Rutz Gregor · Nationalrat · 2025-09-10
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-10
Wortprotokoll
Wie ich es schon anfangs erwähnt habe, empfiehlt Ihnen die Kommission, trotz der erfreulichen Änderungsanträge Glättli, mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, diese Vorlage abzulehnen.
Die Minderheit Tschopp sieht in der Vorlage eine Möglichkeit zur Vereinfachung der Adressverwaltung und der Adressnutzung sowie für Effizienzgewinne. Währenddessen sieht die Mehrheit, die Ihnen die Ablehnung empfiehlt, vor allem die Kosten, die sie als nicht verhältnismässig erachtet. Sie stellt fest, dass wir hier eine Art verkehrte Welt vorliegen haben, indem die Kantone in einem Bereich, wo sie zuständig sind, die Ausführung an den Bund delegieren wollen. Das war am Schluss dann auch der Hauptgrund für die Mehrheit, Ihnen die Ablehnung dieser Vorlage zu empfehlen, weil hier eben keine Bundeskompetenz vorliegt.
Ich sage es noch einmal zuhanden des Amtlichen Bulletins: Artikel 173 Absatz 2 der Bundesverfassung, auf den sich dieses Gesetz stützt, äussert sich nur zur horizontalen Kompetenzverteilung zwischen den Bundesbehörden, nicht aber zur vertikalen Kompetenzverteilung. Es muss im 2. Kapitel der Verfassung festgehalten werden, wenn man eine Bundeskompetenz begründen möchte; Artikel 173[NB]kann[NB]hierzu[NB]nicht[NB]beigezogen werden. Darum ist der Bund hier nach Ansicht der Kommissionsmehrheit nicht zuständig.
Daher empfiehlt Ihnen die Mehrheit der Kommission, die Vorlage abzulehnen.
[VS]