Rösti Albert · Bundesrat · 2025-09-09
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-09-09
Wortprotokoll
Wie schon verschiedentlich gesagt, wurde bereits 2014 von den Schweizer Radioverbänden entschieden, dass ein letztmögliches Abschaltdatum für UKW per 31.[NB]Dezember 2024 gelten soll. Eine Mehrheit inklusive die SRG stimmte diesem Beschluss zu. Es war also nicht [PAGE 1372] irgendwie eine Verordnung oder ein Befehl des Staates oder des Bundesrates, sondern es war die Branche, die diesen Weg gehen wollte. Man bezahlte auch Innovationsfördergelder im Umfang von 86 Millionen Franken für diese Umstellung. Der Bundesrat regelte dann 2017 rechtlich die Abschaltung von UKW. Es war also langfristig klar, in welche Richtung es hier gehen soll, auch im Sinne und immer in Absprache mit der Branche.
Als ich als Bundesrat die Arbeit begann, wurde ich mit dieser Frage als einem der ersten Geschäfte konfrontiert. Damals zeigte sich, dass die Haltung unter den Radiosendern etwa geteilt war; die eine Hälfte wollte abschalten, die andere Hälfte weiterfahren. Der Bundesrat fand schliesslich einen Kompromiss und sagte: Okay, wenn nicht alle bereit sind, verlängern wir die Konzession nochmals um zwei Jahre. Er beschloss damals aber klar, dass das eine einmalige Verlängerung ist und er an der grundsätzlichen Haltung, dass abgeschaltet wird, festhalten will. Er tat dies auch vor dem Hintergrund, dass die Aufrechterhaltung von UKW natürlich etwas kostet: Jährlich etwa 15 bis 20 Millionen Franken - das wurde vorhin gefragt - werden hauptsächlich für Private bezahlt. Auch die SRG hat so viel bezahlt: Sie trägt Kosten von 15 bis 20 Millionen für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur. Die Privathaushalte zahlen das, und letztlich zahlen sie das natürlich mit der obligatorischen Abgabe von 335 Franken bzw. mit der Unternehmensabgabe, durch die ja auch die privaten Radiostationen unterstützt werden.
Da stellt sich die Frage, ob diese Mittel nicht besser in journalistische Inhalte investiert werden, vor allem, da nach einer Annahme der Volksinitiative "200 Franken sind genug!" in Zukunft noch weniger Geld zur Verfügung stehen würde - das möchte ich einfach hier zur Diskussion stellen. Und dann stellt sich schon die Frage der Rechtssicherheit für jene, die sich auf diesen Pfad begeben und gesagt haben, die Branche hat beschlossen, wir gehen diesen Pfad. Und es stellt sich die Frage, ob man diesen jetzt nicht unrecht tut, wenn man diese Verlängerung sicherstellt; aber selbstverständlich liegt hier der Entscheid bei Ihnen.
Der Bundesrat will an seinen Aussagen festhalten, die er bereits vor zehn Jahren in diese Richtung gemacht hat, und möchte Sie bitten, diese Motion hier auch abzulehnen. Was für uns klar ist: Wenn diese Motion angenommen wird, dann müsste man, auch im Sinn der Gleichbehandlung aller Sender, eine Neuausschreibung machen. Das würden wir seitens des BAKOM auch in Angriff nehmen, damit alle die gleichen Chancen haben, wieder über UKW zu senden.
Der Bundesrat bittet Sie aufgrund der Geschichte von UKW und trotz des Verständnisses für das Anliegen, die Motion abzulehnen.