben. Es wurde bereits insofern eine Hürde eingebaut, als drei Organisationen eine Beschwerde einreichen müssen. Der Ständerat will nun ziemlich stur daran festhalten, dass das Beschwerderecht einfach ganz gekippt und bezüglich der sechzehn Wasserkraftprojekte gestrichen wird. Ich denke, dort kann jetzt, da wir noch einmal zwei Schritte auf den Ständerat zugegangen sind, auch der Ständerat einmal einen Schritt auf unsere Version zugehen.

Vielleicht noch zur Erinnerung, damit die Emotionen nicht hochgehen: Es gibt aktuell keine Beschwerde einer Organisation gegen diese sechzehn Wasserkraftprojekte, die bis zum Bundesgericht weitergeführt werden kann. Sie haben es vielleicht gelesen, Aqua Viva hat ihre Beschwerde zurückgezogen. Es gibt also keine hängige Beschwerde. Das heisst, wir sprechen eigentlich nur noch vom Projekt Gornerli. Dort sind alle Umweltverbände, alle Stakeholder, alle betroffenen Gemeinden an einem Tisch, und sie werden gemeinsam die bestmögliche Lösung erarbeiten. Also machen Sie bitte keine Lex Gornerli aus dieser Vorlage, denn bald, wie es auch Frau Kollegin Wismer gesagt hat, beschleunigt dieser Beschleunigungserlass nämlich gar nichts mehr.

Ich bitte Sie, an unserem Versprechen, das wir auch der Bevölkerung gegeben haben, festzuhalten und die Rechtsstaatlichkeit hochzuhalten, dem Kompromiss und damit dem Verbandsbeschwerderecht in einer zwar abgeschwächten, aber immerhin noch bestehenden Version zuzustimmen.