Gutjahr Diana · Nationalrat · 2025-09-10
Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-10
Wortprotokoll
Ich habe es schon erwähnt: Die SVP anerkennt den Volksentscheid und will auch, dass die 13.[NB]AHV-Rente ausbezahlt wird. Sie will aber eine nachhaltige Reform, damit auch die jungen Menschen - wie diejenigen unter den Zuschauerinnen und Zuschauern heute auf der Tribüne; ich sehe, es hat sehr viele junge Menschen hier im Raum - in Zukunft noch eine AHV-Rente haben. Daher ist es wichtig, dass wir hier nachhaltig vorgehen.
Wir haben es auch gehört, eigentlich stand die Behauptung im Raum, dass die 13.[NB]AHV-Rente gut bezahlt werden könne, dass man nichts machen müsse. Aber das war offensichtlich irreführend, sonst würden wir heute nicht über höhere Steuern und Lohnabzüge diskutieren. Wir haben es auch gehört: Höhere Steuern, höhere Lohnabzüge haben zur Folge, dass die Kaufkraft sinkt, was vor allem auch den Mittelstand betrifft, diejenigen, die tagtäglich hart arbeiten und unseren Wohlstand sichern. Wir sägen also am Ast, auf dem wir sitzen; das kann es nicht sein.
Da unser Rückweisungsantrag an den Bundesrat keine Mehrheit fand, wird nun die Vorlage im Detail beraten, und wir möchten hier den Schaden grösstmöglich begrenzen. Wir unterstützen deshalb in erster Linie die starke Minderheit IV (Silberschmidt), die Herr Silberschmidt gerade begründet hat, die eine Mehrwertsteuererhöhung um 0,5 Prozentpunkte vorsieht, wenn der AHV-Ausgleichsfonds unter 90 Prozent einer Jahresausgabe fällt. Obwohl wir eigentlich gegen höhere Steuern sind, unterstützen wir das im Sinne eines Entgegenkommens von unserer Seite. Das stellt somit einen Kompromiss vonseiten der SVP-Fraktion dar.
In zweiter Linie unterstützen wir hier die Mehrheit, die eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte bis 2030 vorsieht. Hier möchte ich doch auch noch auf die Medienmitteilung verweisen, wo steht, dass es sich um eine befristete Lösung handelt. Diesen Grundsatz gilt es dann auch einzuhalten.
Dass nun aber die Minderheit II (Rechsteiner Thomas) und verschiedene andere Minderheiten, die Sie auf der Fahne sehen, noch zusätzlich die Arbeitslosenversicherung zur Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente beiziehen wollen, ist für uns ein klarer Tabubruch und geht so nicht. Die ALV ist kein Reservetopf; ihre Mittel sind zweckgebunden und dienen der Absicherung bei Jobverlust sowie auch der Wiedereingliederung. Für mich haben Arbeitslosigkeit und Rente keinen Zusammenhang; ich hoffe, für Sie auch nicht. Man suggeriert, die Sozialversicherungsbeiträge würden kaum oder gar nicht steigen, und greift gleichzeitig einfach auf ein anderes Sozialwerk zu. Dabei ist die Lage der ALV angespannt; die Einnahmen könnten in den nächsten fünf Jahren um über 1 Milliarde Franken sinken. Wir wissen, die wirtschaftlichen Tendenzen sind leider getrübt. Ich möchte Ihnen hier auch vermitteln, dass die ALV, wenn die Arbeitslosenquote um 1 Prozent steigen würde, jährlich Kosten von rund 2,5 Milliarden Franken stemmen müsste. In dieser Lage ist es deshalb nicht nur fahrlässig, sondern sogar völlig unverantwortlich, die ALV zur Finanzierung anderer Leistungen anzuzapfen. Die Arbeitslosenversicherung ist also kein Spielgeld, sie dient der Absicherung von Menschen in schwierigen Lebenslagen. Dass ausgerechnet die Mitte-Fraktion hier bereit ist, diesen Weg mitzugehen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Eine verantwortungsvolle Finanzpolitik sieht für mich anders aus.
Die SVP-Fraktion lehnt auch alle Erhöhungen der Lohnbeiträge ab, da diese die Arbeitskosten weiter erhöhen und die KMU stark belasten würden. Viele Betriebe arbeiten mit hohen Lohnanteilen und haben knappe Margen. Jede zusätzliche Belastung gefährdet Investitionen, Lehrstellen und Innovationen. Das schwächt die Wettbewerbsfähigkeit und gefährdet Arbeitsplätze.
Zudem lehnen wir auch das Konzept der Finanzierung auf Vorrat ab, das eine Verknüpfung mit der Mitte-Initiative und damit eine weitere Erhöhung der Mehrwertsteuer zu deren Finanzierung vorsieht.
Bei der Senkung des Bundesbeitrags bei Artikel 103 gehen wir mit der Mehrheit, die keine Kürzung des Bundesbeitrags will, ihn also bei 20,2 Prozent belassen will.
In Entwurf 2 Ziffer II Absatz 1bis schliessen wir uns auch der Mehrheit an. Sollte das Finanzierungskonzept aus Lohnabzügen und Mehrwertsteuereinnahmen bestehen, müssen die entsprechenden Bundesbeschlüsse verknüpft werden. Damit wird verhindert, dass die Finanzierung ersatzweise über Lohnbeiträge erfolgt. Bei einer Ablehnung der Mehrwertsteuererhöhung könnte die Erhöhung der Lohnabzüge somit nicht greifen.
Zum Schluss: Es ist höchste Zeit, dass die Bevölkerung erkennt, wie leichtfertig gewisse Kreise mit dem Geld der arbeitenden Menschen umgehen. Wer neue Leistungen verspricht, muss auch ehrlich sagen, wer sie bezahlt, nämlich die Steuer- und Beitragszahler und nicht wir Politikerinnen und Politiker.