Walti Beat · Nationalrat · 2025-09-11
Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-11
Wortprotokoll
Danke, Herr Kollege Rüegsegger, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie die Frage in diesem Wortlaut gestellt haben, nämlich, ob die quantitativen Verhältnisse nachzuweisen seien. Das kann ich klar verneinen, es wird kein Nachweis der quantitativen Marktverhältnisse erwartet, sondern eine Gesamtbeurteilung, eine Einschätzung der Marktstrukturen verlangt. Das kann in dem einen oder anderen Fall etwas tiefer gehen. Es kann aber auch ganz offenkundig sein, dass sich ein paar Kleine zusammentun, um sich gegen wenige Grosse überhaupt irgendwie im Markt behaupten zu können. Dann wird der blosse Hinweis auf die konkreten realen Marktverhältnisse genügen müssen, um die entsprechenden Konsequenzen auszulösen respektive eine Freistellung zu erreichen sowie die Feststellung, dass dies nicht zum Nachteil der betroffenen Unternehmen oder der Konsumentinnen und Konsumenten praktiziert wird.
Diese Flexibilität, das sage ich hier gerne auch nochmals zuhanden der Materialien, steht ja eigentlich am Anfang des Gefeilsches um die Begrifflichkeit. Wir wollen keinen Nachweis, wir wollen vielmehr einen Einbezug dieser Elemente in eine Gesamtbeurteilung bei der Prüfung. Das ist keine hohe Hürde in Fällen, in denen die Marktverhältnisse klar sind. Und dort, wo sie nicht klar sind, finde ich es gegenüber den betreffenden Unternehmen auch fair, wenn man etwas genauer hinschaut und nicht einfach das Fallbeil fallen lässt und sagt, da stehe leider etwas Falsches im Dokument und deshalb schlage die Strafe jetzt auf diese Weise zu.