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Rösti Albert · Bundesrat · 2025-09-15

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-09-15

Wortprotokoll

Die Rückstufung des Wolfs von "streng geschützt" zu "geschützt" im Anhang III der Berner Konvention erleichtert die Entnahme von Wölfen, vor allem in Form von gezielten Präventions- oder Bestandsregulierungsmassnahmen. Mit der Einführung der proaktiven Regulierung beim Wolf hat das Parlament bereits wesentliche Vereinfachungen ermöglicht. So sind beispielsweise Abschüsse bei der Teilregulierung von Rudeln bereits dann möglich, wenn Schaden droht, aber noch nicht eingetreten ist.

Aber auch für "geschützte" Arten nach Anhang III gilt, dass Populationen in ihrem Bestand nicht gefährdet werden dürfen. Abschüsse von Wölfen müssen deshalb nach wie vor gestützt auf das Jagdrecht erforderlich sein und begründet werden. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) prüft die entsprechenden Gesuche der Kantone. Vollständige Gesuchsunterlagen vorausgesetzt, benötigt das BAFU für die Beurteilung maximal 15 Arbeitstage.

Wir können sicher sein, dass wir uns mit der aktuellen proaktiven Regulierung innerhalb des rechtlichen Rahmens der Konvention befinden. Dies wurde von den "Aufsehern" der Konvention infrage gestellt. Mit den Massnahmen, die wir hier treffen, und mit der Rückstufung befinden wir uns sicher in diesem rechtlichen Rahmen.

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