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preparatory:AB 361603

Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2025-09-11

Wortprotokoll

Nein, die Schweiz ergreift natürlich auch Massnahmen, die ihr selbst wehtun, z.[NB]B. wenn sie verhindert, dass Rüstungsgüter nach Israel ausgeführt werden. Das machen wir ja, weil es eben gegen unser Recht verstossen würde, wenn wir ausführen würden.

Es gibt selbstverständlich Massnahmen, die auch uns wehtun, aber in diesem Fall haben wir auch Verträge, die wir abgeschlossen haben. Der Schaden wäre für Israel viel kleiner als für die Schweiz, und daher erachten wir es als richtig, dass wir diese Verträge einhalten und neue Verträge, die wir abschliessen, dann natürlich auch unter den besonderen Voraussetzungen beurteilen.