preparatory:AB 361681
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-09-15
Wortprotokoll
Geschätzter Herr Molina, Untergrundbanken existieren weltweit und werden auch in der Schweiz genutzt. Sie sind jedoch schwer zu quantifizieren, da sie auf Vertrauen, Bargeldflüssen, verschlüsselter Kommunikation, persönlichen Kontakten und Mittelsmännern beruhen. Untergrundbanken bergen erhebliche Risiken sowohl für die Nutzer als auch für das Finanzsystem, da Geldtransfers ausserhalb des beaufsichtigten Finanzsystems erfolgen. Die Anbieter unterliegen keiner Aufsicht, die Kunden können nicht identifiziert und die Transaktionen nicht dokumentiert werden. Folglich gibt es bei verdächtigen Transaktionen keine Verdachtsmeldungen an die Meldestelle für Geldwäscherei. Damit können kriminelle Gelder anonym verschoben werden und sanktionierte Länder und Entitäten Finanzbeschränkungen umgehen. Für die Schweiz entsteht dadurch das Risiko, dass illegale Aktivitäten unbemerkt finanziert werden und die Integrität des Finanzplatzes untergraben wird.
Die Bekämpfung von Underground Banking erfordert internationale Zusammenarbeit und Prävention. Durch den kontinuierlichen Informationsaustausch mit internationalen Strafverfolgungsbehörden trägt das Fedpol dazu bei, globale kriminelle Netzwerke zu identifizieren und zu zerschlagen. Das Fedpol organisierte am 30.[NB]Oktober 2024 einen ersten runden Tisch, um mit nationalen und internationalen Strafverfolgungsbehörden und Financial Intelligence Units Wissen und Erfahrungen auszutauschen.
Das Geldwäschereigesetz legt fest, wer als Finanzintermediär gilt und welche Rechte und Pflichten für diese bestehen. Eine finanzintermediäre Tätigkeit ohne entsprechende Bewilligung der Finma oder einen Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation ist nicht erlaubt. Personen oder Unternehmen, die eine solche Tätigkeit ohne Bewilligung ausüben oder sich an Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung beteiligen, machen sich strafbar. Massnahmen der Finma können bis zur Einziehung oder Auflösung der Gesellschaft reichen. [PAGE 1482]