Glättli Balthasar · Nationalrat · 2025-09-10
Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2025-09-10
Wortprotokoll
Herr Nause hat nicht immer recht. Aber wo er recht hat, hat er recht. Es ist jetzt ganz klar geworden, weshalb es sinnvoll ist, eine solche Zusammenführung der Abfragen zu machen. Natürlich bleiben die Daten weiterhin lokal oder bei den Kantonen, die die Einwohnerregister vereinigt haben, kantonal gespeichert. Aber die Frage ist, ob dann die Gemeinde Bern oder das "Gemeindchen" Zürich Tausende und Abertausende von Anrufen in verschiedenste andere Gemeinden tätigen muss, um zu sehen, ob dort diese Personen allenfalls in einem Register mit neuem Wohnsitz gemeldet sind oder nicht. Um das geht es: Muss man eine einzige Abfrage oder zehn oder zwanzig machen? Das ist der Unterschied.
Wenn Sie jetzt "lieber kompliziert als einfach" sagen, dann muss ich Ihnen das lassen. Okay, Sie können es auch weiterhin lieber kompliziert haben. Ich hätte es gerne einfach. Deshalb sind wir Grünen auch für Eintreten auf diese Vorlage.
Ich glaube, wenn schon, dann geht diese Vorlage zu wenig weit und nicht zu weit. Sie geht zu wenig weit - und da stimme ich sogar einem Aspekt des damaligen Rückweisungsantrages zu -, und zwar in dem Sinne, dass sie das Once-only-Prinzip nicht explizit verankert. Auf gut Deutsch: Es sollte nicht nur so sein, dass die Verwaltung, wenn sie eine Adresse sucht, nicht an zehn Orten suchen muss, sondern an einem Ort quasi hinsichtlich aller Gemeinden eine Abfrage machen kann. Es sollte umgekehrt zudem künftig auch so sein, dass ich als Bürgerin, als Bürger, als Einwohnerin, als Einwohner nicht fünf verschiedenen Stellen in der Verwaltung meine Adressänderung angeben muss, sondern es sollte das Motto gelten: Wenn ich das einmal mitgeteilt habe, dann sollte das auch vonseiten der Verwaltung nicht ein zweites, drittes oder fünftes Mal nachgefragt werden müssen.
Dies einfach zu einem - wie soll ich sagen? - Wunschbedarf, der noch nicht gedeckt ist. Allerdings möchte ich daran erinnern: Wir haben dieses Thema in der Kommission behandelt, und wir haben auch von der Digitalen Verwaltung Schweiz die Zusicherung bekommen, dass man in diese Richtung am Arbeiten ist.
Zum Schluss noch einen Dank an den Kommissionssprecher: Normalerweise ist es ja so, wenn man eine gute Idee einbringt und sie eine Mehrheit findet, dass der Name des Urhebers verschwindet, weil gute Ideen meist ganz viele Väter haben. Ich bin aber froh: Ich konnte hier zweimal als Vater von föderalistischen Anträgen eine Mehrheit der Kommission hinter mich scharen. Ich möchte einfach zur Sicherheit noch sagen: Ich hoffe natürlich, Sie ringen sich wie das letzte Mal - wenn auch vielleicht nur knapp - doch dazu durch, Ja zu sagen. Das war das letzte Mal der Entscheid. Wenn Sie das tun, gibt es keine Detailberatung mehr. Ich möchte zuhanden der Materialien und zuhanden des anderen Rates noch sagen: Auch wenn wir diesen Artikel 9 Absatz 1bis so eingebracht haben und die Idee ganz klar ist, dass man die kantonale Hoheit respektiert, auch wenn diesbezüglich im Datenschutz andere Bestimmungen gelten, so ist vielleicht der Wortlaut dieses Artikels noch nicht zwingend über den letzten Zweifel erhaben. Weil ich selbst der Urheber war, kann ich mir diese limitierende Bemerkung erlauben.
Umgekehrt wäre es auf Seite 11 der deutschsprachigen Fahne in Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe b wirklich wichtig, dass Abfragen, die bisher innerhalb der Gemeinde oder innerhalb des Kantons gratis waren, neu dann nicht kostenpflichtig würden. Damit würde man das Pferd gewissermassen am Schwanz aufzäumen. Machen Sie das nicht.
Ich bin froh, dass wir die Vorlage so verbessern konnten. Jetzt brauchen Sie nur noch zuzustimmen und einzutreten.